Grüne-Unabhängige

4127 Birsfelden, Tel. 061 313 09 80, E-Mail: gruene-unabhaengige@gmx.ch

News

  • Sonntag, August 04, 2024

    Erfreuliche Zunahme der Anzahl Bio-Betriebe in Baselland

    Im Jahr 2023 steigt im Baselbiet der Anteil von Bio-Betrieben in der Landwirtschaft auf 19,3%. Jedoch hat die Zahl aller Landwirtschaftsbetriebe um sechs Betriebe (resp. 0,7%) abgenommen. Das ist ein neuer Tiefststand für den Kanton Basel-Landschaft. (ch)

    Mehr

  • Freitag, August 02, 2024

    Reduktion des Energieverbrauches 2020-2022

    Der Energieverbrauch im Kanton Basel-Landschaft hat sich in den Jahren 2020-2022 um 2,7% reduziert. Einen grossen Einfluss hatte das Erdgas, dessen Verbrauch sich um 17,1% reduzierte. Diese Reduktion lässt sich auf die Energiekrise im Jahr 2022 zurückführen. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Abnahme des Energieverbrauchs ist die Photovoltaik. (lbe)

    Mehr

  • Dienstag, März 19, 2024

    Ostermarsch als Friedenszeichen

    "Demilitarisierung statt Aufrüstung" lautet das Motto des diesjährigen Ostermarschs. Am Ostersonntag in Bern wird die langjährige Tradition fortgesetzt.(lh)

    Mehr

Leserbriefe

Brauchtumsfeuer töten viele Igel

Brauchtumsfeuer schaden nicht nur der Umwelt, sondern bedeuten oft auch viel Tierleid. Kleintiere wie beispielsweise Igel und Reptilien suchen Schutz unter dem Holzhaufen, wenn diese schon Tage vor dem Anzünden aufgehäuft werden. Wird der Holzhaufen dann angezündet, können die Tiere nicht mehr flüchten, weil um den Haufen herum Menschen stehen. So rufen Tierschutzverbände auch immer dazu auf, erst am „Feiertag“ das Holz auf einem Haufen zu schichten. Oder eben ganz darauf zu verzichten.

(Name der Redaktion bekannt)
 
 
Leserbriefe sind jederzeit herzlich erwünscht!
Maximal tausend Anschläge, bitte einsenden an: gruene.unabhaengige@gmx.ch
 

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Grüne-Unabhängige
4127 Birsfelden

IBAN CH 09 00769 4035 3692 2001
 

Link

Die Grünen-Unabhängigen arbeiten in Bildungsfragen eng mit dem Komitee Starke Schule beider Basel zusammen.
 

Archiv

August 2024

Januar 2024
November 2023
September 2023
Juli 2023
Juni 2023

Mai 2023

April 2023
März 2023
Januar 2023
November 2022
Oktober 2022
Juli 2022
Juni 2022
Mai 2022

April 2022

März 2022
Februar 2022
Januar 2022
Dezember 2021
Oktober 2021
September 2021
August 2021
Juli 2021
Juni 2021
Mai 2021
April 2021
März 2021
Februar 2021
Januar 2021
November 2020
Oktober 2020
September 2020
August 2020
Juli 2020
Juni 2020
Mai 2020
April 2020
März 2020
Januar 2020
Januar bis Dezember 2019

Die Generationenchance nicht verpassen!

Seit ein paar Wochen sind die Vorschläge des Verwaltungsrates zur Sanierung (oder besser: zur Neuorientierung) des Kantonsspitals Baselland (KSBL) bekannt geworden. Die Presse, Landräte und verschiedene andere Personen haben sich dazu geäussert.
Die Faktenlage sieht folgendermassen aus: Die Fusion mit dem Universitätsspital Basel (USB) wurde abgelehnt. Die Fusion der drei Spitäler des KSBL ist noch nicht vollzogen. Das KSBL erzielt die zur Selbstständigkeit notwendige 10-Prozent-Bruttomarge nicht. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft ist bereit, die bisher als Kredit zur Verfügung gestellten 150 Millionen Franken in Kapital (Eigenmittel) umzuwandeln. Regelmässig ist zu vernehmen, dass wichtige Ärzte oder Ärztinnen das KSBL verlassen. Sie machen sich selbstständig oder schliessen sich dem USB oder einem Basler Privatspital an.

Es schien, dass eine der vom Verwaltungsrat des KSBL angedachten Lösungen, der Neubau eines modernen Spitals, diskutiert wurde. Es sollen Kosten von rund 500 Millionen Franken angedacht gewesen sein. Neben dem Neubau sollen auch verschiedene, kleine moderne ambulante Stationen geografisch derart verteilt vorgesehen sein, dass jede im Kanton Baselland wohnende Person innerhalb von 15 Minuten in einem der Ambulatorien gepflegt werden könnte. In Australien gibt es fünf grosse Spitäler, Patienten werden per Flugzeug eingeflogen. Wie komfortabel hätten wir es dagegen im Kanton Baselland!

Es ist zu hoffen, dass der Entscheid, den der Eigentümer, der Kanton Basel-Landschaft, fällen wird, im Lichte einer neutralen Sicht geschieht. Es ist ebenfalls zu hoffen, dass keine Partikularinteressen die vernünftige, generationenübergreifende Lösung eines Neubaus auf der «grünen Wiese» verhindern werden. Es ist zu hoffen, dass die sich gegenseitig konkurrierenden Aufgaben des Eigentümers, des Leistungserbringers, des Regulators und des Zahlers von rund 50 Prozent der Kosten (heute: allesamt der Kanton) sauber getrennt werden.

So wird das «neue KSBL» auch im Vergleich zu Privatspitälern und zum USB attraktiv, die Bevölkerung erhält erstklassige medizinische Betreuung. Die bestehenden Gebäude und das Land des heutigen KSBL erhalten einen ganz anderen wirtschaftlichen Wert.
Die nächste Generation wird uns dankbar sein.

Paul Hofer ehemaliger Landrat, FDP Oberwil

 

Gefährdete Honigbienen durch Pestizide

Im Kanton Baselland liegt der Bestand von Honigbienen bei ca. 7'000 Völkern, welche von 500 Imker/-innen betreut, gepflegt und wirtschaftlich genutzt werden. Der volkswirtschaftliche Wert beträgt 10.5 Mio. Franken, zusammengesetzt aus dem Honigertrag von 200.- pro Bienenvolk und aus dem Ernteertrag von bestäubten Früchten, Beeren und Gemüse von 1300.-. Hinzu kommt eine sehr hohe ökologische Bedeutung, denn die Honigbienen bestäuben die Blüten der Wildsträucher, deren Beeren wichtige Nahrung für Vögel sind. Die Landwirte sind sich ihrer grossen Verantwortung bewusst und setzten die Pestizide genau nach Vorschriften ein, denn eine gute Ertne hängt von derBestäubung der Bienen ab.

Ganz anders aberverhält sich die Firma IES (Witterswil, SO), welche im hinteren Leimental und im Baselbiet offenen Feldversuche mit Pestiziden durchführt. Sie setzen zwar ihre eigenen Bienenvölker ein, jedoch sind auch die heimischen Bienenvölker in einem Umkreis von 5 km betroffen. So kam es 2014 im Oberbaselbiet zu akuten Vergiftungsfällen mit Totalverlusten von ungefähr 20 Bienenvölkern.

Weil die Firma IES weder Ort noch Zeitpunkt ihrer Versuche ankündigt, haben Imker keine Möglichkeit ihre Bienenvölker zu schützen. Unverständlich ist, dass das Bundesamt für Landwirtschaft der Firma IES eine generelle Bewilligung für offenen Feldversuche ausstellte, ohne die betroffenen Kantone darüber  zu informieren und ohne zu überprüfen, ob die Bewilligungsauflagen erfüllt werden. Kranke und geschwächte Bienenvölker sind die Folge dessen und man vermutet, dass sogar im Honig Pestizidrückstände zu finden sind. Gerade diese Rückstände im Honig sind für Bioimker sehr schlimm, da diese womöglich das Biosiegel verlieren könnten.

Im Oktober 2015 reichten die Grünen-Unabhängigen eine Petition ein, welche eine Rückstandsanalyse im Honig in einem Umkreis von einem Kilometer von den Versuchsfeldern fordert. Dass die Firma IES in der Vergangenheit zwar Nektar und Pollen auf Rückstände untersuchte, nie aber den Honig, ist höchwt fragwürdig und unprofessionell.

In der Landratssitzung vom 14. Januar 2016 wird die Petition behandelt. Stimmt auch der Landrat zu, so muss sich der Regierungsrat diesem Problem annehmen und gegebenfalls die vorhandenen Gesetzeslücken schliessen.

Landrat Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) hat in  den letzten Monaten bereits zwei Vorstösse zum Thema Bienen eingereicht. Mehr dazu erfahren Sie hier. Ausserdem wurde von den Grünen-Unabhängigen eine Petition eingereicht, die eine Entschädigung der Imker  zum Ziel hat, welche von rückstandsbelastetem Honig durch Pestizide betroffen waren. Hier können Sie mehr über die Petition erfahren.

Konzentration auf das Kernangebot

Leserbrief von Erika Eichenberger, Liestal, Landrätin Grüne

Es ist naheliegend: Als Patientin suche ich mir ein Spital aus, das sich im gefragten Bereich einen Namen gemacht hat. Die Ärztinnen und Ärzte und das Pflegeteam verfügen dort infolge vieler behandelter Fälle über eine breite Erfahrung, wenden neueste Technologien an und kennen modernste Therapieformen.

Genau diese Konzentration wird durch die Fusion nun auch in öffentlichen Spitälern möglich. Die Spitalstandorte können sich auf ihr spezialisiertes Kernangebot konzentrieren. Davon profitieren auch das medizinische Fachpersonal und letztlich die Uni, die dank Spezialisierung und damit hohen Fallzahlen auch für angehende Ärztinnen und Ärzte interessant bleibt und mit den Unis der übrigen Schweiz mithalten kann. Aus Patientinnen- und Patientensicht ist der Fall in beiden Kantonen klar: Die Zukunft ist ein gemeinsames Unispital. Dafür braucht es ein deutliches Ja zu den beiden Staatsverträgen.

 

Unfälle und Fahrlässigkeiten bei der Rohner AG häufen sich

Bei Routinemessungen am 25. Februar in Pratteln hat die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion erhöhte Messwerte für Grundwasserverschmutzung festgestellt. Ursache für die Verschmutzung war eine lecke Leitung der Chemiefirma Rohner AG. Der Firma sei das Problem bereits am 12. Februar aufgefallen; gemeldet wurde dies dem Kanton jedoch nicht. Wie lange die Leitung bereits geleckt hatte, ist bis heute unklar. Automatische Messgeräte haben jedoch bereits seit Anfang November 2018 erhöhte Werte gemessen. Es könnte also sein, dass die chemischen Substanzen bereits seit mehreren Monaten in das Grundwasser in Pratteln geflossen sind.

Laut Behörden sei die Bevölkerung und deren Gesundheit nicht in Gefahr, trotzdem zeigt sich der Gemeinderat von Pratteln - zu Recht - geschockt. Dies insbesondere, da sich in den letzten Jahren die Unfälle bei der Rohner AG zunehmend gehäuft haben. Bereits zu Beginn des Jahres 2016 wurden bei einer Explosion zwei Menschen verletzt. Besonders prekär am neuesten "Unfall" ist die Tatsache, dass die Firma bereits vor der Routinemessung Kenntnis davon hatte und nichts gemeldet hat. Schon alleine dies ist Grund genug eine solche Firma schliessen zu lassen.
 
 

Klimawandel: Eine Minute vor zwölf

Diesen Sommer werden wir nicht so schnell vergessen. Nun wissen wir, der Klimawandel ist in der Schweiz angekommen. Es war seit 1867 der heisseste Sommer, melden die Meteorologen. Dazwischen liegen 151 Jahre. Das Wetter spielte verrückt. Nicht zuletzt für die Menschen meiner Generation. Wir haben klimatisch noch die gute alte Zeit erlebt. Nun diese Hitze, wie im spanischen Andalusien. Eine Dürre mit vertrockneten Maisfeldern, wie wir sie aus Afrika kennen. Waldbrände in Schweden. Trockenheit im eigenen Garten. Mit einem einzigen Gewitter im ganzen Sommer. 30 Grad noch im September. Ein zu warmer Oktober zum Abschluss. Ökologen warnten bereits vor 30 Jahren. Vergebens. «Die Zukunft von damals ist in der Gegenwart gelandet» (Die Zeit, 29. 11. 18). Der Klimawandel rückt ins Zentrum der Politik. Er stellt alles infrage. Unser Sein, unsere Wünsche, unsere Hoffnungen.

2015 hat die Klimakonferenz in Paris definiert, was zu tun ist. Bis Ende des Jahrhunderts darf die Erwärmung der Erde bloss um 1,5 Grad zunehmen. Das muss gelingen, weil sonst die Klimakatastrophe nicht mehr aufzuhalten wäre, warnt der Weltklimarat der UNO. Der Sommer von 2018 bliebe dann als verpasste Warnung kurz vor zwölf in Erinnerung.

Im Büchergestell finde ich das Buch: «Die Erde rächt sich». Verfasst von einem Amerikaner namens William Vogt. Erschienen 1950! Ihm ging es nicht speziell um die Klimaerwärmung. Allgemein beklagte er den Raubbau an der Natur. Konkret erwähnte er die Zerstörung von Regenwäldern, die Verunreinigung von Flüssen und Seen. Gelinge es nicht, gemeinverträglich mit der Umwelt umzugehen, dann eben werde sich die Erde rächen. Geschrieben, ich wiederhole, 1950. Vor einer Woche ging die Klimakonferenz in Kattowitz zu Ende. Vertreter von über 190 Staaten sollten herausfinden, wie der in Paris beschlossene Stopp der Erwärmung bei maximal 1,5 Grad realisiert werden kann. Die reichen Staaten verpflichten sich, den armen Ländern jährlich 100 Milliarden Dollar zu überweisen. Damit sie ihre Massnahmen finanzieren können. Bleibt das auf dem Papier oder wird Geld fliessen?

Verursacher der Klimaerwärmung sind die Industriestaaten, die ihre tödlichen CO₂-Abgase einfach in der Atmosphäre entsorgen. Kein Land allein schafft den Klimastopp. Jedes muss seine Hausaufgaben machen. Das ist die Botschaft aus Kattowitz. Der Nationalrat hat vor drei Wochen das vom Bundesrat vorgeschlagene CO₂-Gesetz abgelehnt. SVP und FDP haben das Klimadrama noch nicht kapiert. Das ist schlicht verantwortungslos. Das darf sich schweizerische Politik nicht mehr leisten.

Wir können zwar wie bisher weitermachen. Da die Rente etwas erhöhen, dort das Kindergeld verbessern oder die Autobahn sanieren. Die SBB verwöhnen uns mit neuem Rollmaterial, die Post mit mehr Service public oder die Krankenkassen mit einem Prämienstopp. Ich könnte mit all den möglichen Verbesserungen fortfahren, sie aufzuzählen. Mit einem Vorbehalt allerdings. Mit einem politischen Ultimatum neuerdings. Mit einer schmerzhaften Erkenntnis: Gelingt es nicht, die Klimaerwärmung zu stoppen, wären all diese Wohltaten nicht mehr relevant.

Denn eines ist klar: In einer kaputten Umwelt und zerstörten Natur gäbe es keine gesunde Gesellschaft, kein lebenswertes Leben mehr.

Helmut Hubacher [Quelle: Basler Zeitung vom 22.12.2018]
 

Grüne-Unabhängige unterstützen Korrektur-Initiative

Am 11. Dezember 2018 wurde die Korrektur-Initiative lanciert. Diese will auf Bundesebene Waffenexporte der Schweiz in Bürgerkriegländer und an Staaten verhindern, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzten.

Lanciert wurde die Initiative von der Allianz gegen Waffenexoirte in Bürgerkriegsländer, welche von zahlreichen Gruppierungen unterstützt wird. Ziel der Allianz ist es, dass grundsätzliche Regelungen zu Kriegsmaterialexporten in der Verfassung festgeschrieben werden, damit das Parlament und die Bevölkerung in Zukunft mitbestimmen können. Weiterhin sollen keine Waffen mehr in Länder exportiert werden dürfen, welche die Menschheitsrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Zuletzt sollen Waffenexporte in Länder verhindert werden, welche in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. 

Während momentan der Bundesrat eigenständig über die Waffenexport-Politik der Schweiz entscheiden und dabei durch einzelne personelle Wechsel im Bundesrat Grundsätze der Exportpolitik drastisch verändert werden können, soll dies küftig durch die Korrektur-Initiative auf Verfassungs- und Gesetzesebene verankert werden. Dies ermöglicht eine demokratische Kontrolle und gewährleistet die Mitsprache von Parlament und Bevölkerung.

Der Allianz geht es nicht darum, die Waffenexporte grundsätzlich zu verhindern. Es ist jedoch wichtig, in Bürgerkriegsländern und Krisenregionen den Export von Waffen zu verhindern. Staaten, welche die Menschenrechte verletzen, dürfen nicht durch den Verkauf von Schweizer Waffen unterstützt werden.

Mehr Informationen zur Initiative finden Sie hier:

Den Unterschriftenbogen können Sie hier herunterladen.
 

Ein Angebot, das keines war

18 Jahre nach der Schliessung der Deponie Wischberg und 11 Jahre nach dem Kantonsgerichtsurteil, hat der Landrat das Thema Wischberg politisch beendet, im Wissen, dass der Rechtsstaat in diesem Fall grossflächig versagt. Damit wird ein Bauer im Regen stehen gelassen.

Heute wissen wir definitiv, dass die Deponie Wischberg jede Menge schmutzigen Aushub enthält und sehr viel grösser ist als damals bewilligt wurde. Ob die Deponie wirklich stabil ist, muss bezweifelt werden. Untersucht wurde das nie wirklich: Der Regierungsrat hat eine aussagekräftige Untersuchung verhindert, indem er nur erdmechanische Untersuchungen machen liess, die wichtige Hydrologie jedoch nicht. Und das gegen die Empfehlungen der Experten, die sich in diesem Thema klar geäussert haben: Aussagen über eine Geländestabilität ohne das Wasser zu berücksichtigen sind nicht seriös. Folgend die wichtigsten zeitliche Eckpunkte:

1977

Bewilligung für eine Deponie von 1‘300 m3 zwecks Ablagerung von sauberem Aushub in der ehemaligen Mergelgrube Wischberg.

2000

Notfallmässige Schliessung der Deponie nach dem Auftauchen von ersten Schäden an Land und Hof Maiberg.

2000/01

Nachträgliche Bewilligung der Deponie durch das BIT, obgleich zu diesem Zeitpunkt schon klar war, dass die Deponie um rund das 10-fache überfüllt worden war.

2006

Die Baurekurskommission weist die Beschwerde des betroffenen Bauers ab, nachdem die Kommission die Sache volle fünf Jahre liegen liess.

29.12.2007

Das Kantonsgericht heisst die Beschwerde des Bauern gut und verpflichtet die Gemeinde und den Kanton, Inhalt, Umfang und Stabilität der Deponie abzuklären. Die wichtige Hydrologie wird trotzdem nicht untersucht. Einzig erdmechanische Untersuchungen folgen, die wenig aussagekräftig sind.

Dezember 2018

Regierung und Parlament beenden die politische Diskussion und verweisen auf den Gerichtsweg.

Im Frühling 2018 versicherte die verantwortlichen Regierungsrätin treuherzig, dass sie dem Bauer Alfred Suter einen fairen und guten Vergleichsvorschlag unterbreitete habe. Wie dieser aussah, teilte sie nicht mit. Der Landrat verzichtete auf entsprechende Nachfragen. Heute wissen wir, dass dieser Vorschlag moralisch mehr als fragwürdig war: Alfred Suter wäre auf sämtlichen Schäden an seinem Hof sitzen geblieben.

Regierung und Landrat haben einen Bauern im Stich gelassen, obwohl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit die Überfüllung einer Deponie die Ursache der Schäden an den Gebäuden des Hofs Maiberg sind. Befriedigend ist und bleibt diese Situation nicht. Der Landrat macht hier eine ganz schlechte Falle und muss sich den Vorwurf gefallen lassen, nicht das Volk zu vertreten, sondern die Regierung und die Verwaltung vor dem Volk zu schützen.

 

Entwicklung Zentrum Birsfelden

Das Zentrum von Birsfelden soll sich in den nächsten Jahren verändern. Insbesondere sollen Freiräume und Grünflächen bei der alten Turnhalle, dem Kastanienhof und dem Zentrumsplatz entstehen; so steht es zumindest in dem an die Haushalte verschickte Prospekt. Obwohl das Projekt sicher viele tolle Neuerungen bietet, soll damit auch neuer Wohnraum entstehen, der laut Meinung vieler Birsfelder/-innen überhaupt nicht nötig wäre und lieber für weitere Grünflächen genutzt werden sollte. Dazu auch ein Leserbrief aus dem Birsfelder Anzeiger von Martin Lavater aus Birsfelden:

Kosmetik bei der Überarbeitung Zentrum

Birsfelden steht an 16. Stelle von 2249 der am dichtest bebauten Gemeinden der Schweiz. Hat aber das Privileg, noch über Freiräume im Zentrum zu verfügen. Jetzt sollen da rund 160 Wohnungen gebaut werden. Will Birsfelden in der Dichtestatistik von weiter vorrücken? Dicht verbaute Städte brauchen Freiräume, diese Forderung kommt von renommierten Städteplanern. Vergleiche wurden angestellt mit Neubauten in Pratteln. Pratteln verbaut Industrieareale, Birsfelden ein Schulplatzareal, Freiflächen und seinen Chilbi-Platz, schlicht sein soziales Herz. Wachstum sei Pflicht. Sind 10'500, 11'500, 12'500 Einwohner die richtige Zahl? Es gibt erfolgreiche Gemeinden mit rund 6 500, die Mischung macht es aus. Mindestens fünf weitere Areale sind in Birsfelden in der Planung. Schulhausplätze zu verbauen, ist die Extrem-Variante. Die Überarbeitung des Projekts Gugger mit einer Reduktion des Fussabdrucks von nur 4.5% ist Kosmetik und hat das Ziel verfehlt, dafür ist viel grün im Prospekt dazugekommen. Ein Teil der 160 Wohnungen könnte anstelle der heutigen Gemeindeverwaltung geplant werden. Dies gibt die Chance einer Reduktion an Wohnungen beim Projekt Zentrum. Bevor die Planung "Gemeindeverwaltung" nicht klar ist, darf der nächste Quartierplanungskredit nicht freigegeben werden.
 

