23.05.2023
Petition fordert Verzicht auf Schiessereien an Banntagen
Die Grünen-Unabhängigen Baselland initiierten eine an den Baselbieter Landrat gerichtete Petition für ein kantonales Verbot des Böllerschiessens an den Banntagen. Das aus elf Baselbieter Bürgerinnen und Bürgern zusammengesetzte Komitee startet heute die Unterschriftensammlung.
In zahlreichen Baselbieter Gemeinden (z.B. Aesch, Birsfelden) ist der Banntag ein geselliger Familienanlass ohne Schiesslärm. Auch in Lausen ist «jegliches Schiessen aus Sicherheitsgründen verboten». In Liestal, Sissach und anderen Gemeinden hingegen wird im Siedlungsgebiet und beim Abschreiten des Gemeinde-Bannes immer wieder von mehreren Schützen in die Luft geschossen. In Sissach sind es insgesamt bis zu 40 Schützen. Teilweise kommen auch Kanonen zum Einsatz. Für viele Einwohner/-innen ist dieses Geböller eine erhebliche Belästigung. Auch Wildtiere werden dadurch während der Hauptbrut- und Setzzeit übermässig gestört. Selbst für viele Teilnehmenden am Marsch ist die dauernde Schiesserei lästig. Kinder tragen schalldämpfende Schutzklappen, um Gehörschäden zu vermeiden.

Politische Diskussion auslösen
Viele Gemeinden, welche auf das Böllerschiessen aus Vorderladerwaffen und Kanonen verzichten, zeigen, dass der Banntag auch ohne Geböller ein beliebter Anlass in der Bevölkerung ist. Er wird zum geselligen und erholsamen Erlebnis in der Natur für die ganze Familie. Das Schiessen wird nicht vermisst. Leider wollen einige Gemeinden am Geböller festhalten, mit der Begründung einer langen geschichtlichen Tradition. Die Grünen-Unabhängigen möchten mit dieser Petition das Anliegen zur Diskussion stellen und eine politische Debatte im Landrat auslösen.
Petition bis Ende Juli unterschreiben
Wir freuen uns, wenn Sie die Petition unterstützen und den Unterschriftenbogen herunterladen, ausfüllen und bis Ende Juni einsenden. Gerne senden wir Ihnen auch Unterschriftenbögen per Post zu, wenn Sie uns Ihre Postadresse mailen (gruene-unabhaengige@gmx.ch). Die Petition darf von allen Einwohner/-innen des Kantons Basel-Landschaft, unabhängig der Nationalität und des Alters unterschrieben werden. Also auch noch nicht volljährige Jugendliche dürfen dieses Anliegen unterzeichnen.
Marie-Louise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige
30.04.2023
Die Belastung durch unnötige Lichtemissionen ist erheblich
Unbestritten ist, dass unnötige Lichtemissionen vermindert werden müssen, denn übermässige Beleuchtung ist für Mensch, Natur und Umwelt schädlich. Folgend ein Zitat aus dem Merkblatt für Gemeinden betreffend die Begrenzung von Lichtemissionen.
«Übermässige oder nicht fachgerechte Beleuchtungen der nächtlichen Umgebung können für Natur, Mensch und Umwelt schädliche oder lästige Auswirkungen haben. Licht kann aber auch tagsüber zu Belästigungen und Beschwerden führen, etwa bei Reflexion von Sonnenlicht an Fassaden, Fensterflächen oder Solaranlagen. Bei der Beurteilung der Auswirkungen von künstlichem Licht auf den Menschen und die Umwelt sind verschiedene Faktoren massgebend, etwa die Intensität und spektrale Zusammensetzung, der Zeitpunkt, die Dauer, die Periodizität und die Ausrichtung der Beleuchtung. Eine wichtige Rolle spielt zudem die Beschaffenheit der Umgebung, in welcher die Immissionen auftreten.
Lichtemissionen, die von ortsfesten Anlagen und mobilen Einrichtungen in der Umwelt ausgehen, fallen in den Geltungsbereich des Umweltschutzgesetzes. Die Beleuchtungen müssen nach dem Vorsorgeprinzip so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. In keinem Fall dürfen sie zu schädlichen oder lästigen Auswirkungen führen. Wenn schützenswerte Naturräume oder lichtempfindliche Tiere betroffen sind, müssen zudem die Vorgaben des Natur- und Heimatschutzgesetzes, des Jagdgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Fischerei beachtet werden.»
Die Grünen-Unabhängigen fordern den Baselbieter Regierungsrat auf, griffigere Massnahmen zu evaluieren, mit welchen die schädlichen Lichtemissionen auf einen minimalen Wert reduziert werden können.
Lena Bubendorf
Sekretariat Grüne-Unabhängige
04.04.2023
Beeinflussung der Verkehrsampeln durch Velofahrende
Dänemark und andere Länder zeigen es vor: Um die Luftverschmutzung zu verrinigern, haben verschiedene Länder das Radfahren attraktiver gemacht. Eine Massnahme ist die Beeinflussung der Verkehrsampeln mit einer speziellen App. Damit können die Velofahrer/-innen eine Grüne Welle aktivieren. Diese Technik wird in vielen Schweizer Städten bereits für die Busse des Öffentlichen Verkehrs erfolgreich angewendet.
Technisch funktioniert die App bemerkenswert einfach: Nähert sich ein Velofahrer oder eine Velofahrerin einer Verkehrsampel und hat die App sowie den Ortungsdienst auf seinem Handy aktiviert, so schaltet die Ampel automatisch auf Grün und gibt den Fahradfahrenden automatisch innert Sekunden Vortritt.
Am 27. April wird der Landrat eine Postulat von Marco Agostini (Grüne Baselland) mit dieser Forderung behandeln.

Die Baselbieter Regierung ist bedauerlicherweise über diese neue Entwicklung nicht erfreut. Sie empfiehlt dem Landrat, den Vorstoss abzulehnen. Sie begründet dies folgendermassen: "(...) Ein Versuch mit der beschriebenen App wäre sehr kostenintensiv und bei den bestehenden Lichtsignalanlagen mit Mischverkehr ohne separate Velospuren nicht umsetzbar. Ausserdem werden die Radfahrer (...) schon heute zuverlässig zwischen 20 m und 40 m vor dem Haltebalken von Induktionsschlaufen erkannt. Eine entsprechende Überprüfung hat gezeigt, dass im ganzen Kanton Basel-Landschaft lediglich sieben Lichtsignalanlagen für die Anwendung der neuen Technologie überhaupt in Frage kommen. Diese Lichtsignalanlagen sind auf vier Gemeinden verteilt. Dabei sind die Distanzen zwischen einzelnen Lichtsignalanlagen viel zu gross, um eine sogenannte «Grüne Welle» einzurichten. Hinzu kommt, das noch andere Verkehrsbeziehungen zwischen den Lichtsignalanlagen ebenfalls möglich sind, welche eine «Grüne Welle» potentiell unterbrechen. Kostenmässig ist als Anhaltspunkt auf das Projekt der Grossstadt Reutlingen (D) zu verweisen. Dort kostete die technische Infrastruktur für die Priorisierungen der Velofahrenden «Grüne Welle» für acht Lichtsignalanalgen auf einer zwei Kilometer langen Strecke rund EUR 400'000.-."
