Grüne-Unabhängige

4127 Birsfelden, Tel. 061 313 09 80, E-Mail: gruene-unabhaengige@gmx.ch

News

  • Freitag, November 24, 2023

    Verfahrensbeschleunigung

    Die Energieversorgung im Kanton Basel-Landschaft ist noch immer stark von fossilen Energien und vom Ausland abhängig. Die Produktion erneuerbarer Energie ist für die Versorgungssicherheit notwendig. Jedoch werden solche Projekte aufgrund der aktuellen Bewilligungsverfahren (mehrstufige Planungsprozesse, mehrfache Einsprachemöglichkeiten) derzeit nicht selten verzögert, verteuert oder sogar verunmöglicht. (ch)

    Mehr

  • Donnerstag, Oktober 12, 2023

    Unterschriften jetzt einsenden

    Die Unterschriftensammlung der eidgenössischen Feuerwerksinitiative "Für eine Einschränkung von Feuerwerk" läuft in den nächsten Tagen ab. Es fehlen noch einige Unterschriften, die wir bis mitte der kommenden Woche sammeln müssen. Wir freuen uns, wenn Sie die Initiative unterschreiben und den Unterschriftenbogen bis am 17. Oktober zusenden.

    Mehr

  • Sonntag, September 24, 2023

    Feuerwerksinitiative fehlen noch wenige Tausend Unterschriften

    Die eidgenössische Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk hat bereits über 101'000 Unterschriften erhalten, davon sind 83'360 bisher beglaubigt worden. Dadurch, dass meistens ca. 8% der Unterschriften ungültig sind, müssen jetzt noch wenige Tausend Unterschriften gesammelt werden, damit die Initiative eingereicht werden kann. Unterschreiben Sie hier die Initiative und verbreiten Sie den Link dazu in Ihrem Umfeld, gemeinsam für die Umwelt. (lb)

    Mehr

Leserbriefe

Brauchtumsfeuer töten viele Igel

Brauchtumsfeuer schaden nicht nur der Umwelt, sondern bedeuten oft auch viel Tierleid. Kleintiere wie beispielsweise Igel und Reptilien suchen Schutz unter dem Holzhaufen, wenn diese schon Tage vor dem Anzünden aufgehäuft werden. Wird der Holzhaufen dann angezündet, können die Tiere nicht mehr flüchten, weil um den Haufen herum Menschen stehen. So rufen Tierschutzverbände auch immer dazu auf, erst am „Feiertag“ das Holz auf einem Haufen zu schichten. Oder eben ganz darauf zu verzichten.

(Name der Redaktion bekannt)
 
 
Leserbriefe sind jederzeit herzlich erwünscht!
Maximal tausend Anschläge, bitte einsenden an: gruene.unabhaengige@gmx.ch
 

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Grüne-Unabhängige
4127 Birsfelden

IBAN CH 09 00769 4035 3692 2001
 

Link

Die Grünen-Unabhängigen arbeiten in Bildungsfragen eng mit dem Komitee Starke Schule beider Basel zusammen.
 

21.11.2023

Bundesgerichtsurteil nimmt Schäden in Kauf

Ruth Gonseth, ehemals Landrätin und Nationalrätin des Kantons Baselland hatte 1996 und 1997 wegen den Weisungen der Stadt Liestal betreffend dem Banntagschiessen im «Stedtli» Beschwerden beim Regierungsrat eingereicht. Dieser hat die Beschwerden abgewiesen, genauso das Verwaltungsgericht Baselland und schliesslich das Bundesgericht am 4. Mai 2000. Das Bundesgericht fand die Weisungen der Stadt Liestal geeignet, die Teilnehmer/-innen und Einwohner/-innen vor dem Schiesslärm zu schützen. Überdies sei es dem/der Einzelnen zumutbar sich vor dem nur 1,5 Stunden dauernden Schiesslärm zu schützen, indem er/sie sich z. B. zu diesem Zeitpunkt woanders aufhält, das Fenster zumacht oder Gehörschutz trägt. Es vergleicht den Schiesslärm mit spielenden Kindern auf einem Spielplatz oder die Terrasse eines Restaurants oder das Halten einer Rede mit Lautsprechern. Diese Geräusche könne man ja auch nicht verbieten.

Dazu haben wir folgende Anmerkungen. Der Schiesslärm für die Banntagsteilnehmer/-innen dauert nicht nur 1,5 Stunden sondern den ganzen Tag. Unter diesen Teilnehmenden befinden sich sehr viele Kinder, die besonderen Schutz bedürfen. In den Weisungen ist nicht einmal ein Sicherheitsabstand zwischen Schiessenden und anderen Personen geregelt. Darum schiessen die Schützen und Schützinnen in nächster Nähe zu anderen Personen. Der Vergleich des Schiesslärms mit natürlichem Lärm hält allein schon wegen der Lautstärke nicht stand. Ein Schuss aus einem Vorderladergewehr beträgt 150 Dezibel und kann zu einem sofortigen Gehörschaden führen, auch mit Gehörschutz. Dagegen erreicht der Lärm auf einem Spielplatz oder auf einer Restaurantterrasse nie einen schädlichen Bereich. Es ist die Aufgabe des Staates die Menschen vor Gefahren Dritter zu schützen.

Marielouise Rentsch
Vorstandsmitglied Grüne-Unabhängige

 

19.11.2023

Banntage ohne Geböller

Die Bannumgehung im Baselbiet geht aus einer Zeit hervor, als es keine schriftlichen Aufzeichnungen über die Gemeindegrenzen gab. Die Kontrolle der Grenzsteine, welche die Grenze zur Nachbargemeinde markierten, war Pflicht für alle männlichen Einwohner einer Gemeinde. Unter den Gemeinden gab es oft Feindseligkeiten. Es bestand auch immer die Furcht, der Nachbar könnte die Grenzsteine verschieben. Das Schiessen mit Vorderlader-Gewehren und Pistolen bei der Bannumgehung dienten der Abschreckung.