Vollmundige Interpellationsbeantwortung

Am 30. August reichte Landrat Jürg Wiedemann die Interpellation 2018/742 „Bundesrechtswidriger Strafvollzugsentscheid“ ein. Grund für die Einreichung war eine Verfügung der Strafvollzugsbehörde, welche der bundesgerichtlichen Rechtsprechung widerspricht.

In dem Fall ging es um einen Straftäter, der für seinen Überfall auf ein Sportcenter in Reinach von der Staatsanwalschaft zu drei Jahren Gefängnis - davon ein Jahr unbedingt - verurteilt worden ist. Mit Glück kann er seine Strafe mit der leichtesten Form von Haft, der elektronischen Fussfessel, verbüssen. Dies, obwohl das Bundesgericht bereits mehrfach darauf hingewiesen hat, dass die elektronische Fussfessel nur bei Strafen von maximal einem Jahr als Haft angewandt werden kann. Obwohl sich alle Konkordaskantone an diesen Beschluss halten, stellt sich der Kanton Baselland quer. In der Interpellationsbeantwortung erklärt der Chefbeamte von Regierungsrat Isaac Reber wortreich, wieso er und nur er als einziger das Gesetz richtig auslegt und wieso das Bundesgericht falsch liegt. Nicht beantwortet wird aber, warum neben dem Bundesgericht auch alle anderen Chefbeamten der Konkordatskantone in der Schweiz ebenfalls falsch liegen sollen. Nicht Juristen können die in der Interpellationsbeantwortung formulierten rechtlichen Begründungen kaum beurteilen. Wenn aber der Chefbeamte der Vollzugsbehörde resp. sein Regierungsrat vollmundig weissmachen wollen, dass nur sie Recht haben und sowohl das Bundesgericht als auch sämtliche Konkordatskantone falsch liegen sollen, dann klingeln verständlicherweise sämtliche Alarmglocken.

Der Regierungsrat schreibt, es mache keinen Sinn, dass Vollzugsentscheide eines Chefbeamten von einer anderen Verwaltungsbehörde überprüft werden können und verschweigt dabei erneut, dass genau dies in anderen Kantonen möglich ist. Wohlwissend schreibt der Regierungsrat zu recht nicht, dass eine solche Anfechtbarkeit rechtlich nicht möglich ist. Zulässig wäre, dass der kantonale Gesetzgeber z.B. der Stawa ein Beschwerderecht einräumt, wenn sie feststellt, dass offensichtlich Bundesrecht verletzt wird.

Die Grünen-Unabhängigen erwarten, dass im Kanton Basel-Landschaft Verurteilte betreffend der Möglichkeit eine Strafe mittels Elektro Monitoring verbüssen zu können, gleich behandelt werden wie die Verurteilten in sämtlichen anderen Kantonen.

Ja zur Gesetzesinitiative zur Prämienverbilligung

Für die Krankenkassenprämien müssen viele Einwohner/-innen mittlerweile einen sehr hohen Anteil ihres Einkommens hergeben. Während die Prämien seit 2010 um rund 20% angestiegen sind, hat sich das Durchschnittseinkommen nur in einem wesentlich geringeren Umfang erhöht. Die bereits heute bestehende Prämienverbilligung wurde vor 20 Jahren eingeführt mit dem Ziel, dass kein Haushalt mehr als 8% des steuerbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss. Heute sieht die Realität leider ganz anders aus: Immer mehr Menschen müssen für die Krankenkassenprämie deutlich mehr als 10% berappen. Mit der Prämienverbilligungs-Initiative, über die wir am 25. November abstimmen, soll dies korrigiert und damit dem ursprünglichen Willen der Prämienverbilligung besser gerecht werden: Kein Haushalt soll mehr als 10% des Haushaltseinkommens für Krankenkassen-Prämien ausgeben müssen. Dies wäre insbesondere für Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen eine grosse Entlastung, da diese heute im Schnitt ca. 15% für die Prämien ausgeben. Die Grünen-Unabhängigen empfehlen am 25. November ein Ja in die Urne einzulegen.

 

Die Grünen-Unabhängigen befürworten die Spitalfusion

Um auf längere Sicht das heutige Leistungsangebot zu sichern, die nötigen Mittel für Investitionen aufrecht zu erhalten und die hohe Qualität in der gesundheitlichen Versorgung garantieren zu können, ist eine Spitalfusion unabdingbar. Mit der Fusion kann eine Bündelung und Steuerung der Patientenströme der zunehmend mobilen Gesellschaft erreicht werden.

Weil jedes Spital eine spezifische Ausrichtung mit Schwerpunkten bekommt, kann der heutige Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Spitalstandorten abgebaut werden. Durch die Spezifizierung der Leistungen können Spitäler wirtschaftlicher arbeiten. Die Steuer- und Prämienzahler werden jährlich im Umfang von rund 70 Millionen Franken entlastet, insbesondere weil Überkapazitäten (leere Spitalbetten) abgebaut und Synergien genutzt werden können.

Die Spezifizierung führt zu einer deutlichen Erhöhung der Fallzahlen. Damit wird automatisch die Qualität der Leistung gesteigert. Um die Hochschulmedizin in der Region zu halten, braucht es gute Rahmenbedingungen. Diese sind in Basel als Universitäts- und Forschungsstandort mit dem dazu gehörenden Universitätsspital gegeben. Gleichwohl bedingt es, dass das Patientengut beider Basel genutzt werden kann, um somit in einzelnen medizinischen Fachgebieten höhere Fallzahlen zu erreichen.

Entscheidet sich der Kanton Basel-Landschaft für den Alleingang, so können langfristig nicht alle drei Spitalstandorte (Laufen, Liestal, Bruderholz) finanziert werden. Auf mindestens ein Spital müsste aus finanziellen Gründen verzichtet werden, zum Nachteil der betroffenen Region. Ein Alleingang mit dem Festhalten aller drei Spitalstandorte wäre sehr teuer: Für Investitionen der drei Baselbieter Spitalstandorte müssten in naher Zukunft rund 250 Millionen Franken aufgewendet werden.
 

 

Nein zur Wohnkosten-Initiative

Die Grünen-Unabhängigen sind klar gegen den Gegenvorschlag zur Wohnkosten-Initiative. Bei Annahme dieser Vorlage würden den Hausbesitzern, die im Kanton Baselland bereits heute sehr gut gestellt sind und viele steuerliche Vorteile haben, noch mehr Steuergeschenke gemacht werden. Damit das Steuervolumen des Kantons jedoch gleich bleibt, müssten diese Steuergeschenke an die Hausbesitzer/-innen (tiefere Eigenmietwerte, höhere Pauschalabzüge der Unterhaltsarbeiten) durch die gesamte Bevölkerung berappt werden.

Diese Vorlage betrifft daher nicht nur Hauseigentümer/-innen, sondern alle Einwohner/-innen. Weil diese Ungerechtigkeit nicht durchkommen darf und sich der Kanton keine weiteren Steuergeschenke für die Hauseigentümer/-innen mehr leisten kann, empfehlen die Grünen-Unabhängigen den Stimmbürger/-innen am 25. November ein Nein in die Urne einzulegen.
 
 

Artikel aus der Basler Zeitung vom 28. September 2018, von Daniel Wahl

Regierung rechtfertigt "breiten" Einsatz von Electronic Monitoring

Alle Kantone halten sich an fünf verschiedene Bundesgerichtsurteile und an die Richtlinien des Ostschweizer und des Nordwest- und Innerschweizer Strafvollzugskonkordats, wenn es um den Einsatz von Electronic Monitoring (EM) geht. Nur der Kanton Baselland will sich nicht an die Spielregeln halten, die den Einsatz von EM untersagen, wenn mehrjährige teilbedingte Haftstrafen ausgesprochen werden. Dies geht aus einer Antwort des Regierungsrats auf eine Interpellation von Landrat Jürg Wiedemann (Grüne und Unabhängige) hervor.

Eine teilbedingte Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten hat etwa der Schläger und Kickboxer Paulo Balicha nach seinem Angriff auf seinen Konkurrenten erhalten. Solche Straftäter müssen im Baselbiet nicht ins Gefängnis gehen; sie dürfen bis zu ein Jahr  ihrer unbedingten Haftzeit mit elektronischen Fussfesseln verbüssen, das heisst, sie sind höchstens abends in ihren eigenen vier Wänden eingesperrt.

Wie der Regierungsrat auf Wiedemanns Anfrage antwortet, sei nicht nachvollziehbar, wie das Bundesgericht die Artikel 77b und 79b im Strafgesetzbuch deutet, die den Umgang mit Halbgefangenschaft und EM regeln. Der Regierungsrat argumentiert, dass "es immer wieder vorkommt, dass Behörden nicht blind Bundesgerichtsentscheiden folgen". Die Gründe, weshalb man EM im Baselbiet "breit" anwende, seien vielfältig. Unter anderem werden "geringere Desozialisationseffekte" und "nachhaltigere Selbstdisziplin" erwähnt.

Jürg Wiedemann kritisiert den Baselbieter Alleingang: "Dass ein Verwaltungsangestellter wie der Leiter des Strafvollzugs, Gerhard Mann, meint, es besser zu wissen als sämtliche Mitglieder des Strafvollzugskonkordats und das Bundesgericht, ist nicht nur überheblich, sondern eine Missachtung des Rechtsstaats."

Dass auch schwere Drogendealer nach einem Gerichtsurteil mit mehrjährigen teilbedingten Haftstrafen nie mehr ein Gefängnis von innen sehen, geht auch Landrat Andreas Dürr (FDP), Jurist und Befürworter des Einsatzes Fussfesseln, zu weit: In ihrer Antwort gehe die Regierung von einer Gleichwertigkeit zwischen EM und Halbgefangeschaft aus. "Das ist es aber nicht, wenn man im Fall von EM abends nach Hause gehen kann oder im anderen Fall ins Gefängnis muss. Ich wünschte mir, dass das Baselbiet darum EM nicht automatisch vollzieht, sondern von Fall zu Fall abwägt", sagt Dürr.


Unklare Kommunikation der Baselbieter Polizei

Gemäss Basler Zeitung vom 6. Juli 2018 hat die Baselbieter Polizei zwei Unfälle bei der Säurefabrik CABB in Pratteln verschwiegen. Am 18. Juni 2018 trat kurz nach Mitternacht ölige und rauchende Schwefelsäure (Oleum) aus. Am späteren Nachmittag des gleichen Tages zerbrach bei einem Drucktest ein Glasrohr bereits deutlich unter der Absicherungsschwelle. Durch die Glassplitter wurde ein Mitarbeiter derart verletzt, dass dieser durch die herbeigerufene Sanität ambulant behandelt und zur Kontrolle ins Spital gebracht wurde. In beiden Fällen waren Werksfeuerwehr und Polizei vor Ort.


Beim zweiten Fall handelt es sich um einen Unfall mit Personenschaden. Gleichwohl hat die Baselbieter Polizei diese beiden Zwischenfälle nicht kommuniziert. Dies erstaunt, weil bisher die Praxis eine andere war: Noch im 2017 meldete die Polizei solche und ähnliche Fälle selbst dann, wenn für die Bevölkerung keine Gefahr bestand und auch keine Arbeiter/-innen zu Schaden kamen.

Diese damalige transparente Praxis ist auch nachvollziehbar, zumal das Vertrauen insbesondere in die CABB aufgrund der zahlreichen, teilweise schweren Unfälle der letzten Jahre arg strapaziert ist. Im September 2014 wurde z.B. bei der Explosion eines Tanks ein Mitarbeiter getötet und im November 2016 traten innerhalb von zwei Tagen zweimal giftige, gasförmige Chemikalien aus. Das Einatmen von gasförmigem Chlor führt zu lebensbedrohlichen toxischen Lungenödemen. CABB gilt bei Fachexperten als Pannenfirma, weil sämtliche Sicherheitsaufwendungen bei der CABB die zahlreichen Unfälle offensichtlich nicht zu verhindern vermögen.

Verständlicherweise sind der CABB diese immer wiederkehrenden Unfälle unangenehm. Der Reputationsschaden ist beträchtlich, insbesondere wenn die Firma ständig mit negativen Schlagzeilen in den Tageszeitungen steht. Die Versuchung der Firmenleitung, die Chefetage der Polizei dahingehend zu beeinflussen, diese Unfälle unter dem Deckmantel zu behalten und nicht der Öffentlichkeit zu kommunizieren, ist gross. Dass solche Druckversuche – welcher Art auch immer – offensichtlich stattgefunden haben, muss aus den Worten des ehemaligen Polizeisprechers Meinrad Stöcklin geschlossen werden: „Zu meiner Zeit hatte ich mich beim Einsatzleiter stets dafür stark gemacht, solche Ereignisse konsequent proaktiv zu kommunizieren – auch wenn die betroffene Firma unüberhörbar knurrte. Aber nur so geht es. Genau mit solchem Verhalten entsteht der Verdacht, dass gemauschelt wird.“3 Und weiter: „Die Behörden haben die Bevölkerung vor solchen Firmen zu schützen – und das geht nur mit bedingungsloser Transparenz, nicht mit Verschweigen.“
 
Hierzu hat Landrat Jürg Wiedemann am 30. August 2018 eine Interpellation eingereicht, welche Sie hier einsehen können.
 


Gemeinsame Spitalplanung – Vorteile und Nachteile

Im März 2015 bekräftigten die beiden Gesundheitsdirektoren Thomas Weber von Basel-Landschaft und Dr. Lukas Engelberger aus Basel-Stadt ihre Absicht, in der Gesundheitsversorgung enger zusammenzuarbeiten. Dies aufgrund anstehender Herausforderungen im Gesundheitswesen, der demografischen Entwicklung der Bevölkerung sowie des technischen Fortschritts, mit der die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems an seine Grenzen stösst. Vorgeschlagen ist, dass die beiden Spitäler (Kantonsspital Baselland und Universitätsspital Basel) zu einer gemeinsamen Spitalgruppe zusammengeschlossen werden und der bislang getrennt betrachtete Gesundheitsraum in eine Versorgungsregion Nordwestschweiz zusammengeführt wird. Beide Regierungen wollen an den vier heutigen Spital-Standorten (Laufen, Liestal, Bruderholz und Universitätsspital in Basel-Stadt) innerhalb der gemeinsamen Spitalgruppe festhalten. Jeder Standort soll seine spezifische Ausrichtung mit klaren Schwerpunkten erhalten.

Mit der Spitalfusion verfolgen die beiden Regierungen folgende übergeordneten Ziele:

  • Eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in den beiden Basler Halbkantonen,
  • eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie
  • eine langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region.

Seit zwei Jahren arbeiten die Verwaltungen beider Kantone intensiv an den Abklärungen, Planungen und an der Zusammenführung der beiden Spitäler sowie der gemeinsamen Gesundheitsversorgung. Die zunehmend unklare Situation verunsichert alle Mitarbeitenden. Die Grünen-Unabhängigen begrüssen den Entscheid der beiden Regierungen, die zwei Staatsverträge betreffend gemeinsame Gesundheitsregion «Spitalgruppe» (2018/215) und «Gesundheitsversorgung» (2018/214) mit den damit verbundenen gesetzlichen Anpassungen im Februar 2019 zur Abstimmung zu bringen und damit einen Volksentscheid zu erwirken.

Argumente, die für die Spitalfusion sprechen

1.  Um auf längere Sicht das heutige Leistungsangebot zu sichern, die nötigen Mittel für Investitionen aufrecht zu erhalten und die hohe Qualität in der gesundheitlichen Versorgung garantieren zu können, ist eine Spitalfusion unabdingbar. Mit der Fusion kann eine Bündelung und Steuerung der Patientenströme der zunehmend mobilen Gesellschaft erreicht werden.

2.  Weil jedes Spital eine spezifische Ausrichtung mit Schwerpunkten bekommt, kann der heutige Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Spitalstandorten abgebaut werden. Durch die Spezifizierung der Leistungen können Spitäler wirtschaftlicher arbeiten. Die Steuer- und Prämienzahler werden jährlich im Umfang von rund 70 Millionen Franken entlastet, insbesondere weil Überkapazitäten (leere Spitalbetten) abgebaut und Synergien genutzt werden können.

3.  Die Spezifizierung führt zu einer deutlichen Erhöhung der Fallzahlen. Damit wird automatisch die Qualität der Leistung gesteigert. Um die Hochschulmedizin in der Region zu halten, braucht es gute Rahmenbedingungen. Diese sind in Basel als Universitäts- und Forschungsstandort mit dem dazu gehörenden Universitätsspital gegeben. Gleichwohl bedingt es, dass das Patientengut beider Basel genutzt werden kann, um somit in einzelnen medizinischen Fachgebieten höhere Fallzahlen zu erreichen.

4.  Entscheidet sich der Kanton Basel-Landschaft für den Alleingang, so können langfristig nicht alle drei Spitalstandorte (Laufen, Liestal, Bruderholz) finanziert werden. Auf mindestens ein Spital müsste aus finanziellen Gründen verzichtet werden, zum Nachteil der betroffenen Region. Ein Alleingang mit dem Festhalten aller drei Spitalstandorte wäre sehr teuer: Für Investitionen der drei Baselbieter Spitalstandorte müssten in naher Zukunft rund 250 Millionen Franken aufgewendet werden.

Argumente, die gegen die Spitalfusion sprechen

1.  Der Zusammenschluss der Spitäler in eine Aktiengesellschaft, schliesst das demokratische Mitbestimmungsrecht der Bevölkerung weitgehend aus. Die geplante Beteiligung an der Spital-Aktiengesellschaft von lediglich 30% des Kantons Basel-Landschaft (Basel-Stadt 70%) bedeutet, dass unser Kantons in allen operativen Fragen überstimmt werden kann. Das ist keine echte Partnerschaft und staatspolitisch bedenklich. Einzig in strategisch besonders wichtigen Entscheiden hat Baselland eine Sperrminorität und kann von Basel-Stadt nicht überstimmt werden. Diese Sperrminorität muss der Kanton Basel-Landschaft mit 11.4 Millionen Franken teuer bezahlen.

2.  Durch die vorgesehene Privatisierung der Spitäler ist eine mögliche Profitorientierung als Unternehmen möglich. Da es sich um eine Aktiengesellschaft handelt und um einen Staatsvertrag, liegt die Entscheidungskompetenz in Zukunft einzig bei den Verwaltungsräten sowie den beiden Regierungen. Parlament und Bevölkerung haben kein Mitspracherecht mehr.

3.  Um künftig kostspielige Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Kosten einzudämmen, ist ein Zusammenarbeiten der beiden Kantone im Gesundheitswesen unabdingbar. Dazu ist jedoch keine Fusion des Kantonsspitals Baselland mit dem Universitätsspital Basel mittels Staatsvertrag notwendig, der einem Knebelvertrag gleichkommt. Die gemeinsame Gesundheitsplanung ist auch ohne Spitalgruppe und deren möglichen Risiken realisierbar.

4.  Die Gesamtinvestitionen der vorgeschlagenen Spitalgruppe liegen bereits heute bei ca. 3.2 Milliarden Franken für die kommenden 10 bis 20 Jahren. Refinanziert werden diese durch Prämien- und Steuerzahlende. Weil gar noch nicht klar ist, in was überhaupt investiert werden soll, kaufen die Stimmbürger/-innen mit den beiden vorgeschlagenen Staatsverträgen die Katze im Sack. Den Kanton Basel-Landschaft kann das teuer zu stehen kommen. Zudem ist der prognostizierte Synergieeffekt von 70 Millionen bei einem 700 Millionen Umsatz deutlich zu tief. Diese 10% können ohne die Fusionsrisiken eingespart werden.

Für die Spitalfusion gibt es mehrere Argumente, die schlüssig und nachvollziehbar erscheinen. Gleichzeitig birgt eine Fusion durch einen Staatsvertrag der beiden Kantone auch erhebliche Risiken, was die Finanzierung und Mitbestimmungsmöglichkeiten betreffen. Schreiben Sie uns Ihre Meinung zur vorgesehenen Spitalfusion an gruene-unabhaengige@gmx.ch (maximal 500 Anschläge). Wir werden Ihre Position gerne auf unserer Website publizieren.
 

Ja zur Förderung der Velowege

Am 24. September stimmt die Bevölkerung über den Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege“ ab. Wird dieser Gegenentwurf vom Volk angenommen, werden Velowege künftig gleich behandelt wie Fuss- und Wanderwege. Dies ist insofern wichtig, weil in der heutigen Gesellschaft das Velofahren mit möglichst vielen Anreizen unterstützt werden sollte. Die Nutzung des Autos führt zu einer enormen Luftverschmutzung und zur Verstopfung der Strassen, mit beträchtlichen volkswirtschaftlichen Folgekosten. Gleichzeitig fühlen sich Velofahrer/-innen besonders in den Städten oft nicht sicher, wenn kein vom Strassenverkehr abgetrennter Veloweg vorhanden ist. Damit Velofahrer/-innen ohne unnötige Risiken und Stress von A nach B gelangen können, sollte der nötige Raum dafür zur Verfügung stehen.