Die Grünen-Unabhängigen begrüssen das Postulat als sinnvollen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Langsamverkehrs.
Jürg Wiedemann
Vorstand Grüne-Unabhängige
31.03.2023
Das Ende der Covid-Impfung für die breite Bevölkerungschicht
Ab dem 3. April gelten die neuen, angepassen Impfempfehlungen des Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF). Die Covid-Impfung wird einerseits für besonders gefährdete Personen, wenn die behandelnde Ärztin resp. der behandelnde Artz durch die Impfung ein erhöhter Schutz vor einer schweren Krankheit erwartet. Andererseits wird die Impfung auch Personen mit einer angeobrenen oder erworbenen Störung des körpereigenen Immunsystems empfohlen. Zudem muss die letzte Impfung mindestens sechs Monate alt sein.
In der ganzen Schweiz schliessen die Impfzentren. Impfungen führen nur noch ausgewählte Arztpraxen und Apotheken nach Anmeldung durch. Der Kanton Basel-Landschaft teilt in einer Medienmitteilung mit, "Impf- und Testkapazitäten rasch wieder zu erhöhen, sollte sich ein entsprechender Bedarf abzeichnen".
Lena Bubendorf
Sekretariat Grüne-Unabhängige
10.3.2023
Im Baselbiet geraten Fasnachtsfeuer unter Druck
In zahlreichen Gemeinden verbot das Lufthygieneamt beider Basel und das Amt für Umweltschutz das Abbrennen von bereits aufgeschichteten Holzhaufen. Frisch geschnittenes, nasses oder noch grün belaubtes Holz hätte verbrannt werden sollen, was zu einer starken Umweltbelastung geführt hätte. Die Beanstandungen und Verbote erfolgten damit zu Recht.
Die Beurteilung der Fasnachtsfeuer erfolgt nach den Kriterien des Abfallrechts und der Luftreinhaltung. Altholz, Grünschnitt, frischer Obstbaumschnitt, grüne Weihnachtsbäume dürfen auch ausserhalb des Siedlungsgebiets gemäss kantonalen Richtlinien nicht verbrannt werden. In erster Linie sind die Gemeinden für die Einhaltung der Vorschriften zuständig. Wo diese aber in ihrer Funktion versagen, schreitet das Lufthygieneamt beider Basel oder das Amt für Umweltschutz ein.
Kein Fasnachtsfeuer in Pratteln und Bretzwil
Vor wenigen Tagen sprach das Lufthygieneamt für das Fasnachtsfeuer in Pratteln ein Verbot aus. Der Hintergrund ist brisant: Bereits vor einem Jahr war im Landrat das Pratteler Fasnachtsfeuer aufgrund einer parlamentarischen Anfrage von Regina Werthmüller ein heftig diskutiertes Thema. Fälschlicherweise beurteilte die Baselbieter Regierung im Vorfeld dieser Debatte in einer schriftlichen Interpellationsbeantwortung das Pratteler Fasnachtsfeuer als zulässig, was der Pratteler Gemeindepräsident Stephan Burgunder zum Anlass nahm, damit auch im 2023 einen Persilschein für zukünftige Fasnachtsfeuer geltend zu machen. So wundert es auch nicht, dass die Pratteler Füürbieger ihr Konzept zum Fasnachtsfeuer im Vergleich zum Vorjahr nicht änderten, nachdem sie erneut das Okay der Gemeinde zum Abbrennen des Fasnachtsfeuers erhielten. Dies, obwohl die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) dazu aufgefordere, die Kriterien des Abfallrechts einzuhalten.
Auch die Gemeinde Bretzwil erhielt am anfangs März ein Verbot zur Entfachung des aus grünen Tannenbäumen bestehenden Fasnachtsfeuers. Wäre es angezündet worden, wäre aufgrund des Verbrennungsmaterials eine grosse Menge umweltschädlicher Stoffe entstanden.
Verbote sind nichts Neues
Bereits in den 90er Jahren wurden in Böckten und Ramlinsburg die Höhenfeuer verboten, weil die Holzhaufen aus unerlaubtem Brennmaterial bestanden. In Ramslinsburg kam es zu einer Busse, weil es widerrechtlich doch angezündet wurde. Es ist erfreulich, dass der Kanton seine Aufgaben wieder wahrzunehmen beginnt. Allerdings brauchte es dazu Hinweise aus der Bevölkerung sowie ein politischer Druck.
Noch läuft nicht alles rund
Die Fehlbeurteilung der Baselbieter Regierung im Rahmen der Interpellationsbeantwortung betreffend Einwegholzpaletten und grünen Tannenbäumen in Pratteln sind unschön. Ein weiteres Manko sind die Arbeitszeiten des Lufthygieneamts beider Basel und des Amts für Umweltschutz, welche sich auf die üblichen Bürozeiten beschränken. Geschieht etwas ausserhalb dieses Zeitfensters von Montag- Freitag 08.00 bis 17.00 Uhr, wird nicht kontrolliert und registriert.
Beispielsweise erfolgte die Kontrolle des Fasnachtsfeuers in Wintersingen an einem Mittwochvormittag. Eine grosse Menge an frischem und nassem Holz wurde erst am folgenden Samstag aufgeschichtet, so dass es auch hier zu einer Fehlbeurteilung kam. Das Feuer brannte mit starker Rauchentwicklung. (siehe folgende Abbildung)

BUD-Mediensprecher Nico Buschauer sagt in der Baselbieter Zeitung (bz) vom 2. März, dass Umweltvergehen Offizialdelikte seien und das BUD eine Anzeigepflicht habe. Das heisst: Im 2022 hätte das BUD eine Anzeige gegen unbekannt einreichen müssen, als das Fasnachtsfeuer in Wintersingen trotz ausdrücklichem Verbot von Unbekannten gleichwohl angezündet wurde.