Gesetzesgrundlage

Das Schiessen am Banntag war im Schiessgesetz von 1852 geregelt. Innerhalb der Siedlung war es verboten zu schiessen, da es immer wieder zu schweren Unfällen kam. Wenn trotzdem in der Siedlung geschossen wurde, war es mehr geduldet als erlaubt. So war also das Schiessen im Siedlungsgebiet eigentlich bis Mai 1998 verboten. Mit der Aufhebung des Schiessgesetzes im Mai 1998 und der Inkraftsetzung der Verordnung über das Schiessen am Banntag im Dezember des gleichen Jahres wurde es den Gemeinden überlassen, wie sie das Schiessen an Banntagen regeln wollen. Das Subsidiaritätsprinzip, welches in der Kantonsverfassung verankert ist, gewährt den Gemeinden viel Autonomie in ihren Aufgaben. In der Kantonsverfassung (§92) steht sinngemäss aber auch, dass Kanton und Gemeinden gemeinsam für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sorgen sowie Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen schützen und den Lärm eindämmen (§ 112, Absatz 2 und 3). Das Sprengstoffgesetz verbietet Sprengmittel zu Vergnügungszwecken. Die Kantone können es ausnahmsweise für Brauchtum erlauben (Art.15, Abs.5).

Praxis

Viele Baselbieter Gemeinden führen einen Banntag ohne Schiesserei durch. Andere traditionelle Elemente, wie die Bannumgehung in mehreren Rotten, das Fahnentragen, das Musizieren,  gemeinsames Essen und Gottesdienst sind weitere mögliche Elemente eines Banntages. In vielen Gemeinden ist der Banntag ein geselliger Anlass in der Natur, gemeinsam mit anderen Leuten.

Einige Gemeinden kennen das Schiessen am Banntag. In diesen Gemeinden bestehen oft besondere Weisungen dazu. Dabei gibt es grosse Unterschiede. Einen Sicherheitsabstand zu Personen kennen Gelterkinden, Zunzgen und Reigoldswil. Dieser beträgt zu Personen 30m resp. 20m. Zu Tierweiden und Höfen 100m. Liestal kennt keinen solchen Sicherheitsabstand. Das Schiessen innerorts ist in manchen Gemeinden verboten, so in Niederdorf und Reigoldswil. Auch die Dauer des Schiessens ist sehr unterschiedlich. Sie beträgt in Liestal innerorts über zwei Stunden, in Zunzgen sieben Stunden. In Füllinsdorf ist das Schiessen innerorts wie ausserorts von 6 - 20 Uhr erlaubt.

Wann findet der Banntag statt

Nicht alle Gemeinden haben den Banntag an Auffahrt. In Sissach ist der Banntag am Samstag vor Auffahrt, in Liestal am Montag vor Auffahrt, in Hersberg, Zunzgen, Gelterkinden an Auffahrt. Das führt dazu, dass sich der Schiesslärm in einem grösseren Gebiet über mehrere Tage hinzieht. Da diese Gemeinden gemeinsame Grenzen haben, kommt es zu Mehrfahrbelastungen der Einwohner/-innen und der Umwelt.

Auswirkungen auf Menschen und Tiere

Menschen und Tiere sind gleichermassen betroffen. Die Einwohner/-innen von Hersberg sind dreimal vom Schiesslärm betroffen. Am Samstag durch Sissach, am Montag durch Liestal, an Auffahrt durch Hersberg. Die Tiere werden ebenfalls über mehrere Tage gestresst.

Dabei ist Hauptbrut- und Setzzeit (1. April bis 31. Juli). Wildtiere werden durch den Schiesslärm im  Wald und auf der Flur übermässig gestört (Jagdgesetz, § 12). Da der Gemeindebann durch mehrere Rotten (Liestal vier Rotten, Sissach drei Rotten) gleichzeitig umgangen wird, wirkt er wie eine Treibjagd. Im Siedlungsgebiet sind v.a. Vögel und Haustiere durch das Schiessen nach oben in die Luft betroffen, befinden sich unter den Dächern meist Höhlenbrüter am Brüten.

Fotos

Auf den folgenden Fotos vom Banntag in Liestal und Sissach sieht man deutlich, wie verschreckte Teilnehmer/-innen mit den Händen Ihre Ohren zuhalten. Man sieht auch Kinder ohne Gehörschutzschalen in nächster Nähe zu schiessenden Schützen, was ein erhebliches Risiko eines Gehörschadens birgt.

 

Und sollen die Kinder auf der ganzen Wanderung Gehörschutzschalen tragen müssen, keinen Vogel pfeifen hören, sich nicht mit anderen Kindern austauschen können? Wollen wir das den Kindern wirklich antun? Viele Kinder, welche an einem Banntag ohne Schiesslärm teilnehmen, kommen entspannt nach Hause. Viele, welche am Banntag mit Schiesslärm teilnehmen, sind nach der Rückkehr frustriert und gehen künftig lieber in den Europapark als an einen Banntag.

Die Fotos zeigen auch, dass das Schiessen am Banntag gegen den Grundsatz der öffentlichen Ruhe und Ordnung verstösst. Jede Person wäre angehalten, die öffentliche Ordnung zu respektieren, die Sicherheit zu gewährleisten und bei allen Tätigkeiten auf Nachbarschaft, Drittpersonen, Natur und Umwelt Rücksicht zu nehmen (Polizeireglement Sissach §3 Abs.1).

