Grüne-Unabhängige

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News

  • Dienstag, März 19, 2024

    Ostermarsch als Friedenszeichen

    "Demilitarisierung statt Aufrüstung" lautet das Motto des diesjährigen Ostermarschs. Am Ostersonntag in Bern wird die langjährige Tradition fortgesetzt.(lh)

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  • Freitag, November 24, 2023

    Verfahrensbeschleunigung

    Die Energieversorgung im Kanton Basel-Landschaft ist noch immer stark von fossilen Energien und vom Ausland abhängig. Die Produktion erneuerbarer Energie ist für die Versorgungssicherheit notwendig. Jedoch werden solche Projekte aufgrund der aktuellen Bewilligungsverfahren (mehrstufige Planungsprozesse, mehrfache Einsprachemöglichkeiten) derzeit nicht selten verzögert, verteuert oder sogar verunmöglicht. (ch)

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  • Donnerstag, Oktober 12, 2023

    Unterschriften jetzt einsenden

    Die Unterschriftensammlung der eidgenössischen Feuerwerksinitiative "Für eine Einschränkung von Feuerwerk" läuft in den nächsten Tagen ab. Es fehlen noch einige Unterschriften, die wir bis mitte der kommenden Woche sammeln müssen. Wir freuen uns, wenn Sie die Initiative unterschreiben und den Unterschriftenbogen bis am 17. Oktober zusenden.

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Leserbriefe

Brauchtumsfeuer töten viele Igel

Brauchtumsfeuer schaden nicht nur der Umwelt, sondern bedeuten oft auch viel Tierleid. Kleintiere wie beispielsweise Igel und Reptilien suchen Schutz unter dem Holzhaufen, wenn diese schon Tage vor dem Anzünden aufgehäuft werden. Wird der Holzhaufen dann angezündet, können die Tiere nicht mehr flüchten, weil um den Haufen herum Menschen stehen. So rufen Tierschutzverbände auch immer dazu auf, erst am „Feiertag“ das Holz auf einem Haufen zu schichten. Oder eben ganz darauf zu verzichten.

(Name der Redaktion bekannt)
 
 
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Die Grünen-Unabhängigen arbeiten in Bildungsfragen eng mit dem Komitee Starke Schule beider Basel zusammen.
 

26.04.2022

Änderung des Transplantationsgesetzes

Die Organspende kann dazu führen, dass Leben gerettet werden. Aktuell ist der Bedarf von Organen für kranke Menschen deutlich höher als die zur Verfügung stehenden Organe. Ende 2021 standen 1'434 Menschen auf der Warteliste. Im Schnitt haben in den letzten fünf Jahren jährlich 450 Menschen eines oder mehrere Organe von verstorbenen Menschen erhalten.

Damit in Zukunft vermehrt auf Organe von verstorbenen Menschen zurückgegriffen werden kann, um die Gesundheit und Lebensqualität von anderen Menschen zu verbessern, soll das Transplantationsgesetz entsprechend angepasst werden.

Heute gilt die Zustimmungslösung. Das heisst: Eine Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung der verstorbenen Person (Spenderausweis) oder der Angehörigen vorliegt. Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes soll neu die Widerspruchslösung eingeführt werden, bei welcher eine Person zu Lebzeiten festhalten soll, wenn sie ihre Organe nicht spenden möchte.

Dies führt dazu, dass die Organe vieler Personen, die sich zu Lebzeiten gar nicht mit dieser Frage beschäftigen, in Zukunft einfacher für Kranke genutzt werden können. Liegt heute keine Zustimmung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. Oft sind sie unsicher und lehnen deshalb die Organspende ab. Mit dem neuen Transplantationsgesetz werden die Angehörigen auch künftig einbezogen. Dabei werden die Anghörigen jedoch gefragt, ob ihnen der Wille der verstorbenen Person bekannt ist. Sie können die Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die verstorbene Person sich dagegen entschieden hätte. Sofern keine Angehörigen erreichbar sind und die Person ihren Willen nicht festgehalten hat, dürfen auch künftig keine Organe entnommen werden.

Die Widerspruchslösung gilt in den meisten europäischen Ländern. Dort, wo diese Lösung gilt, ist der Anteil der Personen, die nach dem Tod ihre Organe spenden, im Durchschnitt höher als in den Ländern, in welchen die Zustimmungslösung gilt. Mit der Änderung von der Zustimmungslösung hin zur Widerspruchslösung erhoffen sich Bundesrat und Parlament eine Erhöhung der Organspenden, wodurch die Wartelisten verkürzt und mehr Menschen geholfen werden kann. Durch die erweiterte Widerspruchslösung wäre es auch künftig möglich, dass Angehörige ein Veto einlegen, wenn sie die Organentnahme (im Sinne des Verstorbenen) ablehnen.

Am 15. Mai entscheiden die Stimmberechtigten über die vorgeschlagene Änderung des Transplantationsgesetzes.

Saskia Olsson
Sekretariat Grüne-Unabhängige