Die Grünen-Unabhängigen sind nicht für ein generelles Verbot dieses Brauchtums. Beim Abbrennen müssen aber die Umweltschutzgesetze eingehalten werden. Dass es auch gut funktioniert, zeigt die Gemeinde Ettingen, welche sich an die Vorgaben hält und nur trockene Holzsterne verbrennt.
Wer glaubt, in Zukunft eine Ausnahmebewilligung zu erhalten, so wie dies der Pratteler Alex Brand von den Füürbiegern es tut, der irrt. Diese Einstellung ist angesichts der schwerwiegenden Klimaveränderungen unverständlich. Wir erwarten vom Amt für Umweltschutz deutlich mehr Einsatz für den Schutz des Klimas.
Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige
03.01.2023
Monica Gschwind wieder in den
Regierungsrat
Am 12. Februar 2023 werden im Baselland die Regierungsratsmitglieder neu gewählt. Die bisherige Regierungsrätin und Vorsteherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) Monica Gschwind hat in den vergangenen Jahren insbesondere in den Bereichen Lehrplan, Einzelfächer und Lehrmittelfreiheit eine zielorientierte und konsenssuchende Bildungspolitik auf Augenhöhe geleistet, welche die Baselbieter Bildungslandschaft vorwärtsgebracht hat.

Deshalb empfehlen die Grünen-Unabhängigen, Monica Gschwind am 12. Februar für weitere vier Jahre in den Regierungsrat zu wählen.
Alina Isler
Sekretariat Grüne-Unabhängige
20.11.2022
Feuerwerksinitiative - jetzt unterschreiben
Ein breit abgestütztes überparteiliches Komitee hat am 3.Mai 2022 die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk“ lanciert. Die Grünen-Unabhängigen unterstützen diese Initiative als Beitrag für den Umweltschutz und zur Verringerung der Belastung vieler Tierarten.
Der Verkauf und die Verwendung von Lärm verursachenden Feuerwerkskörpern soll verboten werden. Erlaubt bleiben weiterhin bewilligte Ausnahmen für Anlässe mit übergeordneter regionaler Bedeutung, beispielsweise ein von der Gemeinde für die gesamte Bevölkerung organisiertes Feuerwerk am 1. August oder an Silvester. Die Anlässe unterstehen jedoch einer Bewilligungspflicht. Nicht mehr erlaubt wäre jedoch das private Abrennen von Feuerwerk.
Das Abbrennen von Feuerwerk führt bei Babys, kranken und hochsensible Personen und solchen mit Angststörungen und Traumata zu massiven Stresssituationen. Ebenso lösen die lauten Knalle bei vielen Haus-, Nutz- und Wildtieren Panik aus, die bis zum Tod führen kann. Insbesondere an Silvester und Neujahr können Wildtiere aus dem Winterschlaf geweckt werden und danach verenden.
Die riesige Zahl von Feuerwerk ist aber auch eine enorme Umweltbelastung. So verschmutzen Feinstaub und giftige Substanzen wie beispielsweise Dioxine, Arsen, Blei, Strontium, Thallium, u.v.a. Luft und Boden. Abgebrannte Feuerwerkskörper oder Teile davon auf Feldern und Weiden vergiften den Boden und stellen insbesondere für grasende Tiere eine tödliche Gefahr dar, wenn diese Raketenteile gefressen werden. Nicht vergessen dürfen auch die volkswirtschaftlichen Belastungen. Feuerwerkskörper führen jedes Jahr zu schweren Unfällen und Bränden.
Bis am 3. November 2023 des kommenden Jahres müssen 100 000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Davon sind 39‘056 (Stand 20.11.2022) bereits gesammelt. Die Initiative ist wichtig. Deshalb empfehlen die Grünen-Unabhängigen allen Stimmberechtigten, die Initiative zu unterschreiben. Den Unterschriftenbogen können Sie hier herunterladen. https://www.feuerwerksinitiative.ch/images/pdf/Unterschriftenliste_DE_Feuerwerksinitiative.pdf
Bitte senden Sie den Bogen vollständig oder teilweise ausgefüllt an Feuerwerksinitiative, Kantonsstrasse 29, 7205 Zizers.
Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige
10.10.2022
Brauchtumsfeuer im Baselbiet – eine Umweltbelastung
Im Baselbiet führen zahlreiche Gemeinden ein Fasnachts- oder 1. Augustfeuer durch. Verantwortlich für die Organisation und Durchführung sind meist ortsansässige Vereine. Leider werden die Umweltschutzrichtlinien zum Ärger von Anwohner/-innen und umweltbewussten Mitbürger/-innen oft nicht eingehalten.
Das Lufthygieneamt beider Basel hat im Frühjahr 2022 die Gemeinde Wintersingen aufgefordert, das frisch geschnittene Astmaterial zu häckseln und für das Fasnachtsfeuer ausschliesslich trockenes und unbelaubtes Holz bereitzustellen. Bevor dies geschehen konnte, wurde das Material von Unbekannten illegal in Brand gesetzt. In Pratteln hat das Lufthygieneamt beider Basel im Frühjahr 2022 zusammen mit der Gemeinde Pratteln das vorbereitete Fasnachtsfeuer vor Ort begutachtet und für zulässig befunden. Beide Interventionen erfolgten aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung.
Illegale Brauchtumsfeuer werden zum politischen Anliegen
Aufgrund der der zahlreichen Brauchtums- und Fasnachtsfeuer, bei denen die Umweltrechtlinien offensichtlich nicht eingehalten werden, reichte Regina Werthmüller die Interpellation 2022/215 [1] im Baselbieter Landrat ein und stellt zwei kritische Fragen: «Wie ist es möglich, dass seit Bestehen des Umweltschutzgesetzes, organische Abfälle und Altholz noch immer jährlich als Fasnachtsfeuer verbrannt und damit entsorgt werden, ohne dass der Kanton interveniert?» und «Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, damit künftig alle Baselbieter Gemeinde
das Umweltschutzgesetz einhalten?». Die ehemalige Landrätin verweist in Ihrem Vorstoss auf das Projekt Obstbaumschnitt welches seit 2008 im Kanton besteht. In der Landratsdebatte wird dann auch die Kritik laut, die Regierung müsse die Reglementierung und Kontrolle der Brauchtums- und Fasnachtsfeuer verbessern, damit es nicht notwendig ist, dass auch im kommenden Jahr Privatpersonen diese Aufgabe übernehmen müssen.
Regierungsrat futiert sich um die Umweltgesetze
Die Antworten des Regierungsrates verblüffen: Er stellt das Fasnachtsfeuer Pratteln als vorbildlich dar, während er das Fasnachtsfeuer Wintersingen richtigerweise bemängelt. Doch beide Fasnachtsfeuer bestanden zu erheblichen Teilen aus frisch geschnittenem und belaubtem Astmaterial sowie grünen Weihnachtsbäumen (siehe Abb. 1).