Die Entscheidungskompetenz über Planung, Bau und Unterhalt der Velowege bliebe auch künftig Sache der Kantone und Gemeinden. Der Bund würde diese lediglich subsidiär unterstützen.

Die Annahme dieser Initiative führt beim Bund nur zu relativ geringen Mehrkosten von rund 1.8 Millionen Franken. Der Veloverkehr ist heute der einzige Bereich, in welchem die Zahl der tödlichen Unfälle gestiegen ist. Durch gut markierte und vom Autoverkehr abgetrennten Radstreifen oder baulich abgetrennten Radwege könnte die Sicherheit deutlich erhöht werden.

Die Grünen-Unabhängigen befürworten den Gegenentwurf der zurückgezogenen Velo-Initiative klar.
 

Nachhaltigkeit im Natur- und Lebensmittelbereich

Mit der Fairfood-Initiative werden im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft wesentliche Änderungen angestrebt, die einzeln betrachtet alle sinnvoll und wichtig sind. Die Fülle der Änderungen birgt aber auch die Gefahr, viele Wähler/-innen aufgrund der Komplexität abzuschrecken.

Die Themen Klimawandel, Massentierhaltung und Umweltverschmutzung werden in der heutigen Gesellschaft immer wichtiger. Wohl auch, weil sich seit den letzten Jahren immer eindrücklicher abzeichnet, welche negativen Auswirkungen für die Umwelt die Unmengen von Plastik, genmanipulierten Obst- und Gemüsesorten und nicht fair gehandelte Lebensmittel haben. Die Fairfood-Initiative möchte künftig Lebensmittel fördern, die fair gehandelt wurden und nicht zur Ausnutzung von Bauern im Ausland führen. Die Initiative sieht eine nachhaltigere Land- und Ernährungswirtschaft vor, in welcher Lebensmittel aus naturnahen, umwelt- und tierfreundlicher Landwirtschaft mit fairen Arbeitsbedingungen gefördert werden. Die Initiative hat folgenden Wortlaut:

Art. 104a Lebensmittel

Der Bund stärkt das Angebot an Lebensmitteln, die von guter Qualität und sicher sind und die umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Er legt die Anforderungen an die Produktion und die Verarbeitung fest.

Er stellt sicher, dass eingeführte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die als Lebensmittel verwendet werden, grundsätzlich mindestens den Anforderungen nach Absatz 1 genügen; für stärker verarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel sowie für Futtermittel strebt er dieses Ziel an. Er begünstigt eingeführte Erzeugnisse aus fairem Handel und bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben.

Er sorgt dafür, dass die negativen Auswirkungen des Transports und der Lagerung von Lebens- und Futtermitteln auf Umwelt und Klima reduziert werden.

Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:
a. Er erlässt Vorschriften zur Zulassung von Lebens- und Futtermitteln und zur Deklaration von deren Produktions- und Verarbeitungsweise.
b. Er kann die Vergabe von Zollkontingenten regeln und Einfuhrzölle abstufen.
c. Er kann verbindliche Zielvereinbarungen mit der Lebensmittelbranche, insbesondere mit Importeuren und dem Detailhandel, abschliessen.
d. Er fördert die Verarbeitung und die Vermarktung regional und saisonal produzierter Lebensmittel.
e. Er trifft Massnahmen zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung.

Der Bundesrat legt mittel- und langfristige Ziele fest und erstattet regelmässig Bericht über den Stand der Zielerreichung. Werden diese Ziele nicht erreicht, so trifft er zusätzliche Massnahmen oder verstärkt die bestehenden.

Art. 197 Ziff. 11

11. Übergangsbestimmung zu Artikel 104a (Lebensmittel)
Tritt innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 104a durch Volk und Stände kein Ausführungsgesetz in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.

Die Ziele der Initiative sind vielschichtig: Einerseits sollen in der Schweiz grundsätzlich nur Lebensmittel in den Verkauf gelangen, die mindestens nach den hier geltenden Umwelt- und Tierschutznormen sowie unter Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen produziert wurden. Das bedeutet, dass keine genmanipulierten Lebensmittel in den Verkauf gelangen dürfen und dass die in der Schweiz geltenden Mindeststandards für die Tierhaltung auch bei importierten tierischen Lebensmitteln eingehalten werden müssen. Der Import von Fleisch aus Massentierhaltung oder Batterieeiern soll verhindert werden. Andererseits beinhaltet die Initiative auch, dass keine Lebensmittel eingeführt werden, die von Angestellten geerntet wurden, die kaum etwas verdienen oder sich mit Pestiziden während der Arbeit vergiften. Gleichzeitig sollen Produkte aus naturnaher, bäuerlicher Landwirtschaft, fairem Handel sowie aus regionaler und saisonaler Produktion und Verarbeitung einen Marktvorteil erhalten. Schliesslich sollen auch die Auswirkungen von Transport und Lagerung auf die Umwelt wie auch die Verschwendung von Lebensmitteln reduziert, wie auch die Transparenz für die Konsument/-innen verbessert werden.

Die Ziele der Initiative sind unbestrittenermassen gut, da sie auf vielerlei Ebenen Probleme in den Bereichen Umwelt und Natur beheben möchten. Fraglich und unklar sind jedoch die effektiven Auswirkungen bei einer Annahme der Initiative. Faktisch würde ein „Ja“ bedeuten, dass in der Schweiz nur noch fair gehandelte, naturnahe und tierfreundliche Lebensmittel angeboten werden sollen – sowohl die eigens hergestellten als auch die importierten. Dies hätte enorme Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und würde vermutlich zu einem erheblichen Preisanstieg von praktisch sämtlichen Lebensmitteln führen. Befürchtungen, dass der Einkaufstourismus in den Nachbarländern ansteigt und die Schweizer Wirtschaft zu kämpfen hätte, wären wohl nicht ganz unberechtigt. Bereits heute boomt der Einkaufstourismus insbesondere in grenznahen Städten. Die Kontrollen von importierten Gütern wären mit grossem bürokratischem Aufwand verbunden. Bei jedem importierten Gut müsste abgeklärt werden, ob es die in der Schweiz geltenden Standards erfüllt. Schliesslich birgt die Annahme der Initiative auch die Gefahr, dass sich die Schweiz bei der Umsetzung gegen die Welthandelsorganisation oder die Richtlinien der EU widersetzt.

Trotz einiger ungeklärter Fragen, ist es bei dieser Initiative wichtig, ein deutliches Zeichen zu setzen. Stärkere Anreize auf fair produzierte Lebensmittel sind wichtig und es ist darauf zu achten, dass diese nicht unnötig weggeworfen werden. „Tierleid“ durch Billigfleisch aus Massentierhaltung muss verhindert werden. Daher befürworten die Grünen-Unabhängigen ein klares JA bei der Fairfood-Initiative.
 

Keine Zerstörung von Grünflächen

Der Birsfelder Gemeinderat will in den kommenden Jahren die Anzahl Einwohner/-innen von heute rund 10‘500 markant erhöhen, mit dem Ziel, neue Steuereinnahmen zu generieren. Dazu ist er bereit, einen Teil seiner Grünflächen zu opfern, auch im Zentrum.

Zwar gaukelte der Gemeinderat in der Vorlage „Entwicklung Zentrumsareal: Kredit für Dialog- und Quartierplanverfahren“ noch folgende beschönigende Zielsetzung vor:  „In dem zu erbringenden städtebaulichen Entwurf spielen die Funktion des Zentrumsplatzes, der nachhaltige Umgang mit vorhandenen und potentiellen ökologischen Werten und den Freiräumen eine wesentlich Rolle.“ Mit der nun vorliegenden Planung wird dieser Leitsatz jedoch in keiner Art und Weise erfüllt.

Das Gebiet vom Zentrumsplatz bis zum Pausenplatz des Kirchmattschulhauses sollen einer dichten Bebauung mit bis zu achtstöckigen Wohnhäusern geopfert werden. Gemäss der Präsentation „Studio Gugger“ würden die heutigen Grünflächen von über 11‘000 m2 auf rund 4‘500 m2 reduziert, was für die Grünen-Unabhängigen nicht hinnehmbar ist. Die geplante Begrünung der Flachdächer ist ebenfalls kein adäquater Ersatz für die Zerstörung der Freiräume, der Spielwiesen und des Pausenplatzes. Der Zentrumsplatz hat heute eine wichtige Funktion (Konzerte, Märkte usw.). Er müsste eher vergrössert und sicher nicht verkleinert werden.

Die Grünen-Unabhängigen bieten Hand für eine echte Raumplanung, wie sie in der ursprünglichen Zielsetzung formuliert ist: Ein Zentrumsplatz mindestens in der heutigen Grösse, der auch künftig vielfältig genutzt werden kann, spielt für ein attraktives Birsfelden eine wichtige Rolle. Eine Versiegelung der Bodenfläche im vorgesehenen Umfang mit der fragwürdigen Zerstörung der Wiesen und Grünflächen lehnen wir auch aus ökologischen Gründen ab.

Jürg Wiedemann, Landrat Grüne-Unabhängige
 

Nicht registrierte Bienenstandorte

Die Tierseuchenverordnung (TSV) des Bundes regelt in Absatz 1 von Art. 18a, wie die Kantone Registrierung und Tierhaltungen von Equiden (pferdeartige Tiere) oder Hausflügel und von Bienenständen zu erfassen haben: „Die Kantone erfassen alle Tierhaltungen, in denen Equiden oder Hausgeflügel gehalten werden. Sie bezeichnen dazu eine Stelle, die folgende Daten erhebt.“ Für Bienenstände wird diese Aussage in Absatz 2 präzisiert: „Die Kantone erfassen alle besetzten und unbesetzten Bie-nenstände. Sie bezeichnen dazu eine Stelle, die den Namen und die Adresse des Imkers sowie die Anzahl, den Standort und die Koordinaten aller Bienenstände erhebt.“

Für die Datenverwaltung und die Datenübermittlung an den Bund ist der Wohnsitzkanton zuständig. Dies gilt auch für Bienenstände. Gesetzlich geregelt ist dies bei Betrieben, welche Direktzahlungen beziehen in der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV). In Anlehnung daran, hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in seinen technischen Weisungen an die Kantone diese Regelung auch auf alle anderen Betriebe ausgedehnt, wie z.B. auf alle Bienen-stände. Diese Weisungen sind für den Kanton verbindlich. Der Standortkanton kann diese Daten in seinem System redundant halten, muss aber sicherstellen, dass sie nicht an den Bund geliefert werden. Dies ist deshalb sinnvoll, damit der Bund nicht von mehreren Kantonen die Meldung des gleichen Imkers erhält.

Der wichtigste Grund für die Erfassung der Bienenstände ist die Seuchenbekämpfung. Auch wenn der Bund die technische Weisung herausgab, dass für die Administration der Bienenstände der Wohnkanton zuständig ist, zeichnet sich der Standortkanton für die Bekämpfung der Seuche ver-antwortlich und muss darum die Bienenstände in seinem Kanton kennen.

A. Bienenstände fallen durch die Maschen
In der Realität funktioniert die Kennzeichnung und Registrierung der Bienenstände nicht optimal. Wohnt ein Imker ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft, besitzt aber einen Bienenstand in unserem Kanton, so fällt dieser Bienenstand durch die Maschen: Er wird in Baselland nicht regis-triert. Und: Es handelt sich nicht um Einzelfälle.

Folgend zur Illustration eine Auswahl von Bienenstandorten im Bezirk Arlesheim, welche im Kanton Basel-Landschaft nur zum Teil registriert sind und in keinem Fall mit der gesetzlich vorge-schriebenen Standortnummer (gravierte Metallnummer) versehen sind (Stand: Dezember 2017). Gemäss Art. 19a der Tierschutzverordnung sind die Bienenstände „nach Vorgaben der zuständigen kantonalen Stelle mit der Identifikationsnummer zu kennzeichnen.“ Alle aufgeführten Bienenstände gehören Imkerinnen und Imkern mit Wohnsitz im Kanton Solothurn:

Standortgemeinde
Flurname
Koordinaten
 Anzahl Völker
Ettingen Mattengoben 609 057 / 257 898
 5
Aesch Neumattstrasse
609 686 / 258 131  20
Aesch Lerchenstrasse 610 038 / 257 878  20
Reinach
Bottmingerhof 611 091 / 262 762  10
Therwil
Käppeli 609 915 / 260 255  20
Biel-Benken
Neusatzweg 605 575 / 262 225
 16
Arlesheim
Auf der Höhe 13 613 719 / 259 921  0
Duggingen
Schloss Angenstein 612 638 / 256 917  20
Oberwil
Bernhardsberg 608 086 / 261 802  3
Pfeffingen
Schlossacker 610 008 / 256 764  6

Umgekehrt sind Bienenstandorte im Solothurnischen Rodersdorf und Bättwil, welche Imkerinnen und Imkern gehören, die im Kanton Basel-Landschaft wohnen, nicht im GIS Solothurn registriert.

Standortgemeinde
Flurname
Koordinaten
Bienenstandnummern
 Anzahl Völker
Rodersdorf In den Reben 2599785/1259650
BL610133 CHE-111.426.361 ?
Rodersdorf Mühlibach 2600442/1259105 BL610927 CHE-387.021.253 ?
Rodersdorf In den Reben 2599810/1259375 BL610574 CHE-336.530.768 ?
Rodersdorf Egghof
2604758/1260262 BL610440 CHE-403.168.069 ?

Dieser Zustand ist problematisch. Bienenstandorte, die nicht registriert sind, fallen einerseits bei Kontrollen durch. Andererseits besteht ein erhöhtes Risiko, dass diese bei Ausbruch einer gefähr-lichen Seuche, wie z.B. Faulbrut, nicht oder erst verspätet beachtet und registriert werden.

Auf die Frage „Wie kann sichergestellt werden, dass im Seuchenfall alle Tierhaltungen auf unserem Kantonsgebiet erfasst sind, sowohl besetzte wie auch unbesetzte Bienenstände?“ schreibt die Regierung in der Antwort zur Interpellation 2017/374 „(…) Die Vereinbarung mit dem Kanton Solo-thurn betreffend der Bienenseuchenbekämpfung und die Übersicht des gemeinsamen kantonalen Bieneninspektors Basel-Landschaft und Solothurns über die Bienenstände in den beiden Kantonen hat im Seuchenfall den grossen Vorteil, dass alle Bienenhalter und ihre Bienenstandorte kan-tonsübergreifend und insbesondere entlang der gemeinsamen Grenze bekannt sind. Dadurch können sie zeitnah und effizient in die Seuchenbekämpfung miteinbezogen werden“. Ob dies tatsächlich ein grosser „Vorteil“ ist, muss bezweifelt werden. Funktionieren könnte dies in der Praxis nur höchstens dann, wenn a. die Standortregistrierung vom Wohnortskanton an den Standortkanton übermittelt wird, b. der Standortkanton die Informationen tatsächlich registriert und c. der Standortkanton den Bienenstand ordnungsgemäss mit einer Standortnummer ausstattet. Diese drei Bedingungen sind im Kanton Basel-Landschaft nicht oder höchstens teilweise erfüllt.

Übrigens: Weder auf der Homepage des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain (LZE), welches für die „Registrierung und die Strukturdatenverwaltung“ zuständig ist, noch auf der Homepage des Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV), noch auf der Homepage der Fachstelle Bienen findet sich ein Anmeldeformular für Baselbieter Bienenhalter/-innen, wie dies z.B. der Kanton Aargau hat. Ob ein neuer Bienenstand im Kanton Basel-Landschaft gemeldet, registriert und ordnungsgemäss gekennzeichnet wird, ist unter diesen Umständen höchst fraglich.

Registriert der Kanton Basel-Landschaft nicht alle Bienenstandorte auf seinem Kantonsgebiet, so muss der zuständige Bieneninspektor im Falle einer Seuchenmeldung vor Ort die unbekannten Standorte lokalisieren, was zeitaufwändig und angesichts der Dringlichkeit ineffizient ist. Schweiz-weit die notwendigen Daten einzuholen wäre noch zeitaufwändiger, zudem fehlerbehaftet und nicht praktikabel.

B. Regierungsrätliche Antworten vermögen nicht wirklich zu überzeugen
Auf die Frage „Warum werden die Bienenstandorte nicht im Geoinformationssystem erfasst, so wie dies z.B. in unseren beiden Nachbarkantonen Aargau und Solothurn der Fall ist?“ schreibt die Re-gierung in der Antwort zur Interpellation 2017/374 „Die Bienenstandorte werden samt vollständiger Koordination in LAWIS registriert (…). Die Daten können bei Bedarf jederzeit in ein Geoinforma-tionssystem (GIS) übertragen werden.“ Und weiter: «Jeder Bezirksbieneninspektor erhält bei Bedarf vom LZE eine aktualisierte Karte „seiner“ Bienenstandorte, und im Bienenseuchenfall die Karte mit den gesperrten Bienenstandorten.»

Weil in unserem Kanton nicht alle Bienenstandorte registriert (siehe oben) und insbesondere weil die Koordinaten der erfassten Bienenstandorte noch nicht im Kantonalen GIS überführt sind, ist das LZE gar nicht in der Lage, eine aktualisierte Karte dieser Standorte zu erzeugen. Beim Ausbruch einer Seuche erhält der zuständige Bieneninspektor zwei Dokumente: a. Eine Karte, auf der lediglich der befallene Standort sowie der kreisförmige Perimeter figuriert, innerhalb dessen alle Bienenvölker zu untersuchen sind, sowie b. eine Excel Liste aller vom LZE registrierten Standorte mit Koordinaten, Namen, Adressen und Tel. Nummern der Imker und Imkerinnen. Anhand dieser zwei Dokumente müssen dann von Hand jene Imker und Imkerinnen ausfindig gemacht werden, deren Bienenstände in den Kreis der zu kontrollierenden Bienenvölker fallen.

Abhilfe würde die einmalige Überführung aller vorhandenen Daten in das GeoViewBL und die re-gelmässige Aufdatierung der neu anfallenden Daten dieses Kantonale Geoinformationssystems (GIS) bringen. Das GeoViewBL ist das Auskunftssystem, mit welchem räumliche Daten in einer Karte dargestellt und deren Eigenschaften abgefragt werden können. Das GeoViewBL wird von den Kataster-, Bau-, Wasser-, Kultur- und anderen Ämtern für das Management der Raumdaten rege genutzt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das LZE für das Management und die Visualisie-rung der Bienenstandorte nicht schon lange dieses Instrument nutzt.

Fachexpertinnen und -experten sind sich einig: Gerade bei einem Seuchenfall würde sich die Ver-wendung dieses System lohnen. Es handelt sich hier um ein einfaches System, mit welchem eine geographische Lokation der Bienenstände abgebildet werden kann. Den Bezirksbieneninspektoren stünden dann die Standorte aller in der Umgebung liegenden Bienenvölker mit den notwendigen Daten zur Verfügung, wie z.B. Standortgemeinde, Flurname, Stand-Nummer, Koordinaten. Eine solche Karte erst im Falle eines Seuchenausbruchs herzustellen, so wie es die Regierung in der Antwort der Interpellation 2017/374 impliziert , gleicht der Aufrüstung des Feuerwehrwagens, wenn es bereits brennt. Das ist unqualifiziert und ineffizient.

Wohnort des Imkers
Standortgemeinde
Flurname
Amtsnummer
Anzahl Völker
4147 Aesch Aesch Vordere Klus BL610139 4
4147 Aesch Aesch Rütenen Schiessstand BL610328 2
4105 Biel-Benken Biel-Benken Stegmattenweg BL611011
BL611012
BL611013
 
6164 Pfaffnau Muttenz Lachmatt  
4102 Binningen David Joristr. 4 Binningen BL611018
2
4142 Münchenstein Münchenstein Ulmenstrasse BL611002 2
4108 Witterswil Aesch Neumattstrasse   20
4108 Witterswil Aesch
Lerchenstrasse   20
4144 Arlesheim Arlesheim Finkelerweg 14 BL611094 3

Weiter bleibt der Verdacht bestehen, dass zusätzlich auch Imker/-innen, die zwar registriert sind, jedoch keiner Bienenzüchterorganisation angehören, nicht zur Begleichung der Beiträge aufgefor-dert werden – weder vom Kanton, noch von der Gemeinde. Die Gemeinden verfügen über gar keine entsprechenden Informationen, um registrierte Imker/-innen ohne Vereinsmitgliedschaft die jeweilige Rechnung zukommen zu lassen – wohl auch, weil es kein umfassendes bzw. vollständiges Register gibt.

Deshalb wäre es sinnvoll, wenn die Tierhalterbeiträge durch diejenige Stelle erhoben würden, welche für die Registrierung der Bienenstände verantwortlich ist. Dabei ist zu überprüfen, ob eine Gebühr für die Administration erhoben werden soll.

C. Einhaltung von Fristen?
Im Bezirk Liestal gab es im Juli 2017 einen Fall von Faulbrut (Standort SO-993024). Am 23. Juli wurden die ersten beiden Bienenvölker abgetötet. Er vergingen weitere 16 Tage bis die restlichen 6 Bienenvölker abgetötet wurden. Gemäss Art. 271, Abs. 1 der Tierschutzverordnung ordnet der Kantonstierarzt „bei Feststellung von Faulbrut der Bienen auf einem verseuchten Stand an, dass:
a. sämtliche Völker vom Bieneninspektor unverzüglich untersucht werden
b. alle Völker und deren Waben oder die erkrankten und verdächtigen Völker innert zehn Tagen nach den Anweisungen des Bieneninspektors vernichtet werden“.