Fazit

Die Petentinnen und Petenten sind der Auffassung, die historische Bedeutung des Banntagschiessens rechtfertigt in der heutigen Zeit mit völlig anderen Anforderungen das Fortsetzen dieses Brauches nicht. Das Schiessen hat neben der Wahrung der Tradition keinen Nutzen. Im Gegenteil: Das Schiessen ist für viele Einwohner/-innen lästig und kann erheblichen  Schaden anrichten. Der Kanton hat hier das Recht und die Pflicht, übergeordnet für den ganzen Kanton das Schiessen am Banntag zum Schutz von Mensch und Umwelt zu verbieten.

Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige

 

12.11.2023

Recht auf digitale Unversehrtheit

In einem Vorstoss fordert Landrat Hannes Hänggi (Die Mitte) die Ergänzung der Freiheitsrechte mit dem Aspekt der digitalen Unversehrtheit. In der heutigen, digitalisierten Welt ist neben dem Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, das Recht auf digitale Unversehrtheit essenziell.

Die das Recht auf Schutz vor missbräuchlicher Verarbeitung der Daten genauso, wie das Recht auf ein Löschen der Daten sind Teile der digitalen Unversehrtheit. Auf der nationalen Ebene laufen bereits Bestrebungen um die genannte Ergänzung in der Bundesverfassung.

Die Motion fordert eine Ergänzung von §6 Abs. 2 der Kantonsverfassung: «Gewährleistet sind insbesondere das Recht auf Leben, körperliche und digitale Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit». Die Grünen-Unabhängigen befürworten das Anliegen im Vorstoss und erwarten eine zeitnahe Änderung der Kantonsverfassung.

Lena Bubendorf
Sekretariat Grüne-Unabhängige

 

10.11.2023

Eine Schweiz ohne Feuerwerksknallerei

Die im Mai 2022 gestartete Unterschriftensammlung der eidgenössischen Volksinitiative „Für eine Einschränkung von Feuerwerk“ hat die erste Etappe mit einem sehr gutem Resultat geschafft. Am vergangenen Freitag sind auf dem Berner Bundesplatz der Bundeskanzlei 137‘429 beglaubigte Unterschriften übergeben worden. Für das Zustandekommen wären lediglich 100‘000 Unterschriften notwendig gewesen. Auf der folgende Grafik sind die nach Kantonen sortierten Unterschriften abgebildet.




Die Initiative wird von allen namhaften Tierschutz- und Umweltschutzorganisationen unterstützt und findet auch in der Bevölkerung grossen Anklang. In den vergangenen Jahren hat lautes Feuerwerk im privaten Bereich stark zugenommen, was für Mensch und Tier belastend ist. Die Freude weniger Menschen darf nicht die Lebensqualität aller anderen beeinträchtigen.
Die Initiative fordert deshalb ein schweizweites Verbot von privatem Feuerwerk mit Knalleffekten. Offizielles Feuerwerk von überregionaler Bedeutung wären weiterhin erlaubt. Auf das grosse Feuerwerk in Baselstadt am 31. Juli müsste die Bevölkerung also nicht verzichten, wobei aber auch im Stadtkanton ein Umdenken stattfindet. So waren die beiden letzten Feuerwerke um ein Drittel kürzer als im Jahr 2019.
Bundesrat und Parlament wird sich nun dem Thema annehmen, bevor das Volk darüber abstimmt.

Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige Baselland
 
 

04.11.2023

Förderung des Recyclings von Bauabfällen

Am 19. November stimmt die Baselbieter Bevölkerung über eine Lenkungsabgabe zur Vermeidung von Deponieabfällen ab. Die Abstimmung ist notwendig, weil Kantonsverfassung und Umweltschutzgesetz angepasst werden müssen. Der Vorstand der Grünen-Unabhängigen befürwortet diese Änderungen.

In Baselland werden immer mehr Baustoffe und Abfälle deponiert, auch wenn ein beachtlicher Teil davon recycelt werden könnte. Nicht nur braucht das Deponieren Platz, sondern es schadet auch der Umwelt. Deponieren ist oft günstiger als recyclen. Um dieses Problem zu lösen, soll in Baselland eine Lenkungssteuer von maximal 50 Franken pro Tonne eingeführt werden, um das Deponieren zu verteuern. Mit dieser Massnahme soll insbesondere das Recyclen vom Mineralabfällen gefördert werden.

Die Gegner/-innen des Vorschlags behaupten, dass 50 Franken pro Tonne ungerechtfertigt und viel zu teuer sei; das Bauen würde dadurch teurer, was der Volkswirtschaft schadet. Sie schlagen hingegen eine Subvention von Recycling-Baustoffen vor.

Parlament und Regierungsrat befürworten hingegen die Vorlage und empfehlen, der Änderung der Kantonsverfassung und der Anpassung des Umweltschutzgesetzes zuzustimmen. Auch der Vorstand der Grünen-Unabhängigen unterstützt das Anliegen.

Charlotte Höhmann
Sekretariat Grüne-Unabhängige

 

 

27.09.2023

Petition Banntage ohne Geböller eingereicht

Die Grünen-Unabhängigen fordern mit der heute eingereichten Petition auf Schiessereien an Banntagen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu verzichten. Die auf dem Postweg gesammelte und an den Landrat gerichtete Petition wurde von 108 Einwohner/-innen unterschrieben.