Abb. 1: Fasnachtsfeuer Pratteln [2]
Auf der obigen Abbildung sind viele grüne Tannenbäume erkennbar, welche einen erheblichen Harzgehalt und eine hohe Restfeuchtigkeit haben, die damit gemäss der Umweltschutzgesetzgebung Baselland nicht hätten verbrannt werden dürfen. Das Gerüst des Feuers bilden Holzpaletten.
Geschnittene Bäume benötigen 1-2 Jahre bis sie eine Restfeuchte von unter 20% haben. Das Umweltschutzgesetz [3] und die dazugehörige Verordnung verbieten ein Verbrennen von frischen und belaubten Pflanzen. Zwar kann der Regierungsrat Ausnahmen bewilligen, wenn das Material nicht kompostiert werden kann. In den vorliegenden Fällen wären ein Häckseln und Kompostieren problemlos möglich gewesen.
In Pratteln wurden zudem massenweise Einwegpaletten aus Massivholz verbrannt, welche gemäss Luftreinhalteverordnung (LHV) nur in Anlagen ab 40kW Feuerungswärmeleistung verbrannt werden dürfen. [4] (siehe Abb. 2)

Abb. 2: Fasnachtsfeuer Pratteln mit deutlich sichtbaren Holzpaletten
Es ist unverständlich, dass der Regierungsrat diesen Aspekt in seiner Antwort nicht erwähnt. In seiner Antwort erwähnt der Regierungsrat jedoch das Obstbaumschnitt-Projekt als sinnvolle Sache, bei dem im vergangenen Jahr jedoch lediglich 32 Gemeinden rund 4’000 m3 Obstbaumschnitt energetisch genutzt hätten.
Das Projekt Obstbaumschnitt ist auch anlässlich der Behandlung der Interpellation an der Landratssitzung vom 29. September von Regierungsrat Reber kleingeredet worden. [5]
In Baselland haben sich im Jahr 2021 nur 32 Gemeinden bei diesem Projekt aktiv beteiligt. Jedoch könnten alle 86 Gemeinden ihren Beitrag an diesem Projekt leisten. Die 4'000 m3 Obstbaumschnitt der 32 Gemeinden entsprechen einem Energiewert von 80’000 Liter Heizöl. In der heutigen Energiekrise, in welcher aufgrund des Krieges in der Ukraine im Winter Energiemangel bestehen könnte, ist der Regierungsrat angehalten, das Projekt Obstbaumschnitt weiter zu fördern. Dies nicht nur zur Verringerung der Energieknappheit, sondern auch zur Vermeidung einer unnötigen Umweltbelastung. Die Emissionsgrenzwerte werden in den Holzkraftwerken eingehalten im Gegensatz zur offenen Verbrennung bei Brauchtums- und Fasnachtsfeuer.
Wichtige Diskussion angestossen
Mit der Interpellation Brauchtumsfeuer hat Regina Werthmüller eine wichtige Diskussion angestossen. Energie- und Strommangellage könnten eine sinnvolle Wende bringen. Die Grünen-Unabhängigen erwarten vom Regierungsrat und den Gemeinden ein grösseres Engagement in dieser Sache. Mit einem öffentlichen Sammelplatz für das frische Schnittgut könnte jede der 86 Gemeinden ihren Beitrag am Projekt Obstbaumschnitt kostengünstig leisten, zumal die Firma Kym Ag in Diegten das Schnittgut gratis abholt.
Brauchtumsfeuer müssen deswegen nicht vollständig abgeschafft werden. Diese dürfen aber nicht missbraucht werden, um Abfälle zu verbrennen, welche die Umwelt belasten. «Weniger ist mehr» gilt auch für die Grösse eines Brauchtumsfeuers. Mass halten gebietet uns die Zeit, in der wir heute leben.
Marie-Louise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige
29.08.2022
Nächtliches Demonstrieren gegen Massentierhaltungsinitiative
Am 23. Juli haben sich Bauern aus der Region auf den Parzellen der Familie Graf getroffen und gegen die Massentierhaltungsinitiative demonstriert. Für Wirbel und Unmut sorgte die Art und Weise, wie die Demonstration vonstatten gegangen ist: 250 Traktore fuhren am Abend auf das Breitfeld in Maisprach und bildeten dort ein "Nein" und ein "Schweizerkreuz". Damit wollten sie zum Ausdruck bringen, dass sie gegen die Massentierhaltungsinitiative sind, über welche am 25. September schweizweit abgestimmt wird. Weiterhin erhellten die Bauern den Nachthimmel mit Scheinwerfen.
Das Treffen wurde nur zwei Tage zuvor von Samuel Graf und Stefan Reimann in die Wege geleitet. Daher wusste auch die Bevölkerung nichts von der spontanen Zusammenkunft und dem damit verbundenen Lärm, der entstand, als sich die 250 Traktoren gegen Mitternacht wieder auf den Heimweg machten.
Frappant ist insbesondere, dass einige der Traktoren vor Ort grüne oder gar keine Kontrollschilder trugen, weshalb sie gar nicht zu dem Anlass hätten fahren dürfen. Die Polizei schaute weg und liess die Bauern gewähren. Ob die Tatsache, dass Herrn Grafs Bruder selbst Polizist ist, dabei eine Rolle spielte, ist reine Vermutung.
Saskia Olsson
Sekretariat Grüne-Unabhängige
26.07.2022
Mit der Sprachförderung zum Kita-Obligatorium
Eine Erhebung im Auftrag des Bundes kommt zum Schluss, dass den fehlenden Sprachkompetenzen von Kleinkindern im Vorschulalter mit einem Programm für «frühe Sprachförderung flächendeckend und für alle zugänglich» begegnet werden soll. Dies, um Kindern aus benachteiligten Familien und für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf «Chancengleichheit» anbieten zu können.
In ihren Empfehlungen gehen die Studien-Autoren aber weit über die Forderung für eine frühe Sprachförderung hinaus: Man müsse ein generelles Recht auf Bildung ab Geburt einführen und durchsetzen. Diese Bildungsaufgabe hätten nicht die Kantone, sondern der Bund zu übernehmen. In letzter Konsequenz bedeutet dies mindestens ein Kita-Obligatorium in der ganzen Schweiz und das Ende des Bildungsföderalismus. Der Finanzbedarf, jetzt Kinder von null bis vier Jahren und wenn möglich sogar deren Eltern, zu beschulen, ist nicht geklärt.