Die klinische Faulbrut entwickelt sich bei „starken“ Völkern nicht innerhalb von nur 10 Tagen. Bereits am 23. Juli hätte man bei gründlicher Untersuchung vor Ort Anzeichen der Seuche erkennen müssen. Eine Nachkontrolle nach 10 Tagen, so wie dies in diesem Fall erfolgte, ist unüblich – es sei denn, die anderen beiden erkrankten Völker waren bereits am 23. Juli verdächtig auf Faulbrut. Selbst wenn der Bieneninspektor tatsächlich erst bei der Nachkontrolle die Faulbrut bei den weite-ren 2 Völkern erkannte, hätte er unverzüglich (noch am gleichen Tag) diese Völker abtöten müssen, um die Frist von 10 Tagen, die am 23. Juli begann, einzuhalten. Es vergingen jedoch weitere 6 Tage bis zur Abtötung, obwohl dies offensichtlich kein neuer Fall von Faulbrut war, sondern der-selbe Seuchenfall, der bereits am 23. Juli bei den ersten beiden Völkern festgestellt und registriert wurde. Angesichts der bekannten Faulbrut und im Wissen, wie gefährlich diese bakterielle Seuche ist, ist diese Verzögerung unverständlich. Die gesetzliche Frist von 10 Tagen, die am 23. Juli begann, wurde entgegen der Beteuerungen der Regierung in der Antwort zur Interpellation 2017/374 nicht eingehalten.

Gemäss der «Technischen Weisung über die Massnahmen im Seuchenfall von Faulbrut (Ameri-kanische Faulbrut) bei Bienen» müssen sämtliche Völker auf diesem Stand vernichtet werden, wenn mehr als 50% aller Völker auf dem betroffenen Bienenstand klinische Symptome für Faulbrut aufweisen. Wenn im oben beschriebenen Fall tatsächlich nur vier Bienenvölker klinische Symptome zeigten, hätte man die restlichen Bienenvölker leben lassen können, weil nicht „mehr als 50%“ der Bienenvölker erkrankt waren. Wenn die anderen Völker hingegen „schwach“ waren, hätten sie ab dem 23.7. innerhalb von 10 Tagen, also bis zum 2.8. gemäss der Technischen Weisung abgetötet werden müssen: „Der BI [Bieneninspektor] tötet alle Völker mit klinischen Symptomen und alle schwachen Völker auf dem Befalls-Stand innerhalb von maximal 10 Tagen ab. Dazu ver-wendet er SO2 in Form von Schwefelschnitten oder flüssigem Schwefel in Druckflaschen.“ Die Antwort auf Frage 4 der Interpellation 2017/374 entspricht nicht der Technischen Weisung.

Honigbienen und andere Bestäuber-Insekten erbringen durch die Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen eine enorme Leistung. Sie ermöglichen und verbessern die Frucht- und Samenbildung von ca. drei Viertel der weltweit meistgehandelten Nahrungspflanzen. Der Ausfall von Bienen würde v.a. die Nahrungsmittel betreffen, die wichtig für unsere Versorgung mit Vitaminen sind, wie z.B. Obst, Beeren und Gemüse. Der Wert der Bestäubung durch Insekten beträgt in Europa rund 11% des Produktionswerts der 100 meistgehandelten Nahrungsmittel. In der Schweiz wurde der Beitrag der Honigbiene zum Erntewert für Obst und Beeren für 2002 auf ca. 271 Mio. Franken geschätzt. Dazu kommt die Bestäubungsleistung für Ackerbau und die Saatgutproduktion. Der Wert der Imkereiprodukte beläuft sich jährlich auf ca. 64.7 Mio. Franken. Für die Ökosysteme sind die Honigbienen und andre Bestäuber unabdingbar für das Überleben vieler Pflanzen und ihrer gene-tischen Vielfalt und Tiere, die auf Samen und Früchte als Nahrung angewiesen sind. Deshalb müssen hoch ansteckende Seuchen ernst genommen und konsequent bekämpft werden.
 

Staatsanwaltschaft deckt Polizei mit Arbeit ein

Die Polizei muss erhebliche personelle Mittel in Aufgaben investieren, die eigentlich die Staatsanwaltschaft erledigen müsste, mit unerwünschten negativen Konsequenzen: Für die Kriminalitätsbekämpfung (Menschenhandel, Schutzgelderpressung) hat die Polizei kaum Ressourcen. Ein Bericht der Fachkommission, welche die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft innehat, sowie Aussagen der Polizeileitung legen offen, dass die Staatsanwaltschaft die Polizei mit generellen Aufgaben eindeckt. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 6B_976-2015 vom 27.9.2015 jedoch festgehalten, „generelle Ermittlungsaufträge an die Polizei sind (…) nicht mehr zulässig“.

Lesen Sie dazu den BaZ-Artikel „Baselbieter Polizeiverband  kritisiert Reber“ sowie ein Minderheitsbericht der Justiz- und Sicherheitskommission, welche brisante Informationen offenlegt.
 

Problemdeponie Wischberg nicht gelöst

Die Vorlage 2017/671 «Berichterstattung 2017/671 betreffend „Wischberg“ über Messresultate» vom 19. Dezember 2017 berücksichtigt im Wesentlichen den «Schlussbericht zur geologisch-geotechnischen Situation» (Beilagen 26 – 62) des Ingenieurbüros Pfirter, Nyfeler + Partner AG vom 11. August 2017 [Abkürzung S1]. Den ergänzenden «Schlussbericht zur geologischen-geotechnischen Situation Fragenbeantwortung» (Beilagen 63 – 67) [Abkürzung S2] des Ingenieurbüros Pfirter, Nyfeler + Partner AG vom 8. November 2017 floss hingegen nicht in die Landratsvorlage 2017/671 mit ein. Durch dieses bewusste oder unbewusste Weglassen wird die Richtigkeit der Berichterstattung in wesentlichen Punkten fundamental beeinflusst, zumal das beauftragte Ingenieurbüro deutliche Bedenken im Schlussbericht S2 äussert.

A. Unvollständige Untersuchungen

Wie aus dem Schlussbericht S1 hervorgeht, beinhaltete die Offerte vom 11. Dezember 2015 des Ingenieurbüros Pfirter, Nyfeler + Partner AG auch die Untersuchungen der Wasserverhältnisse: „Unser Büro wurde durch die Gemeinde Hemmiken (...) mit der Ausführung der Sondierbohrungen beauftragt“. Aus dubiosen Gründen wurde das Ingenieurbüro Pfirter, Nyfeler + Partner AG am durchgeführten Runden Tisch angewiesen „diese Fragen [Problemkreis Hangwasser/Wasser-verhältnisse] vorerst zurückzustellen“.

So bleibt bis heute die entscheidende vom Ingenieurbüro Pfirter, Nyfeler + Partner AG im Schlussbericht S1 (Offerte) und im Schlussbericht S2 formulierte Frage Nr. 4 „Sind Kriech- resp. Rutschbewegungen im Bereich der verfüllten Mergelgrube und im Zwischengelände zwischen Waldweg und Hof Maiberg vorhanden? Wenn ja, in welcher Tiefe liegen die Kriech- resp. Rutschhorizonte?“ bis heute unbeantwortet.Im Schlussbericht S2 hält das Ingenieurbüro denn auch fest, dass mit den durchgeführten Sondierbohrungen nicht alle Fragen geklärt werden konnten, insbesondere diejenige betreffend „Hangwasserverhältnisse, Hangwasserzufluss, Hangwasserdruck“. Dazu wird im Schlussbericht vermerkt: „Hingegen haben die gewonnen Erkenntnisse zum Hangwasserregime die Erwartungen nicht erfüllt. Der Felsuntergrund musste zur Gewinnung von intakten Bohrkernen mit einer Diamantkrone aufgebohrt werden. Diese muss mit zugeführtem Wasser gekühlt werden. Das Bohrloch ist deshalb mindestens teilweise mit Wasser gefüllt, was den uneingeschränkten Blick in das trockene Bohrloch natürlich verunmöglicht. Damit war es auch nicht möglich, unbeeinflusste Wasserstände im Bohrloch beobachten zu können.“ Die Bau und Umweltschutzdirektion (BUD) sowie die Gemeinde Hemmiken müssen sich denn auch den Vorwurf einer unvollständigen Untersuchung gefallen lassen. War das Risiko zu gross, dass gerade diese Untersuchungen den Zusammenhang zwischen der illegalen Überfüllung der Deponie, den Rutschungen und den Schäden an den Gebäuden des Hofgut Maiberg bewiesen worden wären, mit enormen Folgekosten für die Gemeinde Hemmiken und den Kanton.

B. Kantonsgericht bemängelt fehlende Untersuchungen

Das Kantongericht hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2007 „Auffüllen einer alten Steingrube mit sauberem Aushubmaterial“ die Abklärungen der Wasserverhältnisse und der potentiellenGleitflächen in seinen Erwägungen aufgeführt. Dieses Gerichtsurteil, in welchem es um spezifische Fragen der Deponie Wischberg geht, wurde nicht oder mindestens nicht vollständig umgesetzt. Es geht darum, abzuklären, ob die Deponie für die Schäden am Maiberghof von Alfred Suter verantwortlich ist.

So schreibt das Kantonsgericht unter Punkt 5 der Erwägungen: «Im Rahmen des neuen Baubewilligungsverfahrens wird schliesslich auch noch einmal zu untersuchen sein, ob die strittigen Ablagerungen stabil sind. Die Stabilität von Bauten und Anlagen ist bereits gemäss § 101 Abs. 1 RBG eine Grundvoraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung. Sollte eine Deponiebewilligung erforderlich sein, kann diese gemäss Ziffer 1 Abs. 2 des Anhanges 2 zur TVA nur erteilt werden, wenn die langfristige Stabilität der Aufschüttungen nachgewiesen ist. Wie die in den Akten befindlichen Berichte zeigen, ist die Stabilitätslage aus hydrogeologischer wie auch geologischer Sicht noch nicht ausreichend abgeklärt. Entgegen der seitens des Bauinspektorates vertretenen Ansicht vermögen daran auch die zahlreichen, von der S. AG vorgenommenen Rutschungsmessungen nichts zu ändern. So wird in dem von der Gemeinde eingeholten und dem Bauinspektorat am 1. Dezember 2000 eingereichten Bericht der P. AG vom 24. November 2000 darauf hingewiesen, dass diese Messungen zwar gezeigt hätten, dass die Ablagerungen ohne Bewegungen seien und solche auch zwischen der Grube "Wischberg" und dem Hof des Beschwerdeführers fehlten. Eine abschliessende Beurteilung der Stabilität sei "…infolge Fehlens von Kenntnissen der Lage einer potentiellen Gleitfläche (Tonfelsoberfläche) sowie deren Ausbildung und der Wasserverhältnisse unter den Ablagerungen nicht möglich." Erst nach einer Untersuchung dieser Parameter könne aus den dabei erzielten Resultaten "…eine Gewähr für die Stabilität der Deponie abgeleitet werden.»

C. Beauftragtes Ingenieurbüro drückt Bedenken aus und empfiehlt bauliche Massnahmen

Gemäss Art. 1.2.1 der Verordnung 815.600 über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen müssen der „Untergrund und die Umgebung der Deponien (…) Gewähr dafür bieten, dass die Deponie langfristig stabil bleibt und dass keine Verformungen auftreten“. Gemäss Art. 1.2.2 darf „das Grundwasser langfristig nicht beeinträchtigt“ werden.

Genau aber diese „Gewährleistung“ kann das Ingenieurbüro Pfirter, Nyfeler + Partner AG in seinem Schlussbericht S2 nicht geben. Explizit betont das Ingenieurbüro, „der Problemkreis Meteorwasser/Hangwasser ist nicht gelöst und diesbezüglich kann keine Gewährleistung gegeben werden.“ Das Ingenieurbüro betont sogar: „Es liegt auf der Hand, dass Wasser immer einen Einfluss auf die Geländestabilität hat, unabhängig davon, woher das Wasser stammt.“ Und: „Hangwasser und zusätzliche Bewässerung von tonigen Schichten können einen Tonhang im Allgemeinen und einen Opalinustonhang im Speziellen instabil werden lassen.“ Aufgrund der nicht abgeklärten Fragestellungen und der möglichen Risiken schreibt das Ingenieurbüro in seinem Schlussbericht S2, dass „bezüglich der Hangwassersituation eine bauliche Massnahme unterhalb der verfüllten Grube sinnvoll wäre.“

Dies entspricht auch den Vorgaben in Art. 2.4.3 der Verordnung 814.600 über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen: „Deponien und Kompartimente des Typs B müssen über Anlagen zur Entwässerung verfügen, wenn sie im Randgebiet von nutzbaren unterirdischen Gewässern liegen oder eine Entwässerung zur Sicherstellung der Stabilität der Deponie (…)“.

Das Ingenieurbüro, welches auf solche geologischen und geotechnischen Untersuchungen spezialisiert ist, drückt denn auch deutliche Bedenken aus.

D. Landratsvorlage 2017/671 betreffend „Wischberg“ mit Mängeln

Die Landratsvorlage Vorlage 2017/671 «Berichterstattung 2017/671 betreffend „Wischberg“ über Messresultate» vom 19. Dezember 2017 blendet die Bedenken und Vorbehalte des Ingenieurbüros Pfirter, Nyfeler + Partner AG bewusst oder unbewusst aus. Unverständlich ist auch die in der Landratsvorlage formulierte Aussage, dass es «keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Ablagerungen in der Grube „Wischberg“ und den vom Landwirt Alfred Suter behaupteten Schäden an seinem Hof „Wischberg“ in Hemmiken gibt.» Das Ingenieurbüro weist in seinem Schlussbericht S2 sogar explizit darauf hin, dass bezüglich Hangbewegungen nur dort Aussagen gemacht werden können, „wo Messpunkte beobachtet worden sind, d.h. in der Falllinie oberhalb des alten Hofes“ . Keine Aussagen können aber in Bereichen gemacht werden, wo keine Messpunkte beobachtet worden sind. Dies trifft „z.B. für den Bereich des neuen Stallgebäudes“ zu.

Auch die auf Seite 2 der Landratsvorlage 2017/671 formulierte Aussage „Es ist nun Sache der Einwohnergemeinde Hemmiken, das weitere Vorgehen, welches zu einer Legalisierung der Auffüllung der Grube Wischberg führen muss, zu initialisieren“ ist fragwürdig: Das Kantonsgericht widerspricht dieser Aussage in seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 klar: «Da die heute in der Grube "Wischberg" vorhandene Auffüllung die 1977 bewilligten Ablagerungen in erheblichem Masse übersteigt und erheblich von den ursprünglich genehmigten Plänen abweicht, ist gemäss § 122 Abs. 2 RBG eine neue Baubewilligung erforderlich. Da sich die Grube ausserhalb der Bauzone befindet, kann die zusätzliche Auffüllung überdies erst nach dem Vorliegen einer rechtskräftigen Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 lit. a RPG erfolgen (E. 2.3).» Und weiter: „Die für das Baubewilligungsverfahren zuständigen Behörden haben den für ihren Entscheid relevanten Sachverhalt grundsätzlich von Amtes wegen abzuklären. Diese sogenannte Untersuchungsmaxime wird einzig durch die Mitwirkungspflicht der Parteien relativiert, welche für das Baubewilligungsverfahren in § 87 RBV detailliert umschrieben wird. Die Verantwortung, im Rahmen der Sachverhaltsabklärungen von einer Gesuchstellerin die für die Beurteilung des Baugesuchs notwendigen Unterlagen einzuverlangen, liegt aber trotzdem bei der Baubewilligungsbehörde (E. 3.1 und 4.1/4.2).“
 

Generelle Ermittlungsaufträge an die Polizei sind unzulässig

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 6B_976-2015 vom 27. September 2015, auf welches sich auch die «Fachkommission Aufsicht über die Staatsanwaltschaft» in ihrem Tätigkeitsbericht 2016 stützt, die Unzulässigkeit von generellen Ermittlungsaufträgen der Staatsanwaltschaft an die Polizei gemäss der Schweizerischen Strafprozessordnung bestätigt. Im Rahmen der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft eine Vielzahl von Einvernahmen an die Polizei zu delegieren „stellt eine offensichtliche Missachtung der staatsanwaltschaftlichen Beweiserhebungspflicht dar“ , schreiben die Bundesrichter unzweideutig. Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen ist vorgesehen, „dass die Staatsanwaltschaft die Beweiserhebungen selber durchführt (vgl. Art. 311 Abs. 1 StPO) und die Polizei lediglich mit ergänzenden Ermittlungen beauftragt werden kann (vgl. Art. 312 Abs. 1 StPO) . Die vor Inkrafttreten der StPO gelegentlich anzutreffenden generellen Ermittlungsaufträge an die Polizei sind damit nicht mehr zulässig (BBI 2006 1265 Ziff. 2.6.3.2) .“

Die Polizei darf im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nur mit ergänzenden Ermittlungen beauftragt werden. Die Aufträge an die Polizei müssen also durch die Staatsanwaltschaft mittels eines konkret ausformulierten Auftrages erteilt werden. Eine von der Staatsanwaltschaft an die Polizei delegierte (konkrete) Beweiserhebung (z.B. eine Einvernahme) gilt (wenn man den oben genannten Bundesgerichtsentscheid beachtet) für die Statistik als ein delegierter Fall.

A. Experte Brunner verlässt sich auf die Aussagen der Staatsanwaltschaft

Gemäss dem Bericht von Experte Brunner betreffend Staatsanwaltschaft «Projekt Staatsanwaltschaft 2014» vom 27. April 2017 delegierte die Staatsanwaltschaft im Jahr 2015 lediglich 517 Einvernahmen und 646 Ermittlungsverfahren an die Polizei. Die genannten Zahlen hat er offenbar von der Staatsanwaltschaft erhalten. In seinem Bericht hält er zudem fest, dass er keine Gespräche mit der Polizei geführt hat. Ebenso hat er keine Akten von Strafverfahren gelesen, sondern lediglich mit der Leitung und wenigen ausgewählten Personen ge

sprochen. U.a. aufgrund dieser ihm zur Verfügung gestellten Zahlen (517 und 646) kommt er zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft personell ordentlich dotiert ist (also nicht überdotiert ist).

Der ehemalige Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, Andreas Brunner, vergleicht in seinem Bericht die oben genannten Zahlen (517 und 646) mit denjenigen des Kantons Aargau (2‘240 Einvernahmen und 1‘708 Ermittlungsverfahren), offensichtlich ohne sich mit den unterschiedlichen Kriminalstatistiken der beiden Kantone auseinanderzusetzen und vor allem ohne der Frage nachzugehen, ob hinter diesen Zahlen Einzelaufträge (pro Einvernahme resp. pro Ermittlungsauftrag = 1 Fall) oder ob Sammelaufträge (X Einvernahmen resp. X Ermittlungsaufträge = 1 Fall) stehen. Gutgläubig hat der Experte die von der Staatsanwaltschaft erhaltenen Zahlen unkritisch und unüberprüft übernommen, ohne – so sein Bericht – mit der Polizei das Gespräch zu führen und ohne diese Zahlen zu verifizieren. Zur Verteidigung muss festgehalten werden, dass die erhaltenen Ressourcen offensichtlich bescheiden gewesen sein müssen. Dies macht den wenig fundierten und kaum aussagekräftigen Bericht verständlich.

B. Fachkommission stellen nach intensivem Aktenstudium Unzulässigkeiten fest

Die Fachkommission hingegen hat während „elf Tagen Inspektionsarbeiten (exkl. Vorbereitung und Nachbereitung) durchgeführt“ und sich mit „intensivem Studium von Verfahrensakten“ beschäftigt. Die vierköpfige Fachkommission, alles ausgewiesene und anerkannte Fachexperten im Bereich Strafrecht, hält in ihrem Bericht fest, dass „nach Eröffnung der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft nicht nur einzelne ergänzende (auf klare Sachverhalte eingegrenzte) Beweiserhebungen an die Polizei delegiert werden, sondern gehäufte und weitgehend nicht konkretisierte Delegationen von Beweiserhebungen stattfinden. Es werden de facto standardisiert Aufträge an die Polizei erteilt“. Im Bereich „der Betäubungsmittelkriminalität, bei Seriendelikten, grösseren Sachverhaltskomplexen“ würden sogar „zahllose Delegationen von Beweiserhebungen (inkl. Einvernahmen nach Eröffnung der Untersuchung) an die Polizei“ delegiert.

Die Fachkommission hat während rund 250 Personenstunden vertieft die von der Staatsanwaltschaft geführten Strafakten geprüft. Gemäss dem Bericht der Fachkommission ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft der Polizei (bis auf Stufe Polizeiposten) faktisch nach Belieben Aufträge (und Sammelaufträge) delegiert, die sie aufgrund ihrer staatsanwaltschaftlichen Beweiserhebungspflicht selber erledigen müsste und aufgrund ihrer bekannten (grosszügigen) Personalkapazitäten durchaus auch selber erledigen könnte.

C. Die Staatsanwaltschaft bindet bei der Polizei enorme personelle Ressourcen

Dies hat zur Folge, dass die Polizei erhebliche personelle Mittel in die von der Staatsanwaltschaft delegierten Aufgaben investieren muss, die eigentlich die Staatsanwaltschaft durchführen müsste, mit unerwünschten negativen Konsequenzen: Für die Kriminalitätsbekämpfung in Bezug auf die Holkriminalität hat die Polizei kaum Ressourcen. So wurde auch die für organisierte Kriminalität (z.B. Menschenhandel) spezialisierte Abteilung vor wenigen Jahren geschlossen, nachdem das Budget bei der Abteilung Polizei reduziert werden musste und die Polizei – wie wir jetzt aufgrund des Berichtes der Fachkommission wissen – erzwungenermassen in hoher quantitativer Menge staatsanwaltschaftliche Aufgaben verrichten muss. Bei der Polizei fehlen deshalb die erforderlichen Mittel, um die eigentliche Kernaufgabe zu bewältigen, nämlich die Gefahrenabwehr bzw. die Ermittlung der Täterschaft im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens:

„Sie hat namentlich
a. Spuren und Beweise sicherzustellen und auszuwerten;

b. geschädigte und tatverdächtige Personen zu ermitteln und zu befragen;

c. tatverdächtige Personen nötigenfalls anzuhalten und festzunehmen oder nach ihnen zu fahnden.“

Und: Die Polizei hat die Staatsanwaltschaft unverzüglich über schwere Straftaten sowie über andere schwerwiegende Ereignisse zu informieren, damit die Staatsanwaltschaft ohne Verzug die ersten wesentlichen Einvernahmen nach Möglichkeit selber durchführen kann (Art. 307 StPO).

