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News

  • Sonntag, August 04, 2024

    Erfreuliche Zunahme der Anzahl Bio-Betriebe in Baselland

    Im Jahr 2023 steigt im Baselbiet der Anteil von Bio-Betrieben in der Landwirtschaft auf 19,3%. Jedoch hat die Zahl aller Landwirtschaftsbetriebe um sechs Betriebe (resp. 0,7%) abgenommen. Das ist ein neuer Tiefststand für den Kanton Basel-Landschaft. (ch)

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  • Freitag, August 02, 2024

    Reduktion des Energieverbrauches 2020-2022

    Der Energieverbrauch im Kanton Basel-Landschaft hat sich in den Jahren 2020-2022 um 2,7% reduziert. Einen grossen Einfluss hatte das Erdgas, dessen Verbrauch sich um 17,1% reduzierte. Diese Reduktion lässt sich auf die Energiekrise im Jahr 2022 zurückführen. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Abnahme des Energieverbrauchs ist die Photovoltaik. (lbe)

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  • Dienstag, März 19, 2024

    Ostermarsch als Friedenszeichen

    "Demilitarisierung statt Aufrüstung" lautet das Motto des diesjährigen Ostermarschs. Am Ostersonntag in Bern wird die langjährige Tradition fortgesetzt.(lh)

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Leserbriefe

Brauchtumsfeuer töten viele Igel

Brauchtumsfeuer schaden nicht nur der Umwelt, sondern bedeuten oft auch viel Tierleid. Kleintiere wie beispielsweise Igel und Reptilien suchen Schutz unter dem Holzhaufen, wenn diese schon Tage vor dem Anzünden aufgehäuft werden. Wird der Holzhaufen dann angezündet, können die Tiere nicht mehr flüchten, weil um den Haufen herum Menschen stehen. So rufen Tierschutzverbände auch immer dazu auf, erst am „Feiertag“ das Holz auf einem Haufen zu schichten. Oder eben ganz darauf zu verzichten.

(Name der Redaktion bekannt)
 
 
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06.10.2020

Ungenügende Totalrevision des Wildtier- und Jagdgesetzes

Am 22. Oktober stimmt der Landrat über die Totalrevision des Jagdgesetzes ab. Der neue Titel «Gesetz über den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume und die Jagd (Wildtier- und Jagdgesetz, WJG)» wurde geändert, weil im Zentrum des Gesetzes neu das Wildtier und seine Bedürfnisse stehen sollen. Alle Aufgaben sollen klar definiert und auf Kanton und Gemeinden verteilt werden.

Die beiden Basler Halbkantone beschlossen 2015 die bikantonale Zusammenarbeit im Bereich der Jagd und beauftragten das «Amt für Wald beider Basel» - unter Einbezug aller Interessensgruppen – eine gemeinsame Wildstrategie zu erarbeiten. Dies wurde notwendig, nachdem die Totalrevision des Jagdgesetztes im Kanton Basel-Landschaft 2014 keine Zustimmung fand und sistiert werden musste. Aus dieser Zusammenarbeit heraus entstand das Leitbild «Wild beider Basel», welches in die neue Totalrevision vom 23. Juni 2020 einfloss.

Die beiden Säulen des neuen Gesetzes

Die Wildtiere mit ihren Bedürfnissen (Schutz, Förderung und Lebensraum) bilden die erste Säule des nun neu vorgeschlagenen Gesetzes. Die zweite Säule betrifft das Jagen der Wildtiere. Zuständig für Koordination, Organisation, Aufsicht des Wildschutzes und der Jagd ist die kantonale «Fachstelle für Wildtiere, Jagd und Fischerei», welche im Amt für Wald beider Basel integriert ist.

Der Regierungsrat wählt die Präsidenten und Mitglieder der verschiedenen Kommissionen. Dabei müssen alle Interessensgruppen vertreten sein. Er entscheidet auch über Ausnahmen von Gesetzesparagraphen, wenn es die Umstände erfordern. Die Jagdgesellschaften in den Einwohnergemeinden haben wichtige Aufgaben. Ihnen obliegt es, die Jagdziele unter Einhaltung der Gesetzgebung zu erreichen und eine nachhaltige Jagd zu betreiben. Jedes Jagdrevier hat einen Jagdaufseher, welcher vom Kanton gewählt wird. Das neue Gesetz gibt dem Kanton, den Gemeinden und den Jagdgesellschaften mehr Handlungsspielraum. Es wurden zudem gesetzliche Grundlagen geschaffen, um den neuen Herausforderungen begegnen zu können, beispielsweise betreffend mögliche Einwanderungen von Grossraubtieren oder invasive Tierarten.

Ziele des neuen Gesetzes erscheinen lobenswert

Die Ziele des neuen Gesetzes betreffend Schutz der Wildtiere sind lobenswert. Gleichwohl muss bedacht werden, dass die Bevölkerung und damit der Raumbedarf stetig grösser werden. Die damit verbundene Verkehrszunahme verursacht unweigerlich immer häufiger Konflikte zwischen Menschen und Wildtieren, in aller Regel zum Nachteil der Wildtiere insbesondere im Siedlungsraum.

Mit dem neuen Gesetz werden die Grundlagen geschaffen, dass Verursacher/-innen von Wildunfällen eine Aufwand-Entschädigung des Jagdaufsehers bezahlen müssen. Ob Wildunfälle dann noch gemeldet werden, bleibt abzuwarten. Die hohe Anzahl im Siedlungsraum überfahrener Igel wird dadurch kaum verringert. Das generelle Fütterungsverbot von Wildtieren kann für sie den Tod bedeuten, finden sie doch in sehr trockenen Sommern kaum ausreichend Nahrung mehr und Wasser. Daraus resultieren abgemagerte, dehydrierte Tiere und ein stetiger Rückgang der Igelpopulationen. Das gleiche betrifft auch viele Vogelarten.

Wildtiere dürfen weiterhin getötet werden

Das neue Gesetz lässt weiterhin zu, dass viele Wildtiere wie beispielsweise Füchse, Dachse oder Steinmarder in Eigenregie gefangen und getötet werden dürfen. Das ist völlig inakzeptabel. Zudem gibt es für verletzte Wildtiere oft keine andere Option als den Todesschuss durch den Jagdaufseher oder den Jäger. Dies aus Ermangelung geeigneter Wildtierstationen und Pflegestationen in unserem Kanton. Dies ist eine verpasste Chance und nicht mehr zeitgemäss. Auch in Zukunft braucht es das grosse Engagement von Tierschützern. Ansonsten ist das neue Gesetz nutzlos.

Marielouise Rentsch, Grüne-Unabhängige