Was wichtig ist
- Eine Bestandsaufnahme im Auftrag des Bundes fordert Zugang zu Bildungsstätten ab Geburt.
- Die Idee der frühen Sprachförderung wird auf ein Gesamt-Bildungsrecht ausgeweitet.
- Der Bund soll die Verantwortung dafür wahrnehmen, die Empfehlung der Bildungsexperten unterläuft die föderale Bildungsstruktur der Schweiz.
Die ungebrochene Zuwanderung führt dazu, dass heute in der Schweiz nicht nur schlechtes Deutsch, sondern in 15 bis 30 Prozent der Familien nicht die örtliche Landessprache gesprochen wird, wie die Erhebung des Bundes zusammenfasst.
Dazu ein paar weitere Zahlen: Von 384'385 Kindern in der Schweiz im Alter von null bis vier Jahren sprechen 18,6 Prozent (71'651) nicht die Lokalsprache ihres Wohnorts. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind ebenso markant, wie zwischen den Bezirken in den Kantonen. Beispielsweise sprechen im Kanton Appenzell Innerrhoden lediglich 4,7 Prozent der Vorschulkinder nicht die Lokalsprache; im Kanton Basel-Stadt sind es knapp 29 Prozent. Der Bezirk mit dem höchsten Anteil (33,4 Prozent) fremdsprachiger Kinder ist der Bezirk Dietikon im Kanton Zürich. Bei den Hotspots der Fremdsprachigen dürfte sich um die Orte der grössten Zuwanderung aus dem Ausland handeln.

Für Beobachter der Zuwanderung ist denn auch folgende Erkenntnis keine Überraschung: Signifikant mehr fremdsprachige Kinder kommen aus Familien, deren Eltern keine weiterführende Schule besucht haben (17,9 Prozent). Bei den Kindern, die die Lokalsprache sprechen, ist der Anteil der Eltern mit tiefem Bildungsstand deutlich tiefer, nämlich 3,5 Prozent.
Für einzelne Städte liegen aus Sprachstandserhebungen detailliertere Daten zum Förderbedarf vor. Basel-Stadt erhebt etwa die Sprachkompetenzen der Dreijährigen und kann belegen, dass rund 40 Prozent ein Jahr vor Kindergarteneintritt über keine oder unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, in der Stadt Zürich sind es rund ein Viertel.
Vorreiterrolle Basel-Stadt
Aufgrund des hohen Anteils von Vorschulkindern, die schlecht Deutsch sprechen, reagierte der damalige Basler Bildungsdirektor Christoph Eymann, auf Kantonsebene. Er initiierte, dass fremdsprachige Dreijährige in Basel-Stadt, die kein Deutsch können, zum Sprachunterricht aufgeboten werden – in Spielgruppen und Kitas (insgesamt 40 Institutionen). Es war als reine Integrationsmassnahme gedacht.
Mit einem Vorstoss brachte Eymann die Idee der «frühen Sprachförderung » in Bundesbern ein. Niemand soll mehr in eine Realschule gehen müssen; ein Sek-2-Abschluss sei von 95 Prozent aller Schüler anzustreben, forderte er und degradierte damit einen in der Schweiz anerkannten Bildungsweg.
Mit dem Vorstoss ist die Sprachförderung von Kindern ab Geburt endgültig in den Fokus der Politik in Bern gerückt. In der Folge hat das Staatssekretariat für Wirtschaft, Forschung und Bildung (SBFI) vorliegende «Bestandesaufnahme zur frühen Sprachförderung in der Schweiz» in Auftrag gegeben. Verfasst wurde sie von der Pädagogischen Hochschule St.Gallen, dem Forschungs- und Beratungsunternehmen Infras und der Université de Genève.
Schlussfolgerungen ohne Sprachdiagnostik
Die Bestandesaufnahme präsentiert zwar Zahlen zu Kindern, die der Lokalsprache nicht mächtig sind. Wissenschaftlichen Erhebungen für die Schweiz – eine Sprachdiagnostik, die etwa den tatsächlichen Nutzen von Sprachförderungen an Kindertagesstätten vergleicht mit dem Spracherwerb der Kinder, der evolutionär gesichert «nebenbei» aufgenommen wird, existiert nicht. Man verweist vielmehr auf zahlreiche Studien aus dem Ausland und kommt zu Schlussfolgerungen, unter anderem wie:
- Von einem Besuch eines qualitativ guten Angebots der frühen Bildung können alle Kinder profitieren.
- Die Forschung zeigt, dass ein inspirierendes Umfeld in der Familie ein wichtiger Einflussfaktor für den Spracherwerb ist.
- Weil der Einfluss der Familie auf den Spracherwerb zentral ist, sind Angebote wirksam, die auch die Eltern ansprechen.
- Nur ein frühes Eintrittsalter in eine ausserfamiliäre Betreuungseinrichtung führt zu einer Kompetenzsteigerung, während ein späterer Eintritt keine signifikante Leistungssteigerung bewirken kann. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass Kinder schon früh (im Alter von anderthalb bis Jahren) ein entsprechendes Angebot nutzen können.
- Dies sollte in einem genügend grossen Umfang geschehen (rund 14 bis 21 Stunden pro Woche), weshalb besonders der Zugang zu Kindertagesstätten wichtig ist.
- Frühe Sprachförderung kann nur gelingen, wenn die Fachpersonen der frühen Bildung entsprechend qualifiziert sind.
- Selbstredend können dies nur Professionelle den Kleinkindern vermitteln.
Damit will man grösstmögliche Chancengleichheit vor dem Schuleintritt schaffen.
Die Empfehlungen der Studien-Autoren der Pädagogischen Hochschule und der Université Genève gegenüber dem Bund gehen dann aber weit über die Idee der frühen Sprachförderung hinaus. Sie sprechen von einem «Paradigmenwechsel» – mit der generellen «Anerkennung des Rechts auf Bildung für alle Kinder ab Geburt». Bund, Kantone und Gemeinden hätten das Recht auf Bildung in der frühen Kindheit zu garantieren.
Kleinkinder von Profis beschulen
Für den Spracherwerb müssten darum die Kinder «genügend Zeit in einem Angebot der frühen Bildung» verbringen. Man spricht von drei Halbtagen in der Kita oder drei Spielgruppenbesuche wöchentlich. Die Ausbildung der Kinder hätte «von hoher Qualität» zu sein.
Um Chancengerechtigkeit für Kinder und ihre Familien in der Schweiz zu stärken und die regionalen Umsetzungsmassnahmen zu harmonisieren, sei eine gesamtschweizerische Koordination notwendig, heisst es. In anderen Worten fordert man, Bildung von null bis vier Jahren soll Bundesangelegenheit werden und nicht mehr Kantonssache bleiben.
