News
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Sonntag, August 04, 2024
Im Jahr 2023 steigt im Baselbiet der Anteil von Bio-Betrieben in der Landwirtschaft auf 19,3%. Jedoch hat die Zahl aller Landwirtschaftsbetriebe um sechs Betriebe (resp. 0,7%) abgenommen. Das ist ein neuer Tiefststand für den Kanton Basel-Landschaft. (ch)
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Freitag, August 02, 2024
Der Energieverbrauch im Kanton Basel-Landschaft hat sich in den Jahren 2020-2022 um 2,7% reduziert. Einen grossen Einfluss hatte das Erdgas, dessen Verbrauch sich um 17,1% reduzierte. Diese Reduktion lässt sich auf die Energiekrise im Jahr 2022 zurückführen. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Abnahme des Energieverbrauchs ist die Photovoltaik. (lbe)
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Dienstag, März 19, 2024
"Demilitarisierung statt Aufrüstung" lautet das Motto des diesjährigen Ostermarschs. Am Ostersonntag in Bern wird die langjährige Tradition fortgesetzt.(lh)
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Leserbriefe
Brauchtumsfeuer töten viele Igel
Brauchtumsfeuer schaden nicht nur der Umwelt, sondern bedeuten oft auch viel Tierleid. Kleintiere wie beispielsweise Igel und Reptilien suchen Schutz unter dem Holzhaufen, wenn diese schon Tage vor dem Anzünden aufgehäuft werden. Wird der Holzhaufen dann angezündet, können die Tiere nicht mehr flüchten, weil um den Haufen herum Menschen stehen. So rufen Tierschutzverbände auch immer dazu auf, erst am „Feiertag“ das Holz auf einem Haufen zu schichten. Oder eben ganz darauf zu verzichten.
(Name der Redaktion bekannt)
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Die Grünen-Unabhängigen arbeiten in Bildungsfragen eng mit dem Komitee Starke Schule beider Basel zusammen.
30.04.2023
Die Belastung durch unnötige Lichtemissionen ist erheblich
Unbestritten ist, dass unnötige Lichtemissionen vermindert werden müssen, denn übermässige Beleuchtung ist für Mensch, Natur und Umwelt schädlich. Folgend ein Zitat aus dem Merkblatt für Gemeinden betreffend die Begrenzung von Lichtemissionen.
«Übermässige oder nicht fachgerechte Beleuchtungen der nächtlichen Umgebung können für Natur, Mensch und Umwelt schädliche oder lästige Auswirkungen haben. Licht kann aber auch tagsüber zu Belästigungen und Beschwerden führen, etwa bei Reflexion von Sonnenlicht an Fassaden, Fensterflächen oder Solaranlagen. Bei der Beurteilung der Auswirkungen von künstlichem Licht auf den Menschen und die Umwelt sind verschiedene Faktoren massgebend, etwa die Intensität und spektrale Zusammensetzung, der Zeitpunkt, die Dauer, die Periodizität und die Ausrichtung der Beleuchtung. Eine wichtige Rolle spielt zudem die Beschaffenheit der Umgebung, in welcher die Immissionen auftreten.
Lichtemissionen, die von ortsfesten Anlagen und mobilen Einrichtungen in der Umwelt ausgehen, fallen in den Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes. Die Beleuchtungen müssen nach dem Vorsorgeprinzip so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. In keinem Fall dürfen sie zu schädlichen oder lästigen Auswirkungen führen. Wenn schützenswerte Naturräume oder lichtempfindliche Tiere betroffen sind, müssen zudem die Vorgaben des Natur- und Heimatschutzgesetzes, des Jagdgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Fischerei beachtet werden.»
Die Grünen-Unabhängigen fordern den Baselbieter Regierungsrat auf, griffigere Massnahmen zu evaluieren, mit welchen die schädlichen Lichtemissionen auf einen minimalen Wert reduziert werden können.
Lena Bubendorf
Sekretariat Grüne-Unabhängige