In einigen Gemeinden, wie beispielsweise Aesch oder Birsfelden, ist der Banntag ein friedlicher Familienanlass ohne Schiesslärm. Ganz anders wird dieser Tag zum Beispiel in Liestal und Sissach durchgeführt: Frauen und Mädchen dürfen beim Abschreiten des Gemeindebanns nicht teilnehmen. Die Männer schiessen mit ihren Vorderladern wild in die Luft, nicht selten ist auch Alkohol im Spiel. Für viele Einwohner/-innen ist dieser Schiesslärm eine erhebliche Belästigung und auch Wildtiere werden während ihrer Hauptbrutzeit teilweise erheblich gestört.

Foto Einreichung 

Mit der Petition stellt das aus 10 Einwohner/-innen bestehende Komitee zwei Forderungen:

  • Im Kanton Basel-Landschaft sollen Banntage ohne Schiessereien (Schusswaffen, Kanonen, Schwarzpulver) durchgeführt werden.
  • Das Baselbieter Parlament wird gebeten, die Petition an den Regierungsrat zu überweisen, mit dem Auftrag eine Gesetzesänderung zu erstellen, welche ein Schiessverbot an Banntagen regelt.

Jürg Wiedemann
Vorstand Grüne-Unabhängige

 
 

25.09.2023

Autobahnausbau: Nein zu fossilen Monsterprojekten

Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat 5.3 Milliarden in den Ausbau neuer Autobahnen verlochen. Und das ist erst der Anfang. Total sollen in den nächsten Jahrzehnten 35 Milliarden ausgegeben werden. umverkehR kann das nicht akzeptieren. Die Klimakrise erfordert eine Abkehr von den Rezepten des letzten Jahrtausends und die Förderung der Verkehrswende.

Das Schweizer Parlament scheint die Worte von UN Generalsekretär nicht ganz richtig verstanden zu haben. Er sagte an der letzten Klimakonferenz: «Wir sind auf dem Highway zur Klimahölle – mit dem Fuss auf dem Gaspedal». Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat offenbar nur «Highway» und «Gaspedal» verstanden – anders ist nicht zu erklären, warum mitten in der Klimakrise und nur wenige Monate nach der erfreulichen Annahme des Klimaschutzgesetzes 5.3 Milliarden in den Ausbau neuer Autobahnen verlocht werden sollen. Dabei wissen sämtliche Expert*innen, dass der Ausbau der Autobahnen nutzlos ist, weil dadurch die Stauprobleme nicht gelöst, sondern durch den induzierten Verkehr sogar noch verschärft werden. «umverkehR wird diesen Entscheid gemeinsam mit verschiedenen Partnerorganisationen mit dem Referendum bekämpfen.», kündigt umverkehR-Co-Präsidentin Franziska Ryser an.

Autoverkehr reduzieren nicht fördern

Das im vergangenen Juni angenommene Klimaschutzgesetz schreibt im Verkehrsbereich einen konkreten Absenkpfad vor. Es gibt kein einziges seriöses Szenario, dass die Zielerreichung mit einer Zunahme des Autoverkehrs bestätigt – auch nicht mit Elektroautos. Im Gegenteil: Die Energieperspektiven 2050+ des Bundes gehen bis 2050 von einer Reduktion des Motorisierungsgrades um 35% aus, bei einer hundertprozentigen Elektrifizierung des Fahrzeugparks im gleichen Zeithorizont. Die milliardenschwere Förderung des Autoverkehrs ist das pure Gegenteil der Empfehlungen, Studien und beschlossenen Zielen. Und die 5.3 Milliarden sind erst der Anfang. In den nächsten Jahrzehnten sollen Total 35 Milliarden für den Ausbau klimaschädlicher Autobahnen verlocht werden: eine Katastrophe für die Schweizer Klimapolitik! Dabei hat die Internationale Energie Agentur IEA schon 2021 festgehalten, dass staatliche Investitionen in neue fossile Infrastrukturen sofort gestoppt werden müssen. «umverkehR fordert das Parlament auf, endlich zur Vernunft zu kommen und in der Schlussabstimmung die fossilen Monsterprojekte zu versenken.», bekräftigt Ryser.

Aus der Zeit gefallen

«Heute den Ausbau von Autobahnen zu beschliessen, ist völlig aus der Zeit gefallen.», ärgert sich Ryser. Während die Ticketpreise für den klimafreundlicheren ÖV nächstes Jahr weiter steigen, fördert der Bund den Autoverkehr mit Milliardenbeträgen. Der Verkehrsbereich ist der Sektor mit dem grössten Anteil an den CO2-Emissionen und der Einzige, dessen Emissionen seit 1990 nicht gesunken sind. «Damit wir die Klimaziele erreichen, müssen wir Milliarden in die Förderung des ÖV sowie des Fuss- und Veloverkehrs investieren.», fordert Ryser.

Silas Hobi
Geschäftsleiter umverkehR
 
 

25.07.2023

Feuerwerke sollen nicht mehr knallen

Am 3. Mai 2022 lancierte der Verein Feuerwerksinitiative die eidgenössische Initiative „Für eine Einschränkung von Feuerwerk“. Ziel der Initiative ist es, den Verkauf und die Verwendung von Lärm erzeugenden Feuerwerkskörpern zu verbieten. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung können die kantonalen Behörden Ausnahmen bewilligen. Bis heute sind 90‘194 Unterschriften gesammelt worden, benötigt werden 100‘000 gültige Unterschriften. Die Frist zur Einreichung endet am 3. November 2023.

Knallkörper bedeuten für viele sensible Menschen und Tiere Stress. Sie können Haus-, Wild- und Nutztiere in Panik versetzen. Regelmässig werden am Nationaltag Waldbrände und Flurschäden verursacht. An einem 1. August gibt es bis zu zehnmal mehr Gebäudebrände als an den übrigen Tagen. Dies geht aus einem Bericht des BAFU hervor (Feuerwerkskörper, erschienen 2014). Ebenfalls daraus zu entnehmen ist die hohe Anzahl Unfälle mit Feuerwerk. Zwischen 2008-2012 waren es 1’200 Unfälle. Fünf davon führten zu einer IV-Rente, zwei zum Tode. Feuerwerk verursacht jährlich neben der starken Umweltbelastung einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden.