Für die diplomierte Kindergärtnerin und Mutter von drei Kindern, Nationalrätin Andrea Geissbühler (SVP), ist Sprachförderung ein wichtiges Thema. Die Empfehlungen und Forderungen der Studien-Autoren aus St. Gallen und Genf gehen ihr jedoch viel zu weit: «Unter Chancengleichheit wird hier postuliert, allen Kindern die Chance zu geben, Akademiker zu werden. Diese Art der Gleichmacherei kann nicht das Ziel der Gesellschaft sein.»
«Keine Staatsaufgabe»
Es sei falsch, wenn in den Medien die Behauptung verbreitet wird, dass kindliche Frühförderung eine Staatsaufgabe und (nach Aussage der Organisation der Vereinigten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, UNESCO) die Schweiz betreffend Frühförderung ein Entwicklungsland sei. «Diese Aussage impliziert, dass die Erziehung und Bildung der Kinder in der Vorschulzeit am besten in einer Gruppe und vom Staat organisiert werden sollten. Trotz genügend negativen Erfahrungen aus sozialistischen Staaten wie die DDR und neueren Studien aus den skandinavischen Ländern, werden nun in der Schweiz Frühförderungsprojekte vor allem von Sozialbehörden oder von linken Politikern gefordert», sagt Geissbühler.
Selbst für die Basler Nationalrätin Katja Christ (GLP), die an den Erfolg der frühen Sprachförderung glaubt, wie es ihr «Vorzeige-Kanton» umsetzt, setzt sich kritisch mit der Bestandsaufnahme und den Empfehlungen auseinander: «Man sollte die Idee der frühen Sprachförderung nicht auf ein generelles Recht auf Bildung ab Geburt ausweiten. Den Förderbedarf anerkenne ich absolut, aber ich wünschte mir eine vertiefte Auseinandersetzung, in welchem Alter und Rahmen dies wirklich am zielführendsten ist», sagt Christ, denn Integration habe richtigerweise seinen Preis.
«Überstürzte Idee»
Die Idee, dass der Bund Taktgeber sein sollte, hält Christ für «überstürzt». «Die Bildung ist eine kantonale Hoheit, die diesen nicht ohne Not entzogen werden sollte. Diese Empfehlung steht quer in der Bildungslandschaft.»
Die finanziellen Folgen eines «Rechts auf Bildung ab Geburt» werden in der Bestandsaufnahme nicht beziffert, der Eingriff in die Familie nicht ausgeleuchtet. Andrea Geissbühler sagt dazu: «Die individuelle Förderung der Kinder von null- bis vierjährig – also die Persönlichkeits- und insbesondere die Sprachentwicklung jedes einzelnen – stand und muss auch weiterhin im Mittelpunkt stehen. Um Kleinkinder besser zu fördern, müssten sich Eltern selbst bemühen, das Rüstzeug für den Umgang mit ihrem Kind zu erlangen.»
Daniel Wahl
Redaktor Nebelspalter
Quelle Abbildung: Erhebung frühe Sprachförderung, Juni 2022
Dieser Artikel ist zuerst bei www.nebelspalter.ch erschienen.
26.06.2022
Massentierhaltung verunmöglicht eine artgerechte Tierhaltung
Am 25. September entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne über die eidgenössische Initiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“. Mit der Initiative soll die artgerechte Tierhaltung verbessert werden. Die Grünen-Unabhängigen empfehlen die Initiative anzunehmen.
Wenn die Stadt noch schläft, kommen in den grossen Schlachthöfen wie beispielsweise in Basel bei Bell Schweiz AG grosse Tiertransporter mit einigen hundert Schweinen an. Todesangst, Gewalt, Schmerz, Qual ist die Besiegelung ihres kurzen traurigen Lebens in einem Massentierhaltungsbetreib mit Eintönigkeit und oft keinem Auslauf. Es vergehen weniger als zwei Stunden bis die Schweine als Schweinehälften in den Fleischbahnen der Fleischverarbeitung hängen. Jährlich sind es 80 Millionen Tiere. In den Supermärkten Migros, Coop, Denner, Lidl, Aldi sind die Kühltheken und Gefrierschränke jederzeit mit inländischem und importiertem Fleisch prallvoll gefüllt, beispielsweise Poulet aus Deutschland und Polen, Rind aus Kanada und Ente aus Frankreich. Ein generelles Überangebot ist unübersehbar.
Tierschutz systematisch missachtet
Sowohl in der Bundesverfassung wie in der Tierschutzgesetzgebung ist die Tierwürde gesetzlich verankert, gleichwohl werden diese in der Massentierhaltung systematisch missachtet. Die wirtschaftlichen Interessen stehen im Vordergrund. Das artspezifische Verhalten können die Tiere kaum ausleben, Dichtestress und Kannibalismus sind nicht selten. Das Risiko von Tierseuchen und die Verabreichung von grossen Mengen Antibiotika sind reale Folgeerscheinungen.
Kleinbauernvereinigung und Tierschutzorganisationen befürworten die Initiative
Die Initiative 2018 wurde vom Verein Sentience lanciert. Unterstützt wird sie von allen namhaften Tierschutzorganisationen der Schweiz sowie von der Kleinbauernvereinigung. Der Forderungskatalog ist massvoll und berechtigt:
- Keine industrielle Tierhaltung in Tierfabriken
- Einhaltung der im Jahr 2018 in Kraft gesetzten Bio-Suisse-Anforderungen für die Haltung von Nutztieren
- Regelmässiger Auslauf ins Freie
- Haltung von ausschliesslich langsam wachsenden Rassen
- Kürzere Transportwege und Optimierung der Schlachtmethoden, das Leiden von Schlachttieren wird dadurch vermindert
- Deutliche Reduktion der Anzahl Tiere pro Hektare Weidefläche
- Identische Vorschriften auch für importiertes Fleisch, um so den Schweizer Markt zu schützen.
Viele Menschen haben schon heute ihr Konsumverhalten geändert und essen weniger oder gar kein Fleisch mehr, um damit einen Beitrag einerseits für eine artgerechte Tierhaltung zu leisten und andererseits etwas fürs Klima zu tun. Die Produktion von Fleisch ist ökonomisch aufwändig und benötigt im Vergleich zu pflanzlichen Produkten enorme Energiemengen.
Um die Situation weiter zu verbessern und eine Wende in der Nutztierhaltung einzuleiten, braucht es neue gesetzliche Bestimmungen. Stimmen Sie am 25. September Ja zur Initiative.
Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige
25.05.2022
Leuchtende Umweltverschmutzung
In der Schweiz gibt es kaum noch einen Ort, wo nachts natürliche Dunkelheit herrscht und die Milchstrasse in ihrer funkelnden Pracht zu sehen ist. Die Lichtverschmutzung schreitet seit Jahren voran – mit Folgen für das ganze Ökosystem.
Der Wechsel zwischen Tag und Nacht ist der wichtigste Taktgeber für die Aktivitäts- und Ruhephase aller Lebewesen. Unser verschwenderischer Umgang mit Licht bringt diesen Rhythmus durcheinander.
Kunstlicht beeinflusst die Entwicklung der Lebewesen
Kunstlicht wirkt sich im Gegensatz zu Umweltgiften und Plastikmüll nicht direkt negativ auf die Gesundheit der Lebewesen aus. Licht beeinflusst jedoch das Verhalten und die Entwicklung. Wichtige Prozesse in der Natur werden durch Kunstlicht gestört, neben der Nahrungsaufnahme betrifft es häufig das Paarungsverhalten und die Fortpflanzung im Allgemeinen. Diese Vorgänge sind in der Regel sehr komplex und zeitlich aufeinander abgestimmt. Zum Beispiel kann Licht Blütenpflanzen dazu bringen, Lockdüfte zur falschen Zeit abzusondern. In der Folge werden anstelle von nützlichen Bestäubern gefährliche Schädlinge angezogen.
Wesentlich besser dokumentiert und auch für den Laien gut sichtbar ist die Wirkung von Licht auf nachtaktive Fluginsekten. Diese Insekten werden durch künstliches Licht von ihrem natürlichen Lebensraum weggelockt. Anstatt Nahrung zu suchen, sich zu paaren oder Eier zu legen, verfliegen sie ihre Energievorräte an den Lampen oder verfallen in lichtgesteuerte Tagespassivität.

Verantwortungsvoller Umgang mit Kunstlicht
Verhindern lässt sich Lichtverschmutzung nur durch gemeinsames Handeln. Weil fast jede Person Kunstlicht nutzt, ist es so wichtig, dass sich möglichst alle der Verantwortung bewusst sind und ihre Beleuchtung auf Sinnhaftigkeit überprüfen.
1. Die einfache Grundregel lautet: Licht braucht es nur dort, wo es Menschen hat. Ein grosser Teil der Lichtverschmutzung könnte ohne Einbusse an Lebensqualität vermieden werden, wenn alle sinnlosen und unnützen Lichter ausgeschaltet würden. Es empfiehlt sich deshalb, Bewegungsmelder für die Steuerung der Beleuchtung von Hauseingängen, Vorplätzen und Gehwegen zu montieren. Lichtdekorationen sind nicht nur unnötiger Firlefanz, sie sind nach Umweltschutzgesetz verboten. Es gilt generell eine Nachtruhe von 22:00 bis 05:00. In dieser Zeit ist nur sicherheitsrelevante Beleuchtung erlaubt.
2. Licht korrekt ausrichten: Streulicht nach oben oder zur Seite sollte durch Abschirmung verhindert werden. Unterschätzt wird häufig auch die Menge an Streulicht, die durch ungünstig platzierte Innenleuchten nach aussen dringt. Mit Vorhängen und Storen halten Sie das Licht im Innern und neugierige Blicke von aussen fern.
3. Warmes Licht verwenden: Je heller, weisser und blendender das Licht ist, desto grösser ist die schädliche Auswirkung. Achten Sie deshalb auf eine geringe Farbtemperatur und verwenden Sie nur Leuchtmittel mit weniger als 3000 Kelvin (K). Orangefarbenes Licht mit wenig Blauanteil ist auch für unsere Augen viel angenehmer und hilft bei Einschlafproblemen.
Helfen Sie mit, Lichtverschmutzung zu vermeiden. Es ist mit denkbar wenig Aufwand verbunden und bringt viel Nutzen: Energie sparen, Geld sparen, Autokraten den Geldhahn zudrehen, Umwelt schützen, Igel und Fledermäuse unterstützen - das alles bewirken Sie mit simplem Lichterlöschen.
Bernhard Bader, Geschäftsleiter von Pro Igel
18.05.2022
Feuerwerkskörper sollen stark eingeschränkt werden
Anfangs Mai hat ein überparteiliches Komitee die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk“ lanciert und die Unterschriftensammlung gestartet. Der Verkauf und die Verwendung von Lärm verursachenden Feuerwerkskörpern soll verboten werden. Bewilligte Ausnahmen für Anlässe mit übergeordneter regionaler Bedeutung sind weiterhin möglich.
Die quantitative Menge der abgefeuerten Knallkörper durch Privatpersonen ist insbesondere an Silvester und am offiziellen Nationalfeiertag in den vergangenen Jahren exponentiell angewachsen und zu einem Problem geworden. Folgende Gründe sprechen für die Forderung der Initiative, das massive Abfeuern von Feuerwerkskörpern deutlich einzuschränken:
· Eine zunehmende Belastung der Luft durch Feinstaub und giftigen Substanzen ist nach dem Abfeuern von grossen Feuerwerken, wie sie in vielen Städten am 1. August oder am Vorabend durchgeführt werden, erheblich und deutlich messbar. Dies kann insbesondere bei sensibleren Menschen mit chronischen Vorerkrankungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Eine erhöhte Feinstaubbelastung kann zu schwerwiegenden Krankheiten führen.
· Restmaterial der Feuerwerkskörper landet im Boden und führt zu einer nicht zu unterschätzenden Belastung, wenn während Jahren regelmässig am gleichen Standort Feuerwerkskörper gezündet werden.
· Feuerwerkskörper verursachen einen grossen Lärm, der bei Kleinkindern und Tieren zu Stresssituation und Ängsten führen. Insbesondere Vögel, aber auch Haustiere (Hunde, Katzen usw.) geraten in Panik. Für viele Tierarten ist das stundenlange Abfeuern von knallenden Feuerwerkskörpern eine enorme Belastung.
Den Unterschriftenbogen können Sie hier herunterladen. Bitte vollständig oder teilweise ausgefüllt an angegebene Adresse auf dem Unterschriftenbogen einsenden.
Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige
26.04.2022
Änderung des Transplantationsgesetzes
Die Organspende kann dazu führen, dass Leben gerettet werden. Aktuell ist der Bedarf von Organen für kranke Menschen deutlich höher als die zur Verfügung stehenden Organe. Ende 2021 standen 1'434 Menschen auf der Warteliste. Im Schnitt haben in den letzten fünf Jahren jährlich 450 Menschen eines oder mehrere Organe von verstorbenen Menschen erhalten.