D. Die Folgen für die Kriminalitätsbekämpfung

Der folgende Fall bildet den Zustand ab, in welchem sich die Polizei heute befindet, weil die Schnittstelle Polizei/Staatsanwaltschaft nicht justiert ist, und das seit 2011:

Gemäss der Basler Zeitung vom 20.2.2018 ereignete sich an der Birsfelder Fasnacht vor der Turnhalle ein brutaler Angriff einer Gruppe von drei Personen auf einen 20-jährigen Mann und seine Freundin. Während die Freundin physisch nicht attackiert wurde, schlugen die vermeintlichen Täter den jungen Mann minutenlang brutal zusammen und verletzten ihn schwer. Nach der Einweisung ins Spital und einer siebenstündigen Operation war mehrere Tage lang unklar, ob der junge Mann bleibende Schäden davon tragen würde.

Und wie reagiert die Polizei mit den ihr zur Verfügung stehenden und eingeschränkten Mitteln in Sachen Kriminalitätsbekämpfung? Ein Zeugenaufruf, wohl eines der wichtigsten Mittel, um die Täterschaft zu ermitteln, erfolgte erst zwei Tage später. Die Freundin des Opfers, welche ihre Kontaktadresse der Polizei hinterlassen hatte, und nähere Angaben zur Täterschaft machen wollte, wartete Tage nach dem Vorfall immer noch auf eine Kontaktaufnahme seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Eine Spurensicherung wurde erst veranlasst, nachdem die ersten Pressemeldungen in der Folgewoche ergangen waren, und nachdem die Mutter des Opfers via Internet sich an die Öffentlichkeit gewandt hatte und die Presse landesweit mit ihren Berichterstattungen zusätzlichen öffentlichen Druck auf die Sicherheitsdirektion erzeugt hatte.

E. Die Sicherheitsdirektion muss sich unangenehme Fragen gefallen lassen

Seit 2011 kritisiert die Fachkommission „Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft“ in regelmässigen Abständen, wie die Staatsanwaltschaft ihre personellen Mittel einsetzt. Im Tätigkeitsbericht 2016 bemängelt die Fachkommission ausdrücklich die ausgesprochen hohen Delegationen der Staatsanwaltschaft an die Polizei und fordert denn auch die Überprüfung dieser Schnittstelle. Durch die Offenlegung von erheblichen Mängeln bei der Staatsanwaltschaft bringt die Fachkommission die Sicherheitsdirektion zunehmend in Bedrängnis.

Und wie reagiert die Sicherheitsdirektion? Statt die Mängel lösungsorientiert anzugehen, zermürbt und desavouiert sie die Mitglieder der Fachkommission, bis diese das Handtuch werfen und geschlossen zurücktreten. Gleichzeitig beauftragt die Sicherheitsdirektion mit Dr. Andreas Brunner einen ehemaligen Oberstaatsanwalt aus dem Kanton Zürich, die Staatsanwaltschaft zu überprüfen und einen Gegenbericht zu erstellen. Sie stellt dem Experten derart wenig Mittel zur Verfügung, dass dieser weder Akten einsehen noch mit der Polizei Gespräche führen kann. Der Experte muss sich weitgehend alleine auf die Aussagen der Staatsanwaltschaft verlassen, die verständlicherweise jedoch kein Interesse hat, dass ihre eigenen von der Fachkommission eruierten Mängel aufgedeckt und bestätigt werden. Aufgrund der mangelnden Ausstattung mit den notwendigen Ressourcen ist klar, dass der Bericht Brunner so herauskommen musste, wie er herausgekommen ist.

 

Wie weiter ohne Passepartout?

Am 08. Februar hat der Landrat sich mit der Annahme der von der Starken Schule eingereichten Initiative "Stopp dem Verheizen von Schüler/-innen: Ausstieg aus dem Passepartout-Fremdsprachenprojekt" deutlich für eine Abkehr von der Mehrsprachigkeitsdidaktik ausgesprochen. Bis in einem Jahr will die Regierung eine entsprechende Vorlage ausarbeiten, mit welcher die Ziele der Starken Schule umgesetzt werden sollen.

Ein wirklicher "Ausstieg" aus Passepartout ist dabei nicht mehr nötig, weil der Staatsvertrag per Ende Juni ausläuft und die Regierung diesen sowieso nich hätte verlängern wollen. Wichtig ist allerdings das Wegkommen von der sogenannten "Mehrsprachigkeitsdidaktik", die einen Unterricht vorsieht, der keinen wirklichen roten Faden aufweist, die Grammatik nicht aufbauend einbezieht und wo Fehler der Schüler/-innen nicht korrigiert werden sollen. Die Vorlage soll daher im besten Falle so umgesetzt werden, dass auf Gesetzesstufe verankert wird, dass der Fremdsprachenunterricht auf der Primar- und Sekundarstufe nach einem logischen Aufbau folgend (einfach bis schwierig) gelehrt wird, damit die Schulkinder dem Unterricht folgen können, die Lernziele erreichen und nicht demotiviert und verunsichert sind, weil sie nach 300 Lektionen noch keinen anständigen Satz auf Französisch sagen können.

Bis die Vorlage ausgearbeitet ist, haben Regina Werthmüller (parteiunabhängig) und Marc Schinzel (FDP) in zwei Vorstössen das weitere Bestreben beim Vorgehen festgehalten und am 08. März im Landrat eingereicht. Während die Interpellation von Werthmüller Fragen zum Zeitplan betreffend Ausstieg aus der Mehrsprachigkeitsdidaktik stellt, fordert Schinzel in seinem Postulat die Sistierung von finanziellen Ausgaben, die bisher noch für Passepartout und die Mehrsprachigkeitsdidaktik ausgegeben werden.

 

Fisch-Massenzucht statt attraktiver Wohnraum

Gastbeitrag von Saskia Olsson, erschienen in der basellandschaftlichen Zeitung vom 25.01.2018

Wer Birsfelden von oben betrachtet, erkennt schnell, dass eine riesige Fläche der Gemeinde(rund ein Viertel) nicht durch Wohnraum genutzt wird, sondern zum Hafengelände gehört. Während der Kanton Basel-Landschaft für dieses Areal einen Baurechtszins von jährlich rund 4.6 Millionen Franken einkassiert, geht die Gemeinde Birsfelden leer aus. Die meisten im Hafenperimeter domizilierten Firmen haben ihren Geschäftssitz auch nicht in Birsfelden. Dadurch sind die Steuereinnahmen der Gemeinde für das Industrieareal mit einer Million Franken pro Jahr sehr bescheiden. Im Gegenzug ist die Gemeinde verpflichtet, für den kostenintensiven Unterhalt der Zufahrtsstrassen aufzukommen.

Das über 420‘000 m2 grosse Areal weist mehrheitlich eingeschossige Lagerhallen mit riesigen Tankanlagen, Recycling- und Kohlehalden, Flächen für LKW-Abstellplätze und grosszügige Brachflächen auf, die locker genutzt werden. Trotz der Verdichtung, von der mittlerweile wegen dem knappen Wohnraum überall geredet wird, scheint man auf dem Hafenareal weit entfernt von einer konzentrierten Nutzung zu sein. Und das, obwohl dieses Gebiet als Wohnraum wesentlich sinnvoller genutzt werden könnte – und für die Gemeinde durch die von den Bewohnern zu leistenden Steuern auch mehr Geld einfliessen würde.

Es ist unverständlich, dass weder der Kanton noch die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH), welche das Areal bewirtschaften, endlich eine Gesamtplanung einleiten, welche die hafenaffine Nutzung konzentriert und Teile des Areals für den Bau von attraktivem Wohnraum freigibt. Durch gestaffelte Baurechtsverträge, die oft über 20 und mehr Jahre laufen, schafft es die SRH relativ einfach, diese Neuausrichtung zu verhindern. Eine zukunftsorientierte Planung des gesamten Areals wird wegen den vielen Parzellen dadurch verunmöglicht.

Die Parzelle direkt am Rhein, auf welcher bisher die Migrostochter Jowa Brot für die gesamte Region produzierte, ist unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Ausschreibung freihändig an eine andere Migrostochterfirma Micarna weitergereicht worden. Gleichzeitig wurde der Baurechtsvertrag um zehn Jahre (bis 2040) verlängert. Damit kommt Birsfelden nun in den Genuss einer industriellen Egli-Massenfischzuchtanlage. Auch wenn es lobenswert erscheint, dass der bisher vor allem in Russland und im Baltikum produzierte Egli, von der Migros neu in der Schweiz selbst produziert werden soll, ist es doch fraglich, ob die riesigen Fischbecken unbedingt auf diesem Areal stehen müssen. Schliesslich handelt es sich um Massentierhaltung auf einem äusserst wertvollen, bis anhin hafenaffinem Gewerbe vorbehaltenen Areal. Ausserdem ist noch nicht einmal geklärt, ob diese Massentierhaltung auch einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden ist. Völlig unklar ist auch, was beispielsweise mit den verkoteten Abwässern passiert.

Mit der klammheimlich initiierten Verlängerung des Baurechtsvertrages setzen die Schweizerischen Rheinhäfen ein klares Zeichen gegen jegliche Veränderungen. Die Fischzucht ist eine klare Absage an eine Arealentwicklung, welche auch für die Gemeinde Birsfelden, die über nahezu keine Landreserven verfügt, einen Mehrwert erbringen würde und welche längerfristig Teile des Areals für den Wohnungsbau und damit die Weiterentwicklung von Birsfelden möglich machen würde. Das ist ein Affront gegenüber dem Gemeinwohl der Birsfelder Bevölkerung.

Hier können Sie den bz-Artikel lesen.

Parolen zu No-Billag und Unvereinbarkeit von Regierungsrat und Bundesversammlung

Die Grünen-Unabhängigen haben die Parolen zur eidgenössischen Initiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren" (kurz: No-Billag) und zur kantonalen Änderung der Verfassung betreffend Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in Regierungsrat Baselland und Bundesversammlung gefasst.

Billag ist keine „Zwangsgebühr“, sondern fördert die Meinungsvielfalt

Die Aussage der Initiant/-innen der „No-Billag“-Initiative, es handle sich um eine „Zwangsgebühr“, vermag nur auf den ersten, kurzsichtigen Blick berechtigt zu sein. Die langfristigen, negativen Auswirkungen bei einer Annahme der Initiative wären jedoch einschneidend:  Die Radio- und Fernsehempfangsgebühr ermöglicht es sowohl der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als auch zahlreichen kleinen, aber bedeutenden regionalen Privatsendern in allen vier Landesregionen regionale Themen aufzugreifen, Sendungen zu produzieren und auszustrahlen. Viele Sender könnten  alleine durch Werbe- und Sponsoring-Einnahmen nicht überleben. Die staatlichen und privaten Sender bieten aber ein wichtiges Angebot an, welches zur Diversität und Identifizierung der Schweiz beitragen. Weiterhin ermöglicht die Gebühr, dass die SRG weniger Werbung schalten muss und insbesondere Filme nicht durch Werbeblöcke unterbrochen werden, was das Fernsehen wesentlich attraktiver macht. Würde die No-Billag-Initiative angenommen, wäre dies in der Zukunft kaum mehr möglich. Alle Sender, die heute von den Billag-Gebühren profitieren,  wären auf deutlich höhere Werbeeinnahmen angewiesen.  

Die Abgabe wird ab 2019 neu geregelt: Jeder Haushalt hat künftig den Betrag von Fr. 365.- zu entrichten (statt wie bis heute Fr. 451.-), womit der Betrag um fast Fr. 100.- gesenkt wird. Im Gegenzug müssen alle Haushaltungen unabhängig davon, ob sie über ein Fernseh- oder Radio-Empfangsgerät verfügen, diesen Betrag leisten.

Auch wenn die SRG bei einem Ja zur Initiative wohl kaum die Sender abschalten müsste, so wie es die Gegner/-innen der „No-Billag-Initiative“ häufig behaupten, wären die Konsequenzen für die SRG erheblich: Für die Schweiz als multikulturelles Land mit grossen regionalen Unterschieden ist es wichtig, diese Vielseitigkeit auch in den Medien widerspiegeln zu können.

Die Grünen-Unabhängigen lehnen aus den erwähnten Gründen die No-Billag-Initiative ab.

Ja zur Änderung der Verfassung betreffend Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in Regierungsrat Baselland und Bundesversammlung

Das Amt des Regierungsrates ist anspruchsvoll, zeitaufwändig und entspricht einer 100% Stelle. Da der Regierungsrat als Exekutivbehörde ausserdem die Anliegen des Legislativorgans-Landrat vertritt, sollen sich die fünf Mitglieder ganz auf ihre Kantonsaufgaben konzentrieren. Nur so ist gewährleistet, dass unser Kanton gut aufgestellt ist und die Interessen des Volkes zeitnah umgesetzt werden.

Die Gefahr, den umfangreichen und teilweise diffizilen Aufgaben, welche das Regierungsratsamt mit sich bringt, nicht mehr gewachsen zu sein und sich nicht mehr vollauf darauf konzentrieren zu können, steigt mit der Übernahme weiterer Ämter deutlich an. Zumal solche auf Bundesebene ebenfalls zeitaufwändig sind. Diese doppelte Belastung würde letztlich auf Kosten der Qualität der Arbeit in unserem Kanton gehen.

Die Grünen-Unabhängigen sind aus den erwähnten Gründen für die Änderung der Verfassung: Regierungsratsmitglieder sollen künftig nicht mehr gleichzeitig auch in der Bundesversammlung tätig sein.

Ja zum Stimmrecht für Niedergelassene

Die kantonale Volksinitiative „Ja zum Stimmrecht für Niedergelassene“ verlangt das aktive Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit einer Niederlassungsbewilligung. Sie soll Ausländerinnen und Ausländern mit einer C-Bewilligung die Möglichkeit geben, sich an Wahlen und Abstimmungen des Kantons Baselland zu beteiligen. Die Stimmberechtigung bei eidgenössischen Vorlagen würde weiterhin Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten bleiben.

Das Stimmrecht ist ein demokratisches Grundrecht der Schweiz und nur durch Beteiligung möglichst grosser Bevölkerungsteile können politische Entscheidungen legitim gefällt werden. Das breiter gefächerte und vielfältigere Spektrum von Meinungen und Argumenten stärkt die Demokratie. Zudem leben Personen, die eine Niederlassungsbewilligung haben, schon seit mindestens 5-10 Jahren hier und sind ein Teil von unserer Gesellschaft. Die Möglichkeit an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen und aktiv mitzugestalten, fördert die Integration und das Gefühl ernst genommen zu werden.

Damit alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basellands mitentscheiden können,  empfehlen die Grünen-Unabhängigen die Initiative „Stimmrecht für Niedergelassene“ am 4. März 2018 anzunehmen.
 

Emotionale Abstimmung verhindert Stilllegung der S9

Das Baselbieter Stimmvolk hat am vergangenen Sonntag, 26.11.2017, mit 65% klar Ja zur Beibehaltung der S-Bahnlinie 9 - auch liebevoll Läufelfingerli genannt - gestimmt. Dies, indem die letzten Ziffern des 8. Generellen Leistungsauftras (GLA), in welchen die Stilllegung der Bahn ab 2020 integriert war, abgelehnt wurden. Damit muss der GLA nun noch einmal überarbeitet und dem Volkswillen gerecht gemacht werden.

Die Grünen-Unabhängigen erfreut dieses eindeutige Ergebnis sehr und erhoffen sich dadurch, dass die Bahnlinie nicht so schnell wieder unter Beschuss gerät. Im Interview mit der BaZ (Ausgabe vom 27.11.2017, S. 17) äussert sich Regierungsrätin Pegoraro jedoch, dass es nicht ihre Aufgabe sei, die Auslastung des Läufelfingerlis zu verbessern; die S9 scheint einfach wieder in den 8. GLA integriert zu werden. Damit ist fraglich, ob die Bahn auch langfristig gerettet wird. Trotzdem zeigt dieser eindeutige Entscheid, dass das Läufelfingerli wichtig für den Kanton ist. Es bleibt zu hoffen, dass es auch von den Wählern vermehrt genutzt wird.
 

Defizite an Bienen und Wildbienen

Agroscope-Forscher haben in einer Studie die Bedeutung der Bestäubungsleistungen der Honig- und Wildbienen für die Schweiz erforscht. Der daraus berechnete Wert der Bestäubungsleistung dürfte zwischen 205 und 479 Millionen Franken liegen. Die Forscher stellen aber auch fest, dass in gewissen Gebieten mit stark bestäubungsabhängigen Kulturen ein Defizit an Bienen und Wildbienen bestehen könnte. Was können wir nun aus dieser Aussage herausnehmen? Es ist wohl kaum notwendig, die Anzahl der Bienenvölker generell anzuheben. Allenfalls könnte es aber sinnvoll sein, in Regionen mit hohem Bedarf an Bestäubern (Obstkulturen, grosse Ackerflächen mit bestäubungsabhängigen Pflanzen etc.) temporär zusätzliche Bienenvölker zu platzieren, die dann nach der Blütezeit wieder abgezogen werden.

Als Imker sind wir hier aber etwas im Dilemma. In der Oktober-Ausgabe (der Schweizerischen Bienen-Zeitung) haben wir über die beunruhigend hohe Anzahl von Bienenvergiftungen berichtet. Dabei müssen wir davon ausgehen, dass die Dunkelziffer noch um ein Vielfaches höher ist. Der Imker erkennt nämlich meist nur die akuten Fälle, also wenn er massenweise tote oder stark geschwächte Bienen auf den Flugfronten oder am Boden davor feststellt. Die chronischen oder schleichenden Vergiftungen sind hingegen viel schwieriger festzustellen. Man stellt im besten Fall fest, dass irgendetwas mit dem Verhältnis von Flugbienen zu den Jungbienen respektive der Brut nicht stimm.

Auch eine Studie der Universität Neuenburg stimmt uns nachdenklich. Es wurden nämlich 200 Honige aus der ganzen Welt auf Rückstände von Neonicotinoiden untersucht. Wohl liegen die Grenzwerte bei allen untersuchten Honigen im Toleranzbereich. Die festgestellten Mengen sind sehr gerin und die Forscher bestätigen, dass der Honigverzehr als absolut unbedenklich eingestuft werden kann. Die Biene leistet also für und Konsumenten gute Dienste, indem die Pestizide im Nektar herausgefiltert werden. Für uns wunderbar, die Gifte aber verbleiben im Körper der Bienen.

Den beiden Studien von Agroscope und der Universität Neuenburg kommt doch grosse Bedeutung zu. Der Bund hat sich nämlich bisher auf den Standpunkt gestellt, dem Schutz der Bienen sei Genüge getan, weil die Bestäubung ja gesichert sei. Doch es braucht wesentlich weitergehende Anstrengungen und Massnahmen zum langfristigen Schutz der Honig-, wie auch der Wildbienen. Hier sind alle gefordert, Politik, Landwirtschaft, Imker und auch die Konsumenten.

Max Meinherz, Artikel aus der Schweizerischen Bienen-Zeitung
 

Nein zum Abbau des Öffentlichen Verkehrs

Im Generellen Leistungsauftrag (GLA) werden Streckennetz, Linienführung, Tarifpolitik und die Grundsätze des Betriebsangebots und des Finanzprogramms für den öffentlichen Verkehr festgelegt. Mit dem 8. GLA soll das Angebot des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) gestrafft und konsolidiert werden. Dies, weil der Landrat Ende Februar 2015 den Regierungsrat beauftragt hat, beim ÖV-Angebot mindestens Fr. 900‘000.- einzusparen.

Im Klartext bedeutet dies, dass gerade in Randgebieten Strecken lahmgelegt und reduziert werden oder von Bahn auf Busse umgestellt wird. Argumentiert wird meist mit dem Kostendeckungsgrad, der in Zahlen angibt, wie häufig eine Strecke genutzt wird und damit wie lukrativ sie ist. Strecken, die einen zu tiefen Kostendeckungsgrad haben, sollen mit ausgedünnt werden.

Einschneidend ist die Umstellung der Bahnlinie S9 auf Busse. Auch hier „lohnt“ sich die Nutzung der Bahn nicht mehr, weshalb ab 2020 nur noch Busse die Gemeinden bedienen sollen. Dies hat jedoch erhebliche negative Auswirkungen für die betroffenen Gemeinden. Die S9 ist für eine ganze Region wichtig. Mit Bussen würde die Fahrt nach Olten oder Sissach deutlich länger dauern. Ausserdem ist der Bus Staus und dem Wetter stärker ausgesetzt (der Bus muss über den Hauenstein fahren). Ohne die Bahn ist das komplette Tal abgeschnitten und damit auch weniger attraktiv. Die Konsequenz könnte eine Abwanderung und damit eine Verschlechterung der Wirtschaft sein. Allenfalls steigen insbesondere Pendler/-innen auf private Auto um, da dies attraktiver ist, als den vielfach unpünktlichen Bus zu benutzen. Dies wäre für die Umwelt ein grosser Nachteil.