Feuerwerksinitiative 

Die Grünen-Unabhängigen unterstützen die Initiative zusammen mit 114 weiteren Organisationen und Parteien. Wir freuen uns, wenn Sie den Unterschriftenbogen herunterladen und ihn vollständig oder teilweise ausgefüllt bis spätestens Ende September zurücksenden. Weitere Informationen mit Argumenten finden Sie auf der Webseite des Vereins Feuerwerksinitiative (https://www.feuerwerksinitiative.ch/). Den Unterschriftenbogen können hier Sie herunterladen.  

Die Unterschriftensammlung befindet sich im Schlussspurt. Wichtig ist, das Tempo zu halten, bis die Ziellinie und die notwendigen 100'000 gültigen Unterschriften erreicht ist. Deshalb zählt jede einzelne Unterschrift.

Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige

 

 

Medienmitteilung vom 24. Juli 2023

632 Unterschriften gegen eine Mobilfunkanlage

Heute Montag hat das Komitee «Antennenalarm-Birsfelden» eine von 632 Personen aus Birsfelden und dem angrenzenden Lehenmattquartier unterzeichnete Sammelbeschwerde gegen den Bau einer 5G-Mobilfunkanlage beim Bauinspektorat in Liestal eingereicht. Die sagenhaft hohe Anzahl Unterschriften, die innerhalb von lediglich 10 Tagen gesammelt wurden, ist eindrücklich und ein klares Zeichen: Birsfelden will keine weitere Strahlenbelastung durch eine überrissene und suboptimal gelegene 5G-Anlage im Zentrum von Birsfelden, zumal die Abdeckung gemäss Sunrise-Webseite im Gemeindebann von Birsfelden bereits heute gut ist.

 

Durch die Sammelbeschwerde sowie mindestens fünf ausführlich begründeten Einzelbeschwerden und der Beschwerde des Gemeinderates von Birsfelden wird ein beachtlicher Druck ausgeübt auf das Bauinspektorat in Liestal, das Baugesuch des Telecom-Unternehmen Sunrise GmbH kritisch zu beurteilen und abzulehnen.

  • Stossend ist die terminierte Einreichung des Baugesuchs just zu Ferienbeginn. Weder Sunrise, noch die Verwaltung Adimmo AG oder der Besitzer der Immobilie erachteten es für notwendig, die Bewohner/-innen der Liegenschaft am Baumgartenweg 10 über das Baugesuch zu informieren. Lediglich die angrenzenden Grundstückeigentümer/-innen erhielten die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung des Baugesuches per Einschreiben. Offensichtlich soll damit ein Widerstand gegen das Baugesuch möglichst verhindert oder erschwert werden.
  • Die Liegenschaft am Baumgartenweg ist auf allen Seiten von etwa gleich hohen Häusern im Abstand von 20 m bis 50 m eingekesselt, was anerkanntermassen als suboptimal gilt, weil die Strahlung die umgebenden Häuser durchdringen muss, um entferntere Nutzer/-innen zu erreichen. Die geplante Lage der neuen Mobilfunkanlage ist deshalb ungünstig. Zudem ist aufgrund der geringen Gebäudehöhe nicht gesichert, dass die Strahlungsgrenzwerte in den Nachbarsgebäuden konsequent immer eingehalten werden kann.
  • Die geplante Anlage ist nicht zwingend notwendig. Gemäss der Homepage des Antennengesuchstellers Sunrise ist Birsfelden schon heute auch im 5G-Bereich gut abgedeckt. Die neue Anlage bringt der Bevölkerung keinen relevanten Vorteil. Im Gegenteil: Die umliegenden Gebäude werden einen Wertverlust hinnehmen müssen.
  • Birsfelden ist im Umbruch. Viele Zonenplanänderungen stehen an. Geplant sind mehrere Hochhäuser, die für Mobilfunkantennen besser geeignet wären. Bedarf und optimaler Standpunkt soll mit der Umgestaltung von Birsfelden diskutiert und die für die Bevölkerung beste Lösung gefunden werden. Eine Hauruck-Übung zum jetzigen Zeitpunkt lehnen wir ab.

Die Grünen-Unabhängigen unterstützen das Komitee «Antennenalarm-Birsfelden» und fordern das Bauinspektorat auf, das Baugesuch abzulehnen.

Lena Heitz
Sekretariat Grüne-Unabhängige

 

 

16.07.2023

Widerstand gegen den Neubau einer Mobilfunkanlage

Sunrise plant am Baumgartenweg in Birsfelden eine neue 5G-Mobilfunkanlage. Gegen den überrissenen Bau regt sich nun Widerstand: Es hat sich ein Komitee gebildet, das gegen den Neubau Unterschriften sammelt. Bis heute Sonntag sind bereits 280 Unterschriften zusammengekommen. Die Grünen-Unabhängige unterstützen diese Beschwerde.

Folgende Argumente sprechen gegen diesen Neubau: Der Standort der Antenne ist ungünstig, da die Nachbargebäude gleich hoch oder nur wenig niedriger sind. Die Nähe der Kinderspielwiese, des Kindergartens und des Schulareals ist zudem besonders bedenkenswert. Die Notwendigkeit einer neuen Antenne ist nicht gegeben, zumal Sunrise auf ihrer eigenen Homepage eine gute Mobilfunkabdeckung in Birsfelden bestätigt.