Damit in Zukunft vermehrt auf Organe von verstorbenen Menschen zurückgegriffen werden kann, um die Gesundheit und Lebensqualität von anderen Menschen zu verbessern, soll das Transplantationsgesetz entsprechend angepasst werden.
Heute gilt die Zustimmungslösung. Das heisst: Eine Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung der verstorbenen Person (Spenderausweis) oder der Angehörigen vorliegt. Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes soll neu die Widerspruchslösung eingeführt werden, bei welcher eine Person zu Lebzeiten festhalten soll, wenn sie ihre Organe nicht spenden möchte.
Dies führt dazu, dass die Organe vieler Personen, die sich zu Lebzeiten gar nicht mit dieser Frage beschäftigen, in Zukunft einfacher für Kranke genutzt werden können. Liegt heute keine Zustimmung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. Oft sind sie unsicher und lehnen deshalb die Organspende ab. Mit dem neuen Transplantationsgesetz werden die Angehörigen auch künftig einbezogen. Dabei werden die Anghörigen jedoch gefragt, ob ihnen der Wille der verstorbenen Person bekannt ist. Sie können die Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die verstorbene Person sich dagegen entschieden hätte. Sofern keine Angehörigen erreichbar sind und die Person ihren Willen nicht festgehalten hat, dürfen auch künftig keine Organe entnommen werden.
Die Widerspruchslösung gilt in den meisten europäischen Ländern. Dort, wo diese Lösung gilt, ist der Anteil der Personen, die nach dem Tod ihre Organe spenden, im Durchschnitt höher als in den Ländern, in welchen die Zustimmungslösung gilt. Mit der Änderung von der Zustimmungslösung hin zur Widerspruchslösung erhoffen sich Bundesrat und Parlament eine Erhöhung der Organspenden, wodurch die Wartelisten verkürzt und mehr Menschen geholfen werden kann. Durch die erweiterte Widerspruchslösung wäre es auch künftig möglich, dass Angehörige ein Veto einlegen, wenn sie die Organentnahme (im Sinne des Verstorbenen) ablehnen.
Am 15. Mai entscheiden die Stimmberechtigten über die vorgeschlagene Änderung des Transplantationsgesetzes.
Saskia Olsson
Sekretariat Grüne-Unabhängige
25.04.2022
Nein zum Ausbau von Frontex
Am 15. Mai entscheiden die Stimmberechtigten, ob die Schweiz die militärische Truppe Frontex bis zum Jahr 2027 mit jährlich bis zu 61 Millionen Franken unterstützen soll. Gegen diese Finanzierung hat ein überparteiliches Komitee das Referendum ergriffen. Die Grünen-Unabhängigen empfehlen, die Vorlage abzulehnen.
Seit 2011 beteiligt sich die Schweiz finanziell an der europäischen Truppe Frontex, die für den Grenz- und Küstenschutz zuständig ist. Eine Aufgabe von Frontex ist es, Migrantinnen und Migranten an den EU-Aussengrenzen aufzuspüren.
Amnesty International prangert seit einiger Zeit die Menschenrechtsverletzungen dieser Truppe an, ebenso die mangelnde Rechenschaftspflicht. Immer wieder werden Flüchtende verprügelt und abgeschoben, die Frontex ist dabei mitverantwortlich. Frontex muss die Rechte der Migrantinnen und Migranten einhalten und den Schutz der Geflüchteten in den Vordergrund stellen. Zusätzlich hat die Schweiz nur ein eingeschränktes Stimmrecht; als Nicht-EU-Staat finanziert sie grundsätzlich nur mit.
Insbesondere seit den stärkeren Migrationsbewegungen im Jahr 2015 will die EU Frontex ausbauen. Die Reform dafür wurde in der EU bereits 2019 umgesetzt, in der Schweiz würde dies nach einer Annahme dieser Vorlage ebenfalls erfolgen. Trotz der happigen Kritik, will der Nationalrat Frontex künftig mit jährlich 61 Millionen verstärkt unterstützen. Die Grünen-Unabhängigen sagen Nein zu dieser Vorlage.
Lena Heitz
Sekretariat Grüne-Unabhängige
23.04.2022
Nein zur Verschlechterung des Sozialhilfegesetzes
Am 15. Mai entscheiden die Baselbieter Stimmberechtigten über eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes, welche für die Betroffenen einen deutlichen Abbau der Leistungen haben kann. Die Grünen-Unabhängigen lehnen diese Revision ab.
Aus Spargründen soll nach zwei Jahren die Sozialhilfe für den Grundbedarf um jährlich Fr. 480.- gekürzt werden. Diese Reduktion bedeutet für die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger einen spürbaren Abbau. Auch wenn u.a. Personen über 55 Jahre und Mütter mit Kleinkindern unter 1 Jahr vom Abzug befreit sind, ist dieses neue Gesetz inakzeptabel. Der Kanton will auf dem Buckel derjenigen Personen sparen, denen es finanziell und oft auch gesellschaftlich sehr schlecht geht. Sie stehen nicht selten am Rand der Gesellschaft.
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bringt es auf den Punkt: «Weniger Sozialhilfe ist zu wenig». Die aktuellen Ansätze für die Sozialhilfe liegen «heute schon deutlich unter dem Referenzwert».[1] Die von der SKOS statistisch ermittelte durchschnittliche Sozialhilfe für den Grundbedarf liegt bei Fr. 986.-. Die ebenfalls statistisch ermittelten effektiven Aufwendungen, um den Grundbedarf zu decken, liegen hingegen bei Fr. 1'082.-. Statistisch fehlen also jeder Person, die Sozialhilfe bezieht, monatlich 96 Franken. Ein weiterer Abbau ist nicht gerechtfertigt. Die jetzt vorgeschlagene Teilrevision mit dem vorgesehenen Langzeitbezugsabzug nach 2 Jahren, verstösst gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz.[2]
Die Schweiz und gerade auch der Kanton Basel-Landschaft weist ein hohes Wohlstandsniveau auf. Die Finanzen sind im Lot. Auch für das vergangene Jahr schreibt der Landkanton trotz der Corona-Pandemie erfreulich positive Zahlen. Für diese nun am 15. Mai zur Abstimmung kommende Sparmassnahme, gibt es keine rationalen Gründe. Menschen erhalten deshalb Sozialhilfe, weil sie in Not geraten sind und ohne finanzielle Unterstützung gar nicht in der Lage sind, ein menschenwürdiges Dasein zu führen.
Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige
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