Jede Gemeinde benötigt ein Minimum an ÖV, damit Pendler/-innen und Schulkinder in einer angemessenen Zeit zur Arbeit oder Schule gelangen können. Hierbei muss insbesondere auf die Randregionen Rücksicht genommen werden, die im Vergleich zu grösseren Gemeinden in der Regel sowieso ein kleineres ÖV-Angebot verfügen. Der Kostendeckungsgrad darf in den Randregionen kein Mittel sein, um zu messen, ob sich der ÖV lohnt. Der ÖV sollte stetig ausgebaut werden, damit auch Gemeinden in Randregionen attraktiv bleiben.

Beim Beispiel der S9 ist ausserdem interessant, dass die Route weiterhin bei Störungsfällen genutzt werden würde und daher auch der Unterhalt der Bahninfrastruktur weiterhin durchgeführt werden müsste (siehe hier).Die Grünen-Unabhängigen stimmen deshalb Nein zum Abbau des Öffentlichen Verkehrs.
 

Tierschlachtung als Marketingmittel

Sowohl die Basler Zeitung (10.10.2017) als auch die basellandschaftliche Zeitung (11.10.2017) haben über die geplante öffentliche Metzgete berichtet, die Ende Oktober in Sissach auf dem Schaffner Areal geplant ist. Durchgeführt von Rolf Häring, Peter Eschback und Heiner Oberer - von der Metzgerei Häring GmbH - sollen zwei Schweine vor aller Augen geschlachtet, ausgeblutet und danach verwurstet werden. Obwohl die Tiere entgegen der Aussage in der BaZ vom 10.10.2017 nicht zunächst durch das Dorf getrieben werden, erinnert die Schlachtung, welche den ganzen Vormittag dauern soll, mehr an einen schlechten PR-Witz der beteiligten Metzger.

Auch die Grünen-Unabhängigen sehen ein, dass Aufklärung - gerade im Lebensmittelsektor - heutzutage sehr wichtig ist. Viele Kinder und auch Jugendliche wissen nicht, was sie essen, wenn sie sich ihren Burger in einer der zahlreichen Fastfood-Ketten holen und auch die schön zugeschnittene Pouletbrust erinnert meist nicht an das ehemalige Körperteil eines Huhnes mit der Bezeichnung "Brust". Dass wir die Augen vor dem Unschönen verschliessen und lieber den einfacheren Weg gehen, ohne das Leid der Massentierhaltung zu erleben, ist eine Tatsache. Und trotzdem sehen wir eine öffentliche Schlachtung - die trotz der Aussagen von Herrn Häring, es habe nichts mit einer "Show" zu tun - als extrem problematisch und für das als Tier entwürdigend an. Auch, dass es den Metzgern lediglich um die Aufklärung ihrerMitmenschen (und potentiellen Kunden) geht, ist nur schwer vorstellbar. Bedenklich ist ebenfalls, dass mit dieser öffentlichen Metzgete die Tierschutzverordnung des Bundes missachtet wird, in welcher steht: "(...) namentlich sind verboten das Verwenden von Tieren zur Schaustellung, zur Werbung, zu Filmaufnahmen oder zu ähnlichen Zwecken, wenn damit für das Tier offensichtlich Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind." (TSchV 455.1, Art. 16 Abs.e.).

Wer sich tatsächlich für die Schlachtung von Tieren interessiert, dem steht es jederzeit frei, ein Schlachthaus zu besuchen (so auch die Meinung des Theologen und Tierschützers Lukas Baumann, der bereits im BaZ-Artikel vom 10.10.2017 seine Stellung deutlich machte). Die öffentliche Schlachtung zu Werbezwecken sollte unterbunden werden. Auch andere Mitmenschen haben diese Ansicht und äusserten sich in diversen Leserbriefen in der BaZ vom 12.10.2017. In der rechten Spalte können Sie einen dieser Leserbriefe lesen.
 

Fachkommission scheidet geschlossen aus der Aufsicht über die Stawa aus

Die Grünen-Unabhängigen nehmen mit Befremden zur Kenntnis, dass die Fachkommission offensichtlich dazu gebracht worden ist, geschlossen aus der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft (Stawa) auszuscheiden. Damit verliert der Kanton Basel-Landschaft ein Gremium mit hoch qualifizierten Persönlichkeiten. Nebst unseren beiden langjährigen Gerichtspräsidenten Enrico Rosa und Beat Lanz verliert die Aufsicht über die Stawa in der Person von Dr. h.c. Hanspeter Uster einen nicht nur in der Deutschschweiz anerkannten Experten für Aufsichtsarbeiten im Strafrecht und schwierigen Administrativuntersuchungen.

Ein besorgniserregendes Bild hinterlassen gemäss dem Tätigkeitsbericht 2016 hingegen unsere Stawa und die Sicherheitsdirektion: Die Stawa delegiert unkontrolliert viele Arbeiten an die Polizei, welche die Stawa selber übernehmen müsste. Dadurch bindet sie bei der Polizei erhebliche personelle Ressourcen. Dies erklärt u.a., weshalb die polizeiliche Aufklärungsarbeit im Vergleich zu den benachbarten Kantonen in unserem Kanton markant tiefer ist (siehe Interpellation 2017/313). Und das, obwohl Baselland mit Staatsanwältinnen und -anwälten sowie UB’s überdurchschnittlich gut besetzt ist.

Die Grünen-Unabhängigen fordern den Regierungsrat auf, der Sicherheitsdirektion SID das Dossier Stawa zu entziehen und die über sechs Jahren anstehenden Arbeiten (u.a. Überprüfung der Schnittstellen Stawa-Polizei) der Finanzdirektion zu übertragen.
 

Neues Baselbieter Personalgesetz: «hire and fire»

Am 24. September stimmt die Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft über die Gesetzesinitiative «für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» an der Urne ab. Die Initianten suggerieren mit ihrem selbst gewählten Titel einen Missstand und gaukeln durch die angestrebte Gesetzesänderung eine Verbesserung der Situation vor.

Bereits im Februar 2017 beschloss der Landrat mit der Verabschiedung des teilrevidierten Personal-gesetzes eine Aufweichung des Kündigungsschutzes. Neu sind die möglichen Gründe für eine Kündi-gung von Angestellten des Kantons im Gesetz nicht mehr abschliessend aufgezählt. Der Kanton als Arbeitgeber kann auch aus anderen wesentlichen Gründen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses aussprechen. Den Initianten geht dieser Kompromissvorschlag zu wenig weit, weshalb sie an ihrem radikalen Begehren festhalten und damit polarisieren.

Interessant ist, dass die nun im Herbst zur Abstimmung gelangende Initiative der „Liga der Steuerzah-ler“ bereits 2012 eingereicht wurde und erst jetzt, also mehr als fünf Jahre später, dem Stimmvolk vorgelegt wird. Die rechtlichen Bedenken waren verständlicherweise erheblich: Denn die Initiative verlangt, dass der Kanton jedes Arbeitsverhältnis nach privatwirtschaftlichen Prinzipien gemäss Obli-gationenrecht auflösen kann, notabene, ohne dafür auf wesentliche Kündigungsgründe verweisen zu müssen. Eine solche Praxis wäre aber mit den verfassungsmässigen Grundsätzen des Kantons Basel-Landschaft nicht vereinbar, welche u.a. ein Willkürverbot seitens des Arbeitgebers verlangen.

Die Initianten fordern, dass die Vorgesetzten in den verschiedenen Behörden und Ämtern des Kantons nach eigenem Ermessen und Gutdünken über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ihrer Un-tergebenen entscheiden können, eben gemäss Obligationenrecht (OR Art. 334 ff.). Sie behaupten, dass der «Staatsapparat» (so bezeichnen sie die Institutionen des Kantons in etwas abschätziger Weise) nur dann «effizient» sei, wenn den Angestellten jederzeit und ohne Vorliegen eines wesentli-chen Grundes gekündigt werden könne.

Dienststellenleiter hätten damit die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse von Untergebenen ohne weitere Begründung beenden zu können, wenn ihnen ein Mitarbeiter z.B. nicht sympathisch oder zu kritisch ist und vielleicht unbequeme, dem Vorgesetzten nicht genehme Verbesserungsvorschläge einbringt. Bedeutet eine Kultur des «hire and fire», der jederzeitigen Möglichkeit der Auflösung von Arbeitsver-hältnissen, dass damit die Behörden effizienter werden? Die Antwort auf diese zugegebenermassen rhetorische Frage erübrigt sich ‒ man braucht sich nur die momentane «Kultur» im Weissen Haus in Washington zu vergegenwärtigen und sich dabei zu fragen, wie effizient «hire and fire» letztlich ist.

Die Gesetzesinitiative «für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» ist offensichtlich getragen vom Wunsch, sich jederzeit von Angestellten trennen zu können, welche die von ihnen verlangte Leis-tung nicht erbringen oder in irgendeiner Weise erhebliche Probleme verursachen. Doch genau dafür braucht es die angestrebte Gesetzesänderung nicht. Die geltenden Bestimmungen ermöglichen es bereits heute Kündigungen auszusprechen, wenn dafür wesentliche und gerechtfertigte Gründe vor-liegen. Kündigungen sind nur dann unzulässig, wenn wesentliche Gründe fehlen ‒ sprich, wenn sie willkürlich erfolgen. Und das ist auch richtig so. Wer trotz einwandfreier Leistung Angst davor haben muss, ihm oder ihr könnte gekündigt werden, arbeitet mit Sicherheit nicht «effizienter» oder besser, sondern konzentriert sich in erster Linie darauf, dem Vorgesetzten zu gefallen und zu imponieren.

Auch im Falle des Kündigungsschutzes für Staatsangestellte gilt, was sich so oft in der Politik eben-falls als richtig erweist: Mass und Mitte sind Garanten für eine ausgewogene Lösung, die allen Seiten gerecht wird. Weder kann ein völlig starrer Kündigungsschutz richtig sein, der es dem Kanton faktisch verunmöglichen würde, Arbeitsverhältnisse bei unbefriedigender Leistung aufzulösen, noch ein An-stellungsgesetz, das unbegründete und willkürliche Kündigungen jederzeit zuliesse.

Der vom Landrat im Februar 2017 verabschiedete Mittelweg, der zwischen den beiden skizzierten Extremvarianten liegt, ist ein sinnvoller Kompromiss. Die radikale Gesetzesinitiative «für einen effizien-ten und flexiblen Staatsapparat» hingegen ist sozialpolitisch bedenklich, öffnet willkürlichen Kündigungen Tür und Tor und ist mit den Grundprinzipien der Kantonsverfassung nicht zu vereinbaren ‒ gewichtige Gründe, die Initiative am 24. September zu verwerfen.

Jürg Wiedemann, Landrat Grüne-Unabhängige
 

Straftaten gemäss Strafgesetzbuch

Tiefer Aufklärungsgrad in Baselland

Das Bundesamt für Statistik publiziert jedes Jahr die Zahlen der „Polizeilich registrierten Straftaten gemäss Strafgesetzbuch nach Jahr, Kanton, Straftat, Ausführungsgrad und Aufklärungsgrad.“(Quelle) Ein Vergleich der Zahlen für das Jahr 2016 der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau zeigt betreffend Aufklärungsgrad folgendes Bild:

   Basel-Landschaft Basel-Stadt
 Aargau  Solothurn
Polizeilich registrierte Straftaten: unaufgeklärt
 8'681 13'313
14'051
 8'527
Polizeilich registrierte Straftaten: aufgeklärt
 3'245  7'805  18'732  5'606
Total  11'926  21'118  32'783  14'133
Aufklärungsquote  27.2%  37.0%  57.1%  39.7%

Im Kanton Basel-Landschaft wurden im Jahre 2016 11'926 Straftaten gemäss Strafgesetzbuch verübt. Die Bearbeitung dieser Straftaten ist zeitintensiv. Es geht hier nicht um rasch zu erledigende Park- und Geschwindigkeitsbussen usw.

Die Statistik unterscheidet zwischen aufgeklärten und nicht aufgeklärten Straftaten: Die nicht aufgeklärten verursachen insbesondere bei der Polizei Arbeit, bleiben aber unaufgeklärt (in BL 8'681 Straftaten). Die von der Polizei aufgeklärten Straftaten (in BL 3'245 Fälle) führen im Vergleich zu den nicht aufgeklärten zu zusätzlicher Arbeit bei der Staatsanwaltschaft, weil diese durch die Staatsanwältinnen und -anwälte in irgendeiner Form weiter bearbeitet werden müssen (Ausstellen eines Strafbefehls, Anklage vor Gericht usw.).

Folgendes fällt auf:
  1. Der Kanton Basel-Landschaft hat insgesamt bedeutend weniger Straftaten als die Kantone Basel-Stadt, Aargau und Solothurn.
  2. Die Aufklärungsquote ist im Kanton Basel-Landschaft deutlich kleiner als in den Kantonen Basel-Stadt, Aargau und Solothurn.
  3. Die Anzahl Fälle, die in irgendeiner Form weiter bearbeitet werden müssen (Ausstellen eines Strafbefehls, Anklage vor Gericht usw.) ist im Vergleich zu den Kantonen Basel-Stadt, Aargau und Solothurn markant tiefer

Diese Zahlen überraschen. Dass das Arbeitsvolumen insgesamt und insbesondere dasjenige der Staatsanwaltschaft in unserem Kanton im Vergleich zu den Kantonen Basel-Stadt, Aargau und Solothurn tiefer ist, zeigt sich z.B. auch im Bereich der Betäubugsmitteldelikte. Die Behandlung dieser Delikte bindet erhebliche Ressourcen. Dazu folgende Tabelle:

 
   Basel-Landschaft  Basel-Stadt  Aargau Solothurn
 Straftaten im Bereich der Betäubungsmitteldelikte
684
3'203
1'962
3'708

Die Zahlen in der Tabelle sind vor allem deshalb bemerkenswert, weil die Staatsanwaltschaft in Basel-land mit 39.5 Staatsanwältinnen und -anwälten im Vergleich zu den anderen Kantonen gut dotiert ist, faktisch nach Belieben ausserordentliche Staatsanwältinnen und -anwälte einsetzt und überdies Bestrebungen im Gange sind, Untersuchungsbeauftragte für staatsanwaltschaftliche Arbeiten einzuspannen (siehe Vorlage 2016-121 EG StPO).

Die Zahlen in den beiden Tabellen geben ein völlig anderes Bild ab, als dasjenige, welches die Erste Staatsanwältin in ihrer Medienmitteilung vom 4. April 2017 über die Arbeit und der Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft der Öffentlichkeit kommunizierte:

„Die Erste Staatsanwältin, Angela Weirich, zeigte sich vor den Medien mit dem Geschäftsjahr 2016 und den erreichten Erledigungszahlen sehr zufrieden. Die fortgeführte Konsolidierung der Abläufe wirkte sich positiv auf die Geschäftszahlen aus. So konnten die Erledigungen im Jahr 2016 trotz mehr Falleingängen im Vergleich zum Jahr 2015 (+ 2‘116 Fälle) erneut gesteigert werden.“ Und weiter: „Die automatisierte Erhebung von statistischen Zahlen zur Dauer der Strafverfahren lieferte auch für das Jahr 2016 erneut gute Zahlen: So erledigte die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft rund 87 Prozent aller im Jahr 2016 eingegangenen Verfahren innerhalb von zwölf Monaten. Damit konnte diese Kennzahl im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozentpunkte gesteigert werden. Die Zielvorgabe gemäss Leistungsauftrag, wonach 60 Prozent der Strafverfahren mit bekannter Täterschaft innerhalb eines Jahres erledigt werden müssen, konnte erneut erreicht werden.“ (Quelle)

Aufgrund dieser Darstellung der Ersten Staatsanwältin, die zu den vom Bund publizierten Zahlen erheblich abweicht, stellt sich die Frage, wer die Unabhängigkeit und die Kompetenz hat, die Arbeit der Staatsanwaltschaft so zu beurteilen, dass das Bild über das tatsächliche Arbeitsvolumen und die Arbeitsqualität dieser staatstragenden Behörde sich mit den vom Bund veröffentlichten, unverfälschten Zahlen weitgehend deckt. Die Regierung und die Justizkommission können dies zweifelsohne nicht. Drittpersonen, welche vom Regierungsrat bzw. vom Sicherheitsdirektor gewählt oder beauftragt werden sowie die hiesigen internen Abläufe nicht kennen und sich zudem gegenüber ihrem Auftraggeber im Hinblick auf weitere Aufträge oder einer allfälligen Wiederwahl verpflichtet fühlen, können dies nachvollziehbarerweise kaum.

In Anbetracht der finanziellen Situation unseres Kantons stellt sich die Frage, was den Regierungsrat bislang hindert, nebst den leidigen Kürzungen im Kultur-, Bildungs- und ÖV-Bereich sowie in Anbe-tracht der zunehmenden Belastung der Gemeinden, auch diesen Bereich betreffend Personalauf-wandskosten und Output zu überprüfen?

Jürg Wiedemann, Landrat Grüne-Unabhängige
 
 

Dieselfahrzeuge sind die grössten Dreckschleudern

Dieselfahrzeuge sind alles andere als umwelfreundlich, wie auch der VW-Abgasskandal in aller Deutlichkeit aufzeigte. Das auf Wirtschaftsjournalismus spezialisierte Nachrichtenmagazin "manager" schreibt am 24.06.2017 Klartext: "Euro-6-Diesel, die der jüngsten Abgasnorm entsprechen, stossen laut den Messungen viel mehr Stickoxide aus, als sie sollten. Der Labor-Grenzwert liegt bei 80 Milligramm pro Kilometer, im Alltag sind es aber 507 - mehr als sechs Mal so viel. Am schmutzigsten sind Euro-5-Diesel mit einem NOx-Ausstoss von 906 Milligramm, dem Fünffachen des Grenzwertes von 180 Milligramm."[1] Das Magazin beruft sich auf Messungen des deutschen Umweltbundesamtes (UBA). Ähnliches zeigen Messungen der Eidgenössichen Materialprüfungsanstalt EMPA: Die Messwerte "seien teilweise sogar schlechter als bei einem 10 bis 15 Jahre alten Diesel", sagte Thomas Bütler von der EMPA im April 2017 dem Tages-Anzeiger.[2]

Dieselfahrzeuge gehören zu den grössten Luftverschmutzern durch giftige Stickoxide, welche bei grosser Belastung Atemprobleme verursachen sowie Herzinfarkte und Schlaganfälle fördern. Deshalb wäre ein Verzicht von Dieselfahrzeugen sinnvoll. "Transport und Environment"[3], eine europäische Dachorganisation, die regelmässig Studien zum Thema Umwelt und Verkehr herausgibt, bringt es im September 2015 auf den Punkt: "Zu grosse Mengen an Partikeln, Stickstoffoxiden und unverbranntem Kraftstoff vermengen sich zu einem Schadstoffcocktail, den fast jeder europäische Stadtbewohner einatmet. Die Folge sind eine halbe Million frühzeitige Todesfälle jährlich, eine Viertelmillion Krankenhausaufenthalte und 100 Millionen verlorene Arbeitstage, die in der Summe mehr als 900 Milliarten Arbeitstage kosten. Dieses Problem besteht trotz umfassender EU-Gesetze zur Luftreinhaltung, die die Luftverschmutzung, die nationalen Gesamtesmissionen sowie die Emissionen von Hauptverursachern, etwa Fahrzeugen, begrenzen sollen."[4]

Das Magazin "saldo" deckte in seiner Ausgabe 10/2017[5] vom 23.5.2017 auf, dass trotz dieser klaren Erkentnisse viele grosse Firmen, wie etwas die Autovermieter Hertz oder Europcar, Emmi, ABB, Schindler, Siemens, Swisscom, Zürich Versicherun, Kantonspolizei von Aargau, Bern oder Basel-Stadt, keinen Wechsel auf weniger umweltfreundliche Fahrzeuge beabsichtigen. Erfreulicherweise erkennt hingegen der Detailhändler Migros die Problematik und ist bereit seine Einkaufspolitik bei Neuanschaffung von Fahrzeugen zu überprüfen. Immerhin fahren bei Migros von seinen aktuell rund 800 Fahrzeugen über 83% mit Diesel. Auch die Versicherungsanstalten AXA und Mobiliar, die allgemeine Plakatgesellschaft APG und die Post äussern sich gemäss dem saldo-Artikel ähnlich. Bereits gefallen sind die Entscheide bei Coop und dem Autovermieter Mobility. Coop will künftig E-Autos kaufen und Mobility seine 700 ältesten Dieselfahrzeuge durch Benziner ersetzen.

Die Grünen-Unabhängigen fordern einen Wechsel bei Personenwagen und Kleintransportern von Dieselfahrzeugen zu anderen, die Umwelt und die Gesundheit weniger belastenden Fahrzeugen.

Jürg Wiedemann, Landrat Grüne-Unabhängige
 

Ohne Fachausbildung Physik unterrichten

Die Padagogische Hochschule PH startet ab August 2017 einen Lehrgang CAS "Natur und Technik". Teilnehmen dürfen Lehrpersonen der Sekundarstufe I, welche über eine Lehrbefähigung in einem der drei Fächer Physik, Chemie oder Biologie verfürgen. Ziel dieses Lehrganges ist es, dass diese Lehrpersonen künftig dann alle drei Fächer im Rahmen des Sammelfaches "Natur und Technik" unterrichten können, also auch diejenigen, die sie nie sudiert haben und auch über keine Fachausbildung verfügen. Die fachliche und fachdidaktische Ausbildung dieses Lehrganges an der PH dauert 10 Tage und verkommt zu einer Schnellbleichen-Ausbildung. Eine relevante Fachausbildung findet auch nicht annähernd statt.

Brisant ist, dass selbst der verantwortliche Leiter dieses Lehrganges bestätigt, dass auch eine erfolgreiche Absolvierung zu keiner "Lehrbefähigung" führt. Gleichwohl sollen die Sekundarschulleitungen die Absolvent/-innen in diesen Fächern einsetzen können.

Die Landrat wird sich mit dem am 23. März 2017 eingereichten Vorstoss "Für die einen eine Schwachstromausbildung, für die anderen eine Schnellbleiche" in Kürze beschäftigen.
 

