News
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Sonntag, August 04, 2024
Im Jahr 2023 steigt im Baselbiet der Anteil von Bio-Betrieben in der Landwirtschaft auf 19,3%. Jedoch hat die Zahl aller Landwirtschaftsbetriebe um sechs Betriebe (resp. 0,7%) abgenommen. Das ist ein neuer Tiefststand für den Kanton Basel-Landschaft. (ch)
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Freitag, August 02, 2024
Der Energieverbrauch im Kanton Basel-Landschaft hat sich in den Jahren 2020-2022 um 2,7% reduziert. Einen grossen Einfluss hatte das Erdgas, dessen Verbrauch sich um 17,1% reduzierte. Diese Reduktion lässt sich auf die Energiekrise im Jahr 2022 zurückführen. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Abnahme des Energieverbrauchs ist die Photovoltaik. (lbe)
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Dienstag, März 19, 2024
"Demilitarisierung statt Aufrüstung" lautet das Motto des diesjährigen Ostermarschs. Am Ostersonntag in Bern wird die langjährige Tradition fortgesetzt.(lh)
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Leserbriefe
Brauchtumsfeuer töten viele Igel
Brauchtumsfeuer schaden nicht nur der Umwelt, sondern bedeuten oft auch viel Tierleid. Kleintiere wie beispielsweise Igel und Reptilien suchen Schutz unter dem Holzhaufen, wenn diese schon Tage vor dem Anzünden aufgehäuft werden. Wird der Holzhaufen dann angezündet, können die Tiere nicht mehr flüchten, weil um den Haufen herum Menschen stehen. So rufen Tierschutzverbände auch immer dazu auf, erst am „Feiertag“ das Holz auf einem Haufen zu schichten. Oder eben ganz darauf zu verzichten.
(Name der Redaktion bekannt)
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21.11.2023
Bundesgerichtsurteil nimmt Schäden in Kauf
Ruth Gonseth, ehemals Landrätin und Nationalrätin des Kantons Baselland hatte 1996 und 1997 wegen den Weisungen der Stadt Liestal betreffend dem Banntagschiessen im «Stedtli» Beschwerden beim Regierungsrat eingereicht. Dieser hat die Beschwerden abgewiesen, genauso das Verwaltungsgericht Baselland und schliesslich das Bundesgericht am 4. Mai 2000. Das Bundesgericht fand die Weisungen der Stadt Liestal geeignet, die Teilnehmer/-innen und Einwohner/-innen vor dem Schiesslärm zu schützen. Überdies sei es dem/der Einzelnen zumutbar sich vor dem nur 1,5 Stunden dauernden Schiesslärm zu schützen, indem er/sie sich z. B. zu diesem Zeitpunkt woanders aufhält, das Fenster zumacht oder Gehörschutz trägt. Es vergleicht den Schiesslärm mit spielenden Kindern auf einem Spielplatz oder die Terrasse eines Restaurants oder das Halten einer Rede mit Lautsprechern. Diese Geräusche könne man ja auch nicht verbieten.
Dazu haben wir folgende Anmerkungen. Der Schiesslärm für die Banntagsteilnehmer/-innen dauert nicht nur 1,5 Stunden sondern den ganzen Tag. Unter diesen Teilnehmenden befinden sich sehr viele Kinder, die besonderen Schutz bedürfen. In den Weisungen ist nicht einmal ein Sicherheitsabstand zwischen Schiessenden und anderen Personen geregelt. Darum schiessen die Schützen und Schützinnen in nächster Nähe zu anderen Personen. Der Vergleich des Schiesslärms mit natürlichem Lärm hält allein schon wegen der Lautstärke nicht stand. Ein Schuss aus einem Vorderladergewehr beträgt 150 Dezibel und kann zu einem sofortigen Gehörschaden führen, auch mit Gehörschutz. Dagegen erreicht der Lärm auf einem Spielplatz oder auf einer Restaurantterrasse nie einen schädlichen Bereich. Es ist die Aufgabe des Staates die Menschen vor Gefahren Dritter zu schützen.
Marielouise Rentsch
Vorstandsmitglied Grüne-Unabhängige