News
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Montag, November 07, 2022
Die Parkraumbewirtschaftung von Pratteln zahlt sich aus, alleine schon wegen der Übertretung "Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen der Parkscheibe am Fahrzeug". Vor der neuen Parkraumbewirtschaftung wurden im Jahr 2009 für dieses Vergehen lediglich 56 Fahrzeuglenker/-innen gebüsst, was der Gemeinde Einnahmen von Fr. 2'240.- einbrachte. Nach der Einführung der neuen Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2011 schnellten die Einnahmen kontinuierlich hoch bis auf Fr. 43'280.- im Jahr 2018. Die Gründe sind erklärbar.
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Montag, September 12, 2022
Alternative Energieproduktionsstätten müssen für die kommenden Monate geprüft und aktiviert werde. (so)
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Freitag, August 26, 2022
Im Kanton Basel-Landschaft nahm mit Blick auf das Vorjahr die Bauvorhaben um 5.2% auf 2.07 Mrd. zu. Dies lag hauptsächlich am privaten Wohnungsbau, welcher insgesamt 1.22 Mrd. investierte, was etwa 17% mehr sind als im Jahr 2020. Öffentliche Investitionen nahmen hingegen ab. (11.9% auf 428 Mrd.) lh
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Leserbriefe
Brauchtumsfeuer töten viele Igel
Brauchtumsfeuer schaden nicht nur der Umwelt, sondern bedeuten oft auch viel Tierleid. Kleintiere wie beispielsweise Igel und Reptilien suchen Schutz unter dem Holzhaufen, wenn diese schon Tage vor dem Anzünden aufgehäuft werden. Wird der Holzhaufen dann angezündet, können die Tiere nicht mehr flüchten, weil um den Haufen herum Menschen stehen. So rufen Tierschutzverbände auch immer dazu auf, erst am „Feiertag“ das Holz auf einem Haufen zu schichten. Oder eben ganz darauf zu verzichten.
(Name der Redaktion bekannt)
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Die Grünen-Unabhängigen arbeiten in Bildungsfragen eng mit dem Komitee Starke Schule beider Basel zusammen.
14.03.2020
Verbesserte Situation der Sozial- und Jugendhilfe
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung über die Sozial- und Jugendhilfe (SHG) und der Änderung der Verordnung über die Alkohol- und Drogentherapie ADV beseitigt der Kanton eine rechtliche Ungleichbehandlung von betroffenen Jugendlichen, Unterhaltspflichtigen und zuständigen Gemeinden.
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden die Kosten seit dem 1. Januar 2010 vollumfänglich vom Kanton übernommen, die Unterhaltspflichtigen leisten nach Massgabe von Einkommen und Vermögen eine nach oben begrenzte Kostenbeteiligung. Hingegen wird im Bereich der stationären Drogentherapien von Minderjährigen das Sozialhilfegesetz angewendet. Dies bedeutet, dass bis anhin die Kosten in erster Linie von den Unterhaltspflichtigen zu tragen waren. War dies nicht möglich, regelte dies die Sozialhilfe. ¾ der Kosten übernahm der Kanton, ¼ die zuständige Gemeinde, wobei die bezogenen Leistungen von den Unterhaltspflichtigen zurückzuzahlen waren.
Obwohl sich eine stationäre Drogentherapie von Minderjährigen von einer stationären Unterbringung Minderjähriger in einem Wohnheim unterscheidet, macht die bestehende unterschiedliche Finanzierungsregelung zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und den stationären Drogentherapien von Minderjährigen keinen Sinn. Deshalb begrüssen die Grünen-Unabhängigen die vom Kanton vorgeschlagene Gesetzesanpassung sehr.
Lesen Sie hier die gesamte Vernehmlassungsantwort der Grünen-Unabhängigen.