Grüne-Unabhängige lehnen neue Stundentafel ab

Der Bildungsrat hat Parteien und Verbände dazu eingeladen, sich mit einer Stellungnahme zum Entwurf der neuen Stundentafel zu äussern, welche ab 1. August 2018 an den Sekundarschule eingeführt werden soll. Mit dieser Vorlage werden auch zwei Versionen betreffend Einführung des neu erarbeiteten Lehrplans Volksschule Baselland zur Diskussion gestellt.

Die Grünen-Unabhängigen setzen sich dafür ein, dass der heutige Übergangslehrplan für mindestens zwei weitere Jahre in Kraft bleibt. Der neue Lehrplan soll erst dann eingeführt werden, wenn die Stufenverteilungspläne, in welchen klare Stoffinhalte definiert werden, vollständig erarbeitet und evaluiert wurden. 

Die Stellungnahme der Grünen-Unabhängigen können Sie hier einsehen.
 

Vertrauen in die Baselbieter KESB stärken

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)[1] hat offensichtlich ein Imageproblem. Seit längerer Zeit steht sie in der Kritik und die Qualität ihrer Arbeit wird zunehmend in der Tagespresse kontrovers diskutiert. Jüngst sind wieder zwei Fälle der KESB Gelterkinden/Sissach thematisiert worden: „Das Machtspiel der Kesb mit Justin G.“[2] in der BaZ vom 8. Dezember 2016 und ein Bericht mit dem Titel „KESB Gelterkinden zockt Rentner ab“[3] in der BaZ vom 18. Dezember 2016. Hier wird die Fach- und Sozialkompetenz insbesondere des Leiters der KESB Gelterkinden/Sissach heftig kritisiert. Dies genährt durch einen Untersuchungsbericht vom November 2014 der auf Früherkennung von Demenzkrankheiten spezialisierten Basler Memory Clinic[4] und einem weiteren Gutachten eines auf Geriatrie spezialisierten Arztes, welcher als Second opinion die „Urteilsfähigkeit“[5] des Rentners ebenfalls klar bescheinigte. Beide sorgfältig und fundiert von medizinischen Fachpersonen verfassten Gutachten wurden von der KESB Gelterkinden/Sissach offensichtlich nicht anerkannt, möglicherweise, weil nicht das drin steht, was die Verantwortlichen der KESB Gelterkinden/Sissach lesen möchten.

Vor dem Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, zog die KESB Gelterkinden/Sissach denn auch den Kürzeren. Das Gerichtsurteil[6] vom 9. September 2015 war eindeutig: Die Beschwerde eines Rentners wurde durch die Fünferkammer unter Führung von Gerichtspräsidentin Franziska Preiswerk-Vögtli gutgeheissen und die Anordnungen der KESB Gelterkinden/Sissach als fehlerhaft aufgehoben. Gemäss Basler Zeitung hat ein langjähriger, renommierter ehemaliger Amtsvormund die Arbeit des durch die KESB Gelterkinden/Sissach eingesetzten Beistandes zudem als „nicht standesgemäss“[7] bezeichnet.

Dieser Fall und ähnlich gelagerte Fälle, welche eine mangelnde Fach- und Sozialkompetenz der KESB offenlegen, lassen unweigerlich die Frage aufkommen, ob die Aufsicht durch die Gemeinde und die „Oberaufsicht“ durch die Sicherheitsdirektion ihre schwierige Aufsichtsaufgabe, die ein fundiertes Fachwissen voraussetzt, hinreichend wahrnehmen können. Weil die Verantwortlichkeiten und Schnittstellen nicht eindeutig klar sind, können sich die beiden Aufsichtsbehörden den Schwarzen Peter gegenseitig zuschieben.

Die Aufsicht über die KESB durch die Sicherheitsdirektion ist in der Tat umfangreich und komplex: Sie umfasst im Wesentlichen die Aufgabe, für eine korrekte und einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen. Die Aufsichtstätigkeit kann u.a. präventiv durch den Erlass von generellen Weisungen über die Organisation (beispielsweise durch die Genehmigung der Anstellung der KESB-Mitglieder) und über die Amtstätigkeit erfolgen, aber auch über Instruktionen, Schulungen, Beratungen als Unterstützung oder in der Form von Inspektionen. Die allgemeine Aufsicht hat zudem die Qualitätssicherung zum Ziel, weshalb die Sicherheitsdirektion dafür verantwortlich zeichnet, dass die Behördenmitglieder fachkundig und instruiert sind und die Qualitätskontrolle bzw. -verbesserung sichergestellt ist.[8]

Die heutige interne Aufsicht durch die Sicherheitsdirektion bekundet offenbar Mühe, das Vertrauen der Bevölkerung in eine gut funktionierende KESB wieder herzustellen. Das Vertrauen lässt sich längerfristig dadurch wieder gewinnen, indem die Sicherheitsdirektion mittels fachkundigen Supports ihre Aufsichtstätigkeit bei den Baselbieter KESB intensiviert. Deshalb würde es Sinn machen eine spezialisierte, vom Landrat zu wählende externe Expertenkommission einzusetzen, welche im Auftrag der Sicherheitsdirektion oder von sich aus die erforderlichen Inspektions- und Berichtsarbeiten bei den Baselbieter KESB vornimmt und transparent die Justizkommission zu Handen des Landrates informiert. Mindestens ein Mitglied dieser Expertenkommission sollte eine Richterin oder ein Richter des Baselbieter Kantonsgerichtes, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht sein.

Jürg Wiedemann, Landrat Grüne-Unabhängige



[2] Basler Zeitung vom 8. Dezember 2016: „Das Machtspiel der Kesb mit Justin G.“ (S. 2)
[3] Basler Zeitung vom 18.12.2016: „Kesb Gelterkinden zockt Rentner ab“ (S. 18)
[5] Ärztliches Gutachten vom 12. August 2014 von Dr. med. Tobias Herzig, FHM Allg. Innere Medizin, spez. Geriatrie
[6] Urteil Nr. 810 15 129 vom 9. September 2015 vom Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht
[7] Basler Zeitung vom 18.12.2016: „Kesb Gelterkinden zockt Rentner ab“ (S. 18)
[8] Vergleiche „Bericht über die Aufsicht sowie die Inspektion der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)“ vom April 2016: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/medienmitteilungen/inspektionsbericht-kesb/downloads/bericht_kesb.pdf/@@download/file/bericht_kesb.pdf

2x Ja, 2x Nein

Die Grünen-Unabhängigen haben zu den kantonalen Vorlagen vom 21. Mai die folgenden Parolen gefasst:
  • Ja zu fachlich kompetent ausgebildeten Lehrpersonen: Die Fachausbildung an der Pädagogischen Hochschule (PH) wird seit langem von Bildungsexperten und Studierenden kritisiert, weil diese im Vergleich zur Universität quantitativ und qualitativ markant geringer ist. Im Klassenzimmer ist das deutlich sichtbar, da Lehrpersonen ohne universitäre Fachausbildung immer wieder an ihre Grenzen stossen. Daher sollen angehende Sekundarlehrpersonen die Fachausbildung wieder an der Universität absolvieren und die methodisch-didaktische Ausbildung an der PH erfolgen.
  • Ja zum Energiegesetz: Mit dem Energiegesetz sollen erneuerbare Energien deutlich ausgebaut werden, damit die fünf Schweizer Atomkraftwerke (AKW) bis spätestens zum Jahr 2050 abgestellt werden können. Der Weg zu immer mehr erneuerbaren Energien führt auch zu mehr Nachhaltigkeit und grösserer Energieeffizienz.
  • Nein zur Spitalinitiative: Das Bruderholzspital schreibt jährlich hohe Defizite; zahlreiche Betten stehen leer. Deshalb ist ein Umbau zu einer ambulanten Tagesklinik sinnvoll. Die geriatrische und orthopädische stationäre Rehabilitation am Standort Bruderholz wird künftig sogar gestärkt. Auch die Notfallversorgung bleibt gesichert. Die Spitalinitiative torpediert eine mit Basel-Stadt gemeinsame Spitalplanung und erschwert die Eindämmung der explodierenden Gesundheitskosten.
  • Nein zur Abschaffung der Amtszeitbeschränkung für Mitglieder des Landrates: Das Argument, dass eine wirkungsvolle Parlamentsarbeit durch die Beschränkung auf maximal vier Amtsperioden und dem damit verbundenen Know-How-Verlust vermindert wird, anerkennen die Grünen-Unabhängigen.Wir sehen in der Amtszeitbeschränkung jedoch auch Vorteile: Zum einen wird jungen Menschen der Weg in ein politisches Amt erleichtert, zum anderen ist die "Amtsmüdigkeit" bei Parlamentarier/-innen, die bereits viele Jahre im Amt sind, immer wieder ein Thema.

Parolenfassung der Grünen-Unabhängigen

1x Ja und 2x Nein

Die Grünen-Unabhängigen haben zu den eidgenössischen Vorlagen zum „Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration“, zum „Bundesbeschluss über  vom die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF)“ und dem „Unternehmenssteuerreformgesetz III“ vom 12. Februar 2017 die Parolen gefasst.

Ja zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

Personen der dritten Ausländergeneration sind Menschen, die in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen sind. Sie nennen die Schweiz ihr zuhause und sollen daher künftig nicht mehr die komplizierten und aufwändigen Einbürgerungsverfahren durchlaufen, um den Schweizer Pass zu erhalten. Dass von Personen der dritten Ausländergeneration überhaupt noch mit dem Begriff „Ausländer“ operiert wird ist sowieso fragwürdig. Damit die Einbürgerung für diese jungen Menschen endlich vereinfacht wird, befürworten die Grünen-Unabhängigen klar diese Vorlage.

Nein zum Fonds für Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr

Der Fonds für Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr (NAF) soll zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, der Beseitigung von Engpässen und zur Verwirklichung von Projekten in der Agglomeration dienen. Damit „Engpässen“ entgegen gewirkt wird, müssen neue Strassen gebaut werden, was zur Zerstörung weiterer Grünflächen und der natürlichen Landschaft führt. Neue Strassen führen ausserdem zu mehr Verkehr. Das angesprochene Ziel, der Beseitigung von Engpässen wird also nicht nachhaltig gelöst. Viel sinnvoller wäre es, den öffentlichen Verkehr weiter auszubauen, weil so nicht nur der einzelne Autofahrer sondern auch die Umwelt profitieren würde. 

Nein zur Unternehmenssteuerreform III

Bereits heute sind die Unternehmenssteuern der Schweiz im internationalen Vergleich eher tief. Weitere Senkungen sind nicht notwendig. Der breiten Bevölkerung würde diese sogar eher schaden, da die Steuerlast auf diese verschoben wird.
 

Eidgenössisches Schwingfest 2022 in Aesch - eine Utopie

"Das Eidgenössische Schwing- und Aelplerfest (ESAF) 2022 wird nicht in Aesch stattfinden. Es steht kein Land zur Verfügung.“ Das ist die deutliche Aussage, der rund 10 Bauern in Aesch und Reinach. Geschlossen wollen die Pächter und Landbesitzer an Ihrem Nein festhalten – ein für Flora und Fauna wichtiger Entscheid.

Die meisten von Ihnen sind Biobauern, die hohe Anforderungen an Landschaftsschutz, Tierhaltung und Anbautechnik zu erfüllen haben. Ihre Kunden, zu denen auch Grosskunden gehören, vertrauen auf die Bioqualität. Der Gemüseanbau wäre nach einem solchen Grossanlass über Jahre nicht mehr möglich, so ein Biobauer von Aesch. Er hat einen Kundenstamm von 300 Personen. Trotz diesem frühen und klaren Nein der Landpächter, liess der Basellandschaftliche Kantonale Schwingerverband eine Machbarkeitsstudie erstellen, die Mitte November 2016 zum Schluss kam, das Schwingfest in Aesch sei machbar, wären da eben nicht die Bauern und die Naturschützer.

Ökologisch wertvolles Gebiet mit grösster Feldhasendichte

Das ausgewählte Gebiet ist ökologisch wertvoll. Allein in den letzten drei Jahren wurde dort über eine Million Franken in den Naturschutz investiert. Sponsoren waren Private, Stiftungen, Banken, Vereine, aber auch der Kanton und das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Das Gebiet weist die grösste Feldhasendichte im Kanton Basel-Landschaft auf, auch Brutvögel profitierten durch die Fördermassnahmen der Feldhasen und kamen vor wenigen Jahren in dieses Gebiet zurück, um zu brüten.
 

Fachexperten beurteilen den Grossanlass kritisch

Genau dort, wo sich heute Fuchs und Hase gute Nacht sagen, soll das grösste Schwingfest der Nation stattfinden. Ausgewiesene Fachleute von WWF, Vogelwarte Sembach und Pro Natura BL beurteilen das Vorhaben sehr kritisch. Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht weshalb: 250‘000 Besucher/-innen werden auf dem 133 Hektaren grossen Areal (entspricht 186 Fussballfeldern) erwartet. Alleine die Arena soll 47‘000 Menschen aufnehmen. Die Tribüne für das Hornissen- und Steinwerfen fasst zusätzlich 1‘000 Besucher/-innen. Bei solchen Zahlen sind kritische Fragen berechtigt, denn die negativen Auswirkungen auf die Umwelt sind erheblich. Auch mit  aufwendigen Schutzmassnahmen lassen  sich irreversible Bodenverdichtungen, wie Beispiele von vergleichbaren Anlässen zeigen, auf wertvollem Kulturland nicht verhindern.

Mit dem St. Jakob-Park steht eine Alternative zur Verfügung

Auf Grund des Widerstands wird nun der Standort St. Jakob in Basel geprüft. Dies ist sinnvoll, weil die Infrastruktur bereits vorhanden ist. Einziger Nachteil: Das Fest  müsste verkleinert werden. Das Station zählt lediglich knapp 39‘000 Plätze statt der geplanten 47‘000. Das Ergebnis der Verhandlungen wird auf den 15. Dezember erwartet. Kann es im „Joggeli“ auch nicht stattfinden, so kommen die Kantone Aargau oder Solothurn in Frage.

Das eidgenössische Schwing- und Älplerfest gerät zusehends ins Abseits. Das geschlossene Nein der Bauern ist eine deutliches Ja zur Natur und ein wichtiges Zeichen zur Besinnung.
 

Vereinbarung schützt unseren Honig kaum

Bevor neue Pflanzenschutzmittel für die Anwendung in der Landwirtschaft bewilligt werden, müssen sie im offenen Feld getestet werden. Immer wieder weisen sich die getesteten Pestizide für Bienen als schädlich heraus und dürfen für den Markt nicht freigegeben werden. In den Kantonen Baselland und Solothurn führt die Firma IES im Auftrag der Pharmafirmen diese Versuche durch. Feldversuche wirken sich stark auf die Ökologie aus. Alle Nektar sammelnden Insekten, wie Bienen, Schmetterlinge, Hummeln, Käfer usw. werden einem Giftversuch unterzogen, indem  Nektarpflanzen (sogenannte Phacelia) auf einem abgesteckten Feld mit dem Test-Pestizid behandelt werden. Die Auswirkungen werden an sogenannten Testbienen- und Testhummelvölkern, die um das Testfeld platziert werden, beurteilt und ausgewertet.

Durch die offenen Feldversuche werden aber auch alle umliegenden Bienenvölker der ansässigen Imker auf einer Fläche von 80 km2  beeinträchtigt. Schäden sind unvermeidlich: Honig, Pollen und Wachs können durch das Test-Pestizid kontaminiert werden. Dies führt zu chronischen Vergiftungen und schliesslich zum Tode von Bienenvölkern. Auch nach dem Versuch, wenn die Test-Pflanzen mit dem Traktor unter die Erde gegraben werden, kann das Pestizid noch viele Jahre seine Giftwirkung weiter entfachen. Auch die nachfolgenden Kulturen sind kontaminiert. Bis jetzt konnte die Firma IES die Versuche völlig unbehelligt durchführen und ohne den Kanton und die Imker zu informieren. Viele Imker sorgen sich deshalb, dass auch ihr Honig kontaminiert werden könnte.

Die Grünen-Unabhängigen reichten im 2015 eine Petition mit 158 Unterschriften (vorwiegend von Imkern) ein, mit der Forderung, dass der Honig der umliegenden Imker auf das Testpestizid untersucht werden muss. Die Petition fordert zudem eine Entschädigung, falls der Honig unzulässig mit dem Pestizid kontaminiert ist.

Erfreulicherweise befürwortete der  Landrat die Petition und überwies sie an die Regierung zur Behandlung. Es folgten intensive Gespräche und Verhandlungen mit den Petenten der Grünen-Unabhängigen, dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV), dem  Präsidenten des Bienenzüchterverbands beider Basel, dem Leiter Fachstelle Bienen und Vertretern der Firma IES. Die Verhandlungen endeten schliesslich im Mai 2016 mit einer Vereinbarung zwischen dem Bienenzüchterverband beider Basel und der IES: Die Imker und das ALV werden neu über Ort und Zeitpunkt der Feldversuche vorzeitig informiert. Und die Firma IES wird in Eigenregie eine Honigkranzprobe entnehmen und untersuchen. Pollen und Wachs hingegen werden nicht untersucht. Zudem kann das ALV künftig Kontrollen durchführen und Massnahmen anordnen. Weiter Informationen finden Sie hier

Marie-Louise Rentsch, Grüne-Unabhängige

 

Versteckte Armut stärker bekämpfen

Auf 120 Seiten belegt der Armutsbericht 2014 mit Unmengen von Daten und Analysen eine reell existierende Armut auch in der reichen Nordwestschweiz: Im Kanton Basel-Landschaft leben je nach Armutsdefinition zwischen 12‘230 und 21‘125 Menschen unter dem Existenzminimum in Armut (Stand 2012). Die Armut betrifft alle Schichten, von den Jugendlichen bis zu den Pensionierten. Die Sozialhilfe greift oft nicht. Dass diese Zahlen im Baselbiet proportional zur Bevölkerung tiefer sind als in der gesamten Schweiz (7%) und tiefer als in den Nachbarkantonen Aargau und Basel-Stadt, hilft den von Armut betroffenen Menschen wenig und entbindet die Politik auch nicht davor, das Problem Armut offenzulegen, Lösungen zu evaluieren und umzusetzen.

·       Rund 50% der Bevölkerung sind Mieter. Viele zahlen hohe, das Haushaltsbudget belastende Mietkosten, was einer der Gründe ist, weshalb Menschen unter dem Existenzminimum und in Armut leben. Verantwortlich für die immer weiter in die Höhe schnellenden Mietpreise ist u.a. die Leerwohnungsquote, die am 1. Juli 2012 in unserem Kanton tiefe 0.44% betrug. Ein Wert unter 1% bedeutet Wohnungsnot, was wegen mangelnder Auswahl unweigerlich zu höheren Mieten führt. Regierung und Parlament unternehmen wenig, um die Leerwohnungsquote zu erhöhen und damit den steigenden Wohnungspreisen entgegenzuwirken. Dies muss sich ändern.

·       Gemäss dem Armutsbericht leiden 16% der Personen im Alter ab 64 Jahren unter Armut oder sind armutsgefährdet, wenn nur das Einkommen berücksichtigt wird. Dies zeigt die Wichtigkeit, während des Berufslebens Vermögen anzusammeln, was viele sich jedoch nicht leisten können. Eine gute Altersvorsorge mit der 1. Säule (AHV) und 2. Säule (Pensionskasse) beugt Armut im Alter vor. Den Umwandlungssatz der Pensionskassengelder weiter zu reduzieren, wie dies Bundesbern anstrebt, führt im Alter zu einer markant geringeren Pension.

·       Menschen mit geringer Schulbildung sind gemäss Armutsbericht signifikant stärker armutsgefährdet. Eine hohe Bildung unserer Gesellschaft hingegen vermag die Armutsquote und die Sozialausgaben wirksam zu senken. Sparmassnahmen, die zu Bildungsabbau führen, sowie Bildungsreformen, wie zum Beispiel der kompetenzorientierte Lehrplan 21, der das selbstorganisierte Lernen der Schüler/-innen in Grossraumschulzimmern propagiert, führt zu erheblichen Bildungsunterschieden zwischen den leistungsschwächeren und leistungsstärkeren Schüler/-innen und damit unweigerlich zu einer Erhöhung der Armutsquote.

Die von ATD Vierte Welt und Caritas beider Basel am 13. Oktober lancierte kantonale Volksinitiative „Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen“ ist eine sinnvolle Möglichkeit, in finanziell Schwierigkeiten geratene Familien mit Kindern zu helfen. Die Grünen-Unabhängigen unterstützen diese Initiative klar, auch wenn dieses Volksbegehren das Problem der Armut, insbesondere der versteckten Armut, nicht vollumfänglich löst. Hat eine Familie ein 100%-Einkommen, welches ohne zusätzliche Sozialhilfegelder nicht ausreicht, um einen angemessenen Lebensstandard zu führen, dann haben wir ein grundsätzliches Problem. Und das muss gelöst werden.

Jürg Wiedemann, Landrat Grüne-Unabhängige

 

Gastbeitrag in der BaZ vom 21.09.2016

Expertengremium kritisiert Staatsanwaltschaft

Polizei, Staatsanwaltschaft (Stawa) und Gerichte sind staatstragende Behörden, die ohne Wenn und Aber aus rechtsstaatlicher Sicht korrekt und professionell funktionieren müssen.

Für die komplexe und vielfältige Beaufsichtigung der Stawa, die mit grosser Macht ausgestattet ist und weitgehend nicht öffentlich arbeitet, zeichnet sich der Regierungsrat verantwortlich. Der Landrat hat entschieden, dass der Regierungsrat die Aufsicht unter Beizug einer dreiköpfigen Fachkommission und einem Aktuar auszuüben hat, die dem Regierungsrat und der Justizkommission zu Handen des Landrates und der Öffentlichkeit berichtet.