Die gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier sind noch nicht hinreichend geklärt. Die ausgewiesenen Strahlungswerte sind falsch, da Referenzpunkte nicht an den richtigen Orten gesetzt wurden.

Hier können Sie den Unterschriftenbogen herunterladen. Bitte senden Sie den vollständig oder teilweise ausgefüllten Unterschriftenbogen bis spätestens Mittwoch, 19. Juli an Fabian Hardegger, Schützenstrasse 16, 4127 Birsfelden, per A-Post ein.

Charlotte Höhmann
Sekretariat Grüne-Unabhängige

 

 

08.07.2023

Ausbau des Öffentlichen Verkehrs im Oberbaselbiet

Seit mehreren Jahren steigt die Bevölkerungszahl im Oberbaselbiet. Auch die durchschnittliche Länge des Arbeitswegs, den die Bewohner/-innen täglich zurücklegen, nimmt zu. Folgen davon sind überfüllte Autobahnen, Züge und Busse. Die Stosszeiten werden immer länger und die Geduld immer weniger. Gerade deswegen wird der Öffentliche Verkehr auf den Strecken Gelterkinden-Sissach-Basel zunehmend unattraktiv. Weil der Zuwachs in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht stoppt, wird die Situation zunehmend unbefriedigend. Eine Lösung für alle Verkehrssysteme muss geschaffen werden, um einen Verkehrskollaps zu verhindern. In einem politischen Vorstoss thematisiert Stefan Degen (FDP) dieses Problem wie folgt.

«Die Bevölkerung des Bezirks Sissach hat von 2011 bis 2020 von 34'021 um 2'144 auf 36'165 Personen zugenommen. In dieser Zeit haben auch die Bereitschaft und teilweise der Zwang zugenommen, für die Ausübung des Berufs grössere Distanzen in Kauf zu nehmen. Das Resultat ist, dass die Menschen mehr und weiterreisen müssen, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Dies wiederum schlägt sich in den Mobilitätszahlen nieder, die Stosszeiten auf Bahnstrecken und Strassen sind länger und die Benutzerzahlen höher. Diese Entwicklung ist täglich sichtbar bei den überlasteten Zügen zwischen Gelterkinden, bzw. je nach Zug, Sissach und Basel und den Staus auf der Strasse, vor allem zwischen Sissach und Gelterkinden. Dass dabei insbesondere auf der Strasse eine überdurchschnittliche Zunahme stattgefunden hat, bestätigte der Regierungsrat in der Fragestunde vom 12. Januar 2023, allerdings mit dem Hinweis auf die zurückliegende Pandemie.

Obwohl in den nächsten Jahren mit einer weiteren Zunahme der Bevölkerung im oberen Baselbiet gerechnet werden muss, ist unklar, wie der damit einhergehende zusätzliche Verkehr absorbiert werden soll. Die aktuellen Entwicklungsprojekte im Kanton betreffen ausschliesslich Gebiete unterhalb von Sissach. Sofern für die Mobilitätssituation im Oberbaselbiet nicht zeitnah Lösungen geschaffen werden, droht ein Kollaps der Verkehrssysteme. Gerade in einer Gemeinde wie Böckten, die zwischen Gelterkinden und Sissach liegt, nimmt die Lebensqualität mit jeder zusätzlichen Staustunde massiv ab. Das Gleiche gilt für die Pendlerinnen und Pendler in überfüllten Zügen.

Um diesen Problemen zu begegnen, muss die Situation gesamtheitlich betrachtet werden. Ein optimiertes Zusammenspiel von Öffentlichem Verkehr, motorisiertem Individual- sowie Langsamverkehr muss erreicht werden.»

Die Grünen-Unabhängigen halten Massnahmen, welche den Öffentlichen Verkehr kurz-, mittel- und langfristig attraktiver machen und somit auch mehr Leute vom individual Verkehr abgebracht werden können, für essenziell.

Lena Bubendorf
Sekretariat Grüne-Unabhängige

 

02.07.2023

Sanierung Ortsdurchfahrt Birsfelden – so nicht

Seit über fünf Jahren plant der Kanton die Sanierung der Kantonsstrasse durch Birsfelden (Haupt- und Rheinfelderstrasse). 2019 hat das Tiefbauamt informiert und die Möglichkeit einer Mitwirkung geschaffen. Leider wurden die Anliegen der Birsfelder Bevölkerung für die weitere Planung weder kommentiert noch berücksichtigt. Und der Gemeinderat hat sich unserer Meinung nach zu wenig eingesetzt die Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung beim Kanton einzufordern.

Trotz Verschiebung zur Elektromobiliät ist eine Reduktion der Verkehrsmenge auch in Zukunft kaum zu erwarten. Fairerweise dürfen wir aber im urbanen Raum eine höhere Gewichtung der Bedürfnisse von Anwohnern und Umwelt einfordern. Darum fordern wir, dass das Projekt zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Birsfelden in den grundsätzlichen, strategischen Punkten überarbeitet wird. Es reicht nicht, wenn sich der Gemeinderat für ein paar zusätzliche Pflanztröge und Pflastersteine einsetzt. Die IG Ortsdurchfahrt hat konkrete Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet und den Kanton mit einer Petition im letzten Jahr aufgefordert das Projekt zugunsten der Lebensqualität in Birsfelden zu verbessern. Nichts davon ist in die Planung eingeflossen.
Unsere wichtigsten Anliegen sind:
  • Muttenzerstrasse darf nicht abgeschnitten werden. Grünfläche statt Steilrampen-Kreuzung beim Roxy.
  • Keine gespreizte Tramhaltestelle Schulstrasse. Stattdessen eine zentrale Tramhaltestelle im mittleren Bereich der Hauptstrasse.
  • Keine überdimensionierten Kreisel im Zentrum und Verzicht auf Mehrzweckstreifen in der Fahrbahnmitte.
  • Verzicht auf unnötig breite Strassen und Landenteignungen.
  • Die Tramhaltestelle Salinenstrasse ist ohne strassenmittige, unnötige Traminsel zu planen und braucht keine Strassenverbreiterung.
  • Wir wollen eine lebenswerte Strasse für Birsfelden mit Temporeduktion. Keine Entlastungsachse für Autobahnausweicher und Schwerverkehr.
www.4127-ortsdurchfahrt.ch