Damit das Gremium in hohem Masse unabhängig ist, sollen die Gerichte zwei dieser drei Kommissionsmitglieder zur Wahl vorschlagen, die das Parlament wählt. Strafrichter, welche im Führen von Strafverfahren spezialisiert sind und tagtäglich mit der Arbeitsqualität der Stawa konfrontiert werden, bieten die beste Voraussetzung, dass allfällige Mängel und Ungereimtheiten entdeckt und offengelegt werden.

Hochdotiertes Fachgremium inspiziert Staatsanwaltschaft

Mit lic. iur. Enrico Rosa (Präsident der strafrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts), lic. iur. Beat Lanz (Präsident des Zivilkreisgerichtes und ehemaliger Statthalter und Polizeigerichtspräsident), Dr. h.c. Hanspeter Uster (Strafprozess- und Organisationsexperte von Strafbehörden, Mitglied der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft) und Prof. Dr. Christopher Geth (Assistenzprofessor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Bern), der als Aktuar wirkt, inspiziert ein hochdotiertes Expertengremium die Stawa vor Ort.

Seit mehreren Jahren bemängeln diese Experten teilweise mehrfach, dass einiges bei der Stawa suboptimal funktioniert: Mangelnde und ineffiziente Organisation, Gesetzesverstösse bei Telefonüberwachungen, lückenhafter Vollzug von Gefängnisstrafen, unsorgfältiges Arbeiten bei der Untersuchung von aussergewöhnlichen Todesfällen usw.  Für die Sicherheitsdirektion ist diese fundierte und stetig wiederkehrende Kritik unangenehm, hat sie doch bislang die Erste Staatsanwältin fast nach Belieben frei walten lassen.

Experten nicht zu beeinflussen

Dafür könnte es zwei Erklärungen geben: Regierungsrat Isaac Reber scheut die Auseinandersetzung mit der Leitung der Stawa und möchte mit dem Ignorieren eines beachtlichen Teils der Kritik sich selber schützen, oder er ist der Ansicht, die Fachexpertengruppe verkenne die Sach- und Rechtslage und müsse ergo in ihrer Wirkungskraft geschwächt werden.

Fakt ist, die Sicherheitsdirektion hat sich bislang schützend vor die Erste Staatsanwältin gestellt und aufkommende Kritik verniedlicht oder abgestritten. „Dumm“ nur, dass die Fachkommission mit Personen besetzt ist, die ein sehr hohes Kaliber aufweisen und nicht beeinflussbar sind. Statt Mängel zeitnah zu beheben, soll das Aufdecken und Offenlegen mit einem neuen Gesetz erschwert werden. So schlägt die Sicherheitsdirektion eine Gesetzesänderung vor, welche diese Expertenkommission signifikant schwächt und ihren Handlungsspielraum einschränkt. Im Strafrecht spezialisierte Richter unseres Kantons sollen durch weniger kompetente und vom Regierungsrat abhängige und damit beeinflussbare Personen ersetzt werden. Das neue Gesetz ist trickreich so formuliert, dass Mängel lange Zeit schubladisiert und damit dem Volk und Parlament verenthalten werden können.

Die Stawa ist eine der staatstragenden Behörden unseres Rechtsstaates, die professionell und gesetzeskonform arbeiten muss. Tut sie dies, dann braucht sie weder einen Regierungsrat, der sich schützend vor sie stellt, noch muss sie eine auf hohem Niveau arbeitende Inspektion fürchten.

Jürg Wiedemann, Landrat Grüne-Unabhängige
 

Abstimmungsempfehlung der Grünen-Unabhängigen

Die Grünen-Unabhängigen haben zu den kantonalen Volksabstimmungen „Verkehrs-Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal“ und „Einführung einer Energieabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich“ vom 27. November die Parolen gefasst.

Nein zum Ausbau der Rheinstrasse
Die Grünen-Unabhängigen lehnen die Initiative, welche einen teuren Ausbau der Rheinstrasse vorsieht, entschieden ab. Die Initiative fordert, dass die Rheinstrasse bei einem Ereignisfall (Unfall, Stau usw.) innerhalb einer Viertelstunde auf drei Spuren erweitert werden kann. Die anfallenden Kosten sind im Vergleich zum Nutzen beträchtlich. Das Projekt mit Mehrkosten von mindestens 20 Mio. Franken hätte zur Folge, dass nicht nur neue Ampeln mit Leitsystemen gebaut werden müssten, sondern auch Fussgängermittelinseln mit automatisierten Systemen und versenkbaren Pollern. Auch den Gegenvorschlag lehnen wir ab. Er will, dass die Rheinstrasse innerhalb von wenigen Tagen zur 3-streifigen Schnellstrasse umgewandelt werden kann. Auch dieser Gegenvorschlag ist mit 4 Millionen Franken teuer.

Ja zur Energieabgabe
Die Grünen-Unabhängigen befürworten klar die Energieabgabe, die ein Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes leistet. Das langfristige Ziel einer deutlichen Reduktion der CO2-Emissionen und damit einer Verbesserung der Luftqualität sowie der Ausbau von alternativen Energieträgern kann nur durch mehrere Massnahmen erzielt werden. Auch die Haushalte, die lediglich mit einem tiefen zweistelligen Frankenbetrag finanziell belastet würden, sollen mit der Energieabgabe einen Beitrag leisten, damit genügend Fördermassnahmen im Energiebereich realisiert werden können.
 

JA zum geordneten Ausstieg aus der Atomenergie

Die Grünen-Unabhängigen haben zur eidgenössischen Volksabstimmung „Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie“ vom 27. November die Parole gefasst.

Obwohl die Schweiz oft ganz weit vorne liegt, wenn es um Innovationen in der Naturwissenschaft oder der Wirtschaft geht, steht sie in Sachen Atomkraftwerke (AKW) weit hinten. Das mit 47 Jahren älteste Atomkraftwerk Beznau I steht in der Schweiz und auch aktuell noch in Betrieb. Gerade mit den grauenhaften und weitreichenden Katastrophen der letzten Jahre im Zusammenhang mit AKWs, ist es absolut fatal, dass dieses Feld-Experiment nicht sofort gestoppt wird. Beznau I hat mit grossen Sicherheitslücken zu kämpfen, die selbst durch Nachrüstungen nicht so einfach zu beheben wären. Neben Beznau I sind mit Mühleberg und Beznau II zwei weitere Atomkraftwerke in der Schweiz angesiedelt, die zu den ältesten der Welt zählen.

Obwohl die Schweiz bis im Jahr 2050 möglichst auf erneuerbare Energien umstellen möchte, ist der Weg zum Ziel bisher nicht festgelegt worden. Gerade weil in der Schweiz viele der AKWs bereits seit über 40 Jahren in Betrieb sind, ist die schrittweise Ausserbetriebnahme und deren Regelung enorm wichtig. Mit Annahme der Initiative, würde diese Lücke der Gesetzgebung geschlossen und gleichzeitig vorgegeben werden, dass die drei ältesten AKWs bis zum Jahr 2029 komplett ausser Betrieb genommen werden würden.

Weil sich die Grünen-Unabhängigen für die Ausweitung der erneuerbaren Energien einsetzen und für den Ausstieg aus der Atomenergie sind, ist ein konkreter „Fahrplan“, wie der Ausstieg angepackt werden soll und wie ihn die Initiative vorschlägt, nachvollziehbar und sinnvoll. Die Grünen-Unabhängigen befürworten daher die Initiative für einen geordneten Ausstieg aus der Atomenergie.
 

Schulen den Rücken stärken

Es scheint, als seien sich links und rechts einig: Den Handschlag verweigern, das geht gar nicht...

Die Sekundarschule Therwil hat zwei muslimischen Brüdern erlaubt, ihrer Lehrerin bei der Begrüssung und Verabschiedung den Handschlag zu verweigern, weil sie angaben, dies wäre mit ihrer religiösen Überzeugung nicht vereinbar. Wenn sich reaktionäre oder radikalislamische Einstellungen über die grundlegenden kulturellen Gepflogenheiten unserer Gesellschaft stellen, werden unsere liberalen und demokratischen Werte relativiert oder gar unterlaufen. Und dies in der Schule und damit in derjenigen Institution, die sich zur Integration verpflichtet hat. In weiten Teilen der Bevölkerung war der Ärger entsprechend gross.

Fragwürdig ist, wenn von den Lehrpersonen die konsequente Durchsetzung unserer Werte eingefordert wird, sie dann aber in der konkreten Auseinandersetzung im Regen stehen gelassen werden. Die Schule muss die notwendigen Instrumente zur Durchsetzung dieser Werte erhalten, um auch renitenten oder uneinsichtigen Schüler/-innen und Eltern, die den Gang vor die Gerichte und langwierige Prozesse nicht scheuen, adäquat begegnen zu können. Im Moment ist das aber nur ungenügend der Fall.

In Therwil würde das weitere Prozedere leider etwa so ablaufen: Die Schule müsste eine Verfügung gegen die Brüder resp. deren Eltern erlassen. Dagegen werden die radikalislamischen Eltern wohl rekurrieren. Bezirksgericht, Kantonsgericht und letztlich auch das Bundesgericht werden sich damit befassen müssen. Die Aussichten der Schule in diesem Fall auch vor Bundesgereicht zu bestehen, sind alles andere als rosig. Das Bundesgericht hat bereits im Kopftuch-Entscheid von Thurgau[1] festgehalten, welch hohe Anforderungen es an eine Einschränkung der Glaubens- und Gewissensfreiheit stellt (die BZ berichtete). Das Bundesgericht formuliert darin zwei Anforderungen:

1.    Es braucht ein formelles Gesetz. Demnach reicht also nicht aus, den obligaten Handschlag in einem Schulreglement festzuhalten.

2.    Und es will ein ganz exakte Beschreibung, welche Handlung verboten resp. welche gefordert ist (wörtlich im Urteil: „Das Legalitätsprinzip... verlangt zudem eine hinreichende und angemessene Bestimmtheit der anzuwendenden Rechtssätze“). Ein allgemein gehaltener Zweckartikel, dass „die gesellschaftlichen Normen und Anstandsregeln einzuhalten sind“, erfüllt die Bedingungen des Bundesgerichts offenbar nicht.

Das bedeutet, dass das Parlament nun also tatsächlich in einem formellen Gesetz den Handschlag explizit regeln müsste, wenn die Schulen ihn auch bei religiösen Fundamentalisten durchsetzen wollen. Kritiker argumentieren, solche Details und Selbstverständlichkeiten gehörten nicht auf die hohe Stufe eines Gesetzes. Unsere Rechtsordnung habe eine klare Hierarchie und Gesetze haben den grossen Rahmen oder die übergeordneten Ziele festzulegen. Klein-Klein gehöre allenfalls in eine Verordnung oder in ein Schulreglement. Dieser Einwand ist berechtigt. Aber in diesem Fall scheint es keine andere Lösung zu geben. Ich bedauere es, dass Selbstverständlichkeiten wie ein Handschlag gesetzlich geregelt werden müssen. Aber wir müssen jetzt den Schulen den Rücken stärken und ein klares Signal setzen gegen den Missbrauch der Glaubens- und Gewissensfreiheit für fundamentalistische Zwecke.

Jürg Wiedemann, Landrat Grüne-Unabhängige



[1] BGE 139 I 280 Urteil der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. Volksschulgemeinde Bürglen gegen A.X., C.Y. und Departement für Erziehung und Kultur des Kantons Thurgau (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten), 2C_794/2012 vom 11. Juli 2013
 

Offene Feldversuche mit Pestiziden gefährden Bienen und Honig

In Kanton Baselland werden rund 7'000 Bienenvölker von etwa 500 Imkern betreut. Der volkswirtschaftliche Wert ist mit 10.5 Mio. Franken (1'500 Fr/Bienenvolk) beträchtlich. Der Honigertrag macht pro Bienenvolk Fr. 200.- aus, der Ernteertrag von Früchten, Beeren, Gemüse, welche durch das Bienenvolk bestäubt wurden, ungefähr Fr. 1'300.-. Hinzu kommt eine sehr hohe ökologische Bedeutung: Die Honigbienen bestäuben die Blüten der Wildsträucher, deren Beeren wichtige Nahrung für Vögel sind. Doch gerade durch diese Blütenbesuche und ihre Bestäubungsarbeit ist die Biene oft schädlichen Pestiziden ausgesetzt.

Der Landwirt ist sich in der Regel seiner Verantwortung bewusst und setzt die Pestizide genau nach Vorschrift ein. Denn für eine gute Ernte, ist er auf die Bestäubung der Bienen angewiesen. Darum will er sie keinesfalls schädigen.

Firma IES tötet mit ihren Feldversuchen ganze Bienenvölker
Ganz anders aber verhält es sich bei der Firma IES im solothurnischen Witterswil. Sie führt im Auftrag von verschiedenen Pharma- und Chemiefirmen im hinteren Leimental und im Baselbiet offene Feldversuche mit Pestiziden durch. Bei diesen Versuchen  wird die Bienenverträglichkeit von Pflanzenschutzmitteln getestet, indem sie die  Blütenpflanzen (Phacelia) in grossen Feldern anbaut und mit dem zu testenden Pflanzenschutzmittel behandelt (sogenannte Applikation). Die Bienen werden von diesem blühenden Blumenfeld angelockt und dort einer maximalen Dosierung ausgesetzt. Dabei setzt die Firma eigene Bienenvölker ein, die sie dann regelmässig auf Schäden überprüft. Doch auch alle anderen Bienenvölker in einem Umkreis von 5 km sind dem Feldversuch ausgesetzt. So kam es z.B. 2014 im Oberbaselbiet zu akuten Vergiftungsfällen mit Totalverlusten von gegen 20 Bienenvölkern.

Nicht weniger gefährlich ist die schleichende, langsame Vergiftung. Besonders stossend ist, dass die Imker bis heute keine Möglichkeit haben, ihre Bienenvölker und den Honig zu schützen, weil die Firma IES sowohl Zeitpunkt als auch Ort der offenen Feldversuche geheim behält. Auch die Haftungsfrage ist bis heute ungelöst. Unverständlich ist, dass das Bundesamt für Landwirtschaft der Firma IES eine generelle Bewilligung für offene Feldversuche ausstellte, ohne die betroffenen Kantone darüber zu informieren und ohne zu überprüfen, ob die Bewilligungsauflagen erfüllt werden.

Honig wurde gar nie auf Pestizidrückstände untersucht

Im Oktober 2015 reichten die Grünen-Unabhängigen eine von Dutzenden von Imkern unterschriebene Petition ein, welche eine Rückstandsanalysen im Honig in einem Umkreis von einem Kilometer von den Versuchsfeldern fordert. Umweltschutz-, Lebensmittel- und Pflanzenschutzmittelgesetz – so die Forderung der Imker – sollen eingehalten werden, der Vollzug müsse dabei der Kanton übernehmen. Dass die Firma IES in der Vergangenheit zwar Nektar und Pollen auf Rückstände untersuchte, nie aber den Honig, ist höchst fragwürdig und unprofessionell und muss schleunigst geändert werden.

Petitionskommission unterstützt das Anliegen
Peter Wenk, Leiter des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) hält die Forderungen der Petenten grundsätzlich für berechtigt. So anerkennt er am runden Tisch mit Vertretern der Imker und den Grünen-Unabhängigen erfreulicherweise die Forderung nach frühzeitiger Information über die Durchführung von offenen Feldversuchen. Eine Regelung soll das nun garantieren, so das Verhandlungsergebnis. In Zukunft soll die Sicherheit des Honigs auf jeden Fall wieder gewährleistet sein. Ein externes Labor wird den Honig der Testbienenvölker auf das ausgebrachte Pestizid untersuchen. Sollte der Grenzwert dabei überschritten sein, werden auch die Honige der Imker untersucht.

Die landrätliche Petitionskommission befürwortet mit 6:0 Stimmen die Petition „Entschädigung von rückstandsbelastetem Honig durch Feldversuche mit Pestiziden“. Der Landrat beschäftigt sich an seiner Landratssitzung vom 14. Januar 2016 mit der Petition. Stimmt auch der Landrat zu, so muss sich der Regierungsrat diesem Problem annehmen und gegebenenfalls die vorhandenen Gesetzeslücken schliessen.

Alina Isler, Sekretariat Grüne-Unabhängige
 

Interview mit Imker Viktor Krummenacher

1. Welche Bedeutung hat die Produktion des Honigs für unseren Kanton, die Umwelt und für Sie persönlich? Die bedeutendste Leistung der Honigbiene für die Menschen und das gesamte Ökosystem ist die Bestäubung. Sie wird beziffert, doch ist eine monetäre Angabe nicht sinnvoll. Könnte die Honigbiene die vielen Pflanzen nicht mehr bestäuben, so hätte das nicht nur katastrophale Auswirkungen auf die Ernährungssituation der Menschen, sondern auch auf die der Tiere, da Pflanzen mit der Zeit wegfallen würden. Das wiederum würde die Vielfalt der Flora und dadurch auch der Fauna massiv reduzieren. Eine nicht leicht überblickbare und noch nie erlebte Veränderung des Ökosystems mit seinen Auswirkungen würde eintreffen. Honig selbst ist als reines Naturprodukt ein sehr gesundes und wertvolles Nahrungs- und Heilmittel.  

2. Die Firma IES führt bewilligungspflichtige Feldversuche mit Pestiziden durch, früher sogar ohne eine Bewilligung zu haben. Wo und wann sie diese Experimente durchführt, kommuniziert die Firma nicht. Weshalb ist das für unsere einheimischen Imker inakzeptabel? Imker/-innen sind für die Qualität ihrer Produkte verantwortlich, die da sein können: Honig, Pollen, Propolis, Wachs, Gelée Royal und Bienengift. Werden sie über einen Feldversuch von Pestiziden in ihrer Umgebung, d.h. im Radius von ca 3-5 km, nicht informiert, wissen sie nicht, dass ihre Produkte möglicherweise kontaminiert sind. Er verkauft oder verschenkt den Honig, ohne zu wissen, dass die Kunden möglicherweise gesundheitsschädigende Substanzen zu sich nehmen.    

3. Sollten offene Feldversuche grundsätzlich verboten werden? Solange kein Verbot für Pestizide besteht, ist es wichtig, dass diese Substanzen, die in der Landwirtschaft und eventuell auch im Gartenbau angewendet werden, auf ihre Bienenverträglichkeit untersucht werden.      

4. Beschreiben Sie bitte die Gefahren für unsere Honigbienen, welche von offenen Feldversuchen ausgehen. Alle Honigbienen und viele andere Insekten im Umkreis von 3-5 km oder mehr, kommen mit den zu testenden und noch nicht zugelassenen Pestiziden in Kontakt und nehmen so gezwungenermassen an den Versuchen teil. Da die Auswirkungen dieser Pestizide auf Bienenverträglichkeit (es sollte auf alle Insekten und ihrer Verträglichkeit überprüft werden!), überprüft wird, können alle denkbaren Schädigungen eintreten.    

5. Der Kantonschemiker äusserst sich dahingehend, dass Pestizidrückstände im Honig praktisch ausgeschlossen sind. Teilen Sie als Fachexperte und Imker diese Position? Ich bin nicht Fachexperte für Pestizide. Es gibt jedoch genügend Beispiele, die dieser Aussage widersprechen. Die kennt der Kantonschemiker selber auch. Für wen die Substanzen aber auch noch schädlich sind und welche Quanten es dazu braucht, ist teilweise nicht bekannt, wird nicht berücksichtigt oder ist umstritten.      

6. Sind Sie von den Feldversuchen der Firma IES direkt betroffen? Nein, glücklicherweise nicht. Nach der Rückkehr unserer Bienen aus den Bergen, im Herbst 2014, konnten diese nicht an den angestammten Winter-/ Frühlingsstandort gestellt werden, da sich dieser wegen einer Sauerbrutkrankheit innerhalb des Sperrgebiets befand. Auf der Suche nach einem anderen Standplatz, fand ich einen geeigneten auf der Hofstetter Bergmatte. Später erfuhr ich, dass ein Pestizid-Versuchsfeld in der Nähe von der IES bebaut wurde. Wäre das Sperrgebiet nicht noch rechtzeitig vor Beginn der Blütezeit aufgehoben worden, hätte ich es nicht verlassen dürfen und unsere Bienenvölker wären von den Testversuchen betroffen gewesen. Das Beste aber wäre gewesen: Ich hätte nichts ahnend meinen mit dem Bio-Suisse-Label ausgezeichneten Honig wieder als ein Top-Produkt verkauft und damit nicht nur meine Kund/-innen, sondern auch meine Familie und Freunde und mich selber mit einem ausserordentlich verunreinigten Honig belastet! Zudem wäre das Bienenwachs ebenfalls kontaminiert gewesen und hätte bei Bekanntwerden der Testversuche erneut untersucht werden müssen. Wer hätte die Kosten von ca. 150Fr für die Analyse bezahlt? Wäre die Wachsqualität von der Kontrollstelle beanstandet worden - was sehr wahrscheinlich der Fall gewesen wäre –, hätte das gesamte Wachs dieser Völker erneuert werden müssen. Die Erneuerung des Wachses, das sich in den Völkern befindet, ist die grösste Hürde bei der Umstellung von konventioneller zur Labelimkerei und mit einem sehr grossen Arbeitsaufwand und einer logistisch anspruchsvollen Vorgehensweise verbunden.    

7. Welche konkreten Forderungen stellen Sie an die Firma IES? Das ist Gegenstand der laufenden Vereinbarungen unter Mitwirkung des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesens mit dem Vorsteher, dem Lebensmittelinspektor und dem Kantonstierarzt. Es geht vor allem um die Informationspflicht, um die Analyse der Bienenprodukte und die Entschädigungsfrage.