Demnächst wird die gesetzlich geforderte Planauflage erfolgen, was den direkt Betroffenen die Möglichkeit bietet Einsprache zu erheben. Weiter dürften sich die vom Kanton in die Wege geleiteten Enteignungsverhandlungen in die Länge ziehen, wenn die Betroffen sich weigern die Enteignungsverträge zu unterzeichnen (verhindern lassen sich die Enteignungen nicht, aber der Kanton wird viel zeit verlieren). Im Spätherbst soll der Landrat den Ausführungskredit genehmigen. Wir werden unser Möglichstes tun um den Landrat zu einem Marschhalt zu bewegen. Auch Ihre Unterstützung ist wertvoll. Wir hoffen auch auf Sie zählen zu dürfen.

Roland Schacher
IG Ortsdurchfahrt Birsfelden

 
 
 
 
26.06.2023

Friedliche Klimademonstration mit Greta Thunberg in Basel

Am vergangenen Samstag kam es in Basel zu einer bewilligten und friedlichen Demonstration von Klimaaktivistinnen und -aktivisten. Es nahmen rund 500 Personen teil, darunter erfreulicherweise auch die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg.

Das Hauptziel der Demonstration war die Übergabe einer Petition an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Mehr als 50’000-mal wurde die Petition unterschrieben, welche die Beendigung der Finanzierung fossiler Brennstoffe fordert. Es gilt: Wer sich an der Finanzierung fossiler Brennstoffe beteiligt, finanziert damit gleichzeitig die Klimakrise und verletzt Menschenrechte. 

Die Klimaaktivistinnen und -aktivisten wenden sich an die BIZ, weil diese die Regeln für Banken und Finanzinstitutionen weltweit festlegt. Kritisiert wird vor allem, dass diese schwerwiegenden Entscheidungen der Finanzaufsichtsbehörden hinter verschlossenen Türen gefällt werden. Es wird ein demokratisches und faires Finanzsystem gefordert, das im Gegensatz zur aktuellen Situation der Mehrheit zu Gute kommen soll.

Lena Bubendorf
Sekretariat Grüne-Unabhängige

 

23.05.2023

Petition fordert Verzicht auf Schiessereien an Banntagen

Die Grünen-Unabhängigen Baselland initiierten eine an den Baselbieter Landrat gerichtete Petition für ein kantonales Verbot des Böllerschiessens an den Banntagen. Das aus elf Baselbieter Bürgerinnen und Bürgern zusammengesetzte Komitee startet heute die Unterschriftensammlung.

In zahlreichen Baselbieter Gemeinden (z.B. Aesch, Birsfelden) ist der Banntag ein geselliger Familienanlass ohne Schiesslärm. Auch in Lausen ist «jegliches Schiessen aus Sicherheitsgründen verboten». In Liestal, Sissach und anderen Gemeinden hingegen wird im Siedlungsgebiet und beim Abschreiten des Gemeinde-Bannes immer wieder von mehreren Schützen in die Luft geschossen. In Sissach sind es insgesamt bis zu 40 Schützen. Teilweise kommen auch Kanonen zum Einsatz. Für viele Einwohner/-innen ist dieses Geböller eine erhebliche Belästigung. Auch Wildtiere werden dadurch während der Hauptbrut- und Setzzeit übermässig gestört. Selbst für viele Teilnehmenden am Marsch ist die dauernde Schiesserei lästig. Kinder tragen schalldämpfende Schutzklappen, um Gehörschäden zu vermeiden.

Politische Diskussion auslösen

Viele Gemeinden, welche auf das Böllerschiessen aus Vorderladerwaffen und Kanonen verzichten, zeigen, dass der Banntag auch ohne Geböller ein beliebter Anlass in der Bevölkerung ist. Er wird zum geselligen und erholsamen Erlebnis in der Natur für die ganze Familie. Das Schiessen wird nicht vermisst. Leider wollen einige Gemeinden am Geböller festhalten, mit der Begründung einer langen geschichtlichen Tradition. Die Grünen-Unabhängigen möchten mit dieser Petition das Anliegen zur Diskussion stellen und eine politische Debatte im Landrat auslösen.

Petition bis Ende Juli unterschreiben

Wir freuen uns, wenn Sie die Petition unterstützen und den Unterschriftenbogen herunterladen, ausfüllen und bis Ende Juni einsenden. Gerne senden wir Ihnen auch Unterschriftenbögen per Post zu, wenn Sie uns Ihre Postadresse mailen (gruene-unabhaengige@gmx.ch). Die Petition darf von allen Einwohner/-innen des Kantons Basel-Landschaft, unabhängig der Nationalität und des Alters unterschrieben werden. Also auch noch nicht volljährige Jugendliche dürfen dieses Anliegen unterzeichnen.

Marie-Louise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige

 

30.04.2023

Die Belastung durch unnötige Lichtemissionen ist erheblich

Unbestritten ist, dass unnötige Lichtemissionen vermindert werden müssen, denn übermässige Beleuchtung ist für Mensch, Natur und Umwelt schädlich. Folgend ein Zitat aus dem Merkblatt für Gemeinden betreffend die Begrenzung von Lichtemissionen.

«Übermässige oder nicht fachgerechte Beleuchtungen der nächtlichen Umgebung können für Natur, Mensch und Umwelt schädliche oder lästige Auswirkungen haben. Licht kann aber auch tagsüber zu Belästigungen und Beschwerden führen, etwa bei Reflexion von Sonnenlicht an Fassaden, Fensterflächen oder Solaranlagen. Bei der Beurteilung der Auswirkungen von künstlichem Licht auf den Menschen und die Umwelt sind verschiedene Faktoren massgebend, etwa die Intensität und spektrale Zusammensetzung, der Zeitpunkt, die Dauer, die Periodizität und die Ausrichtung der Beleuchtung. Eine wichtige Rolle spielt zudem die Beschaffenheit der Umgebung, in welcher die Immissionen auftreten.
Lichtemissionen, die von ortsfesten Anlagen und mobilen Einrichtungen in der Umwelt ausgehen, fallen in den Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes. Die Beleuchtungen müssen nach dem Vorsorgeprinzip so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. In keinem Fall dürfen sie zu schädlichen oder lästigen Auswirkungen führen. Wenn schützenswerte Naturräume oder lichtempfindliche Tiere betroffen sind, müssen zudem die Vorgaben des Natur- und Heimatschutzgesetzes, des Jagdgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Fischerei beachtet werden.»

Die Grünen-Unabhängigen fordern den Baselbieter Regierungsrat auf, griffigere Massnahmen zu evaluieren, mit welchen die schädlichen Lichtemissionen auf einen minimalen Wert reduziert werden können.

Lena Bubendorf
Sekretariat Grüne-Unabhängige
 
 

04.04.2023

Beeinflussung der Verkehrsampeln durch Velofahrende

Dänemark und andere Länder zeigen es vor: Um die Luftverschmutzung zu verrinigern, haben verschiedene Länder das Radfahren attraktiver gemacht. Eine Massnahme ist die Beeinflussung der Verkehrsampeln mit einer speziellen App. Damit können die Velofahrer/-innen eine Grüne Welle aktivieren. Diese Technik wird in vielen Schweizer Städten bereits für die Busse des Öffentlichen Verkehrs erfolgreich angewendet.

Technisch funktioniert die App bemerkenswert einfach: Nähert sich ein Velofahrer oder eine Velofahrerin einer Verkehrsampel und hat die App sowie den Ortungsdienst auf seinem Handy aktiviert, so schaltet die Ampel automatisch auf Grün und gibt den Fahradfahrenden automatisch innert Sekunden Vortritt.

Am 27. April wird der Landrat eine Postulat von Marco Agostini (Grüne Baselland) mit dieser Forderung behandeln.

Die Baselbieter Regierung ist bedauerlicherweise über diese neue Entwicklung nicht erfreut. Sie empfiehlt dem Landrat, den Vorstoss abzulehnen. Sie begründet dies folgendermassen: "(...) Ein Versuch mit der beschriebenen App wäre sehr kostenintensiv und bei den bestehenden Lichtsignalanlagen mit Mischverkehr ohne separate Velospuren nicht umsetzbar. Ausserdem werden die Radfahrer (...) schon heute zuverlässig zwischen 20 m und 40 m vor dem Haltebalken von Induktionsschlaufen erkannt. Eine entsprechende Überprüfung hat gezeigt, dass im ganzen Kanton Basel-Landschaft lediglich sieben Lichtsignalanlagen für die Anwendung der neuen Technologie überhaupt in Frage kommen. Diese Lichtsignalanlagen sind auf vier Gemeinden verteilt. Dabei sind die Distanzen zwischen einzelnen Lichtsignalanlagen viel zu gross, um eine sogenannte «Grüne Welle» einzurichten. Hinzu kommt, das noch andere Verkehrsbeziehungen zwischen den Lichtsignalanlagen ebenfalls möglich sind, welche eine «Grüne Welle» potentiell unterbrechen. Kostenmässig ist als Anhaltspunkt auf das Projekt der Grossstadt Reutlingen (D) zu verweisen. Dort kostete die technische Infrastruktur für die Priorisierungen der Velofahrenden «Grüne Welle» für acht Lichtsignalanalgen auf einer zwei Kilometer langen Strecke rund EUR 400'000.-."

Die Grünen-Unabhängigen begrüssen das Postulat als sinnvollen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Langsamverkehrs.

Jürg Wiedemann
Vorstand Grüne-Unabhängige
 
 

31.03.2023

Das Ende der Covid-Impfung für die breite Bevölkerungschicht

Ab dem 3. April gelten die neuen, angepassen Impfempfehlungen des Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF). Die Covid-Impfung wird einerseits für besonders gefährdete Personen, wenn die behandelnde Ärztin resp. der behandelnde Artz durch die Impfung ein erhöhter Schutz vor einer schweren Krankheit erwartet. Andererseits wird die Impfung auch Personen mit einer angeobrenen oder erworbenen Störung des körpereigenen Immunsystems empfohlen. Zudem muss die letzte Impfung mindestens sechs Monate alt sein.

In der ganzen Schweiz schliessen die Impfzentren. Impfungen führen nur noch ausgewählte Arztpraxen und Apotheken nach Anmeldung durch. Der Kanton Basel-Landschaft teilt in einer Medienmitteilung mit, "Impf- und Testkapazitäten rasch wieder zu erhöhen, sollte sich ein entsprechender Bedarf abzeichnen".

Lena Bubendorf
Sekretariat Grüne-Unabhängige
 
 

___________________________________________________________________________________
 
Ältere Artikel finden Sie im Archiv.