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News

  • Sonntag, August 04, 2024

    Erfreuliche Zunahme der Anzahl Bio-Betriebe in Baselland

    Im Jahr 2023 steigt im Baselbiet der Anteil von Bio-Betrieben in der Landwirtschaft auf 19,3%. Jedoch hat die Zahl aller Landwirtschaftsbetriebe um sechs Betriebe (resp. 0,7%) abgenommen. Das ist ein neuer Tiefststand für den Kanton Basel-Landschaft. (ch)

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  • Freitag, August 02, 2024

    Reduktion des Energieverbrauches 2020-2022

    Der Energieverbrauch im Kanton Basel-Landschaft hat sich in den Jahren 2020-2022 um 2,7% reduziert. Einen grossen Einfluss hatte das Erdgas, dessen Verbrauch sich um 17,1% reduzierte. Diese Reduktion lässt sich auf die Energiekrise im Jahr 2022 zurückführen. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Abnahme des Energieverbrauchs ist die Photovoltaik. (lbe)

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  • Dienstag, März 19, 2024

    Ostermarsch als Friedenszeichen

    "Demilitarisierung statt Aufrüstung" lautet das Motto des diesjährigen Ostermarschs. Am Ostersonntag in Bern wird die langjährige Tradition fortgesetzt.(lh)

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Leserbriefe

Brauchtumsfeuer töten viele Igel

Brauchtumsfeuer schaden nicht nur der Umwelt, sondern bedeuten oft auch viel Tierleid. Kleintiere wie beispielsweise Igel und Reptilien suchen Schutz unter dem Holzhaufen, wenn diese schon Tage vor dem Anzünden aufgehäuft werden. Wird der Holzhaufen dann angezündet, können die Tiere nicht mehr flüchten, weil um den Haufen herum Menschen stehen. So rufen Tierschutzverbände auch immer dazu auf, erst am „Feiertag“ das Holz auf einem Haufen zu schichten. Oder eben ganz darauf zu verzichten.

(Name der Redaktion bekannt)
 
 
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09.06.2020

Nein zur Teilrevision des Jagd- und Schutzgesetzes

Am 27. September 2020 stimmt das Schweizer Stimmvolk über das teilrevidierte Jagd- und Schutzgesetz (JSG) ab. Alle grossen Natur- und Tierschutzverbände der Schweiz haben gegen diese Teilrevision des Parlaments das Referendum ergriffen und innert kurzer Zeit über 100‘000 Unterschriften gesammelt.

Das neue Gesetz sieht vor, dass nicht mehr der Bund den Abschuss von geschützten Tieren bewilligt, sondern die Kantone. Damit wäre der Abschuss von deutlich mehr geschützten und seltenen Tieren vorprogrammiert, insbesondere von Wölfen. Liegt die Entscheidungskompetenz bei den 26 Kantonen, die ihre eigenen Strategien verfolgen, so wird ein gesamtschweizerisches Schutzkonzept verhindert und damit der Artenschutz unterhöhlt. Selbst der Schweizer Forstverein wehrt sich gegen den übermässigen Abschuss von Wölfen und Luchsen in Schutzgebieten. Sie erkennen den regulierenden Einfluss dieser Wildtiere auf das Schalenwild mit positiver Auswirkung auf den Jungwald.

Ein weiterer schwerer Nachteil der Revision ist das teilweise abgeschaffte Verbandsbeschwerderecht der Tierschutzverbände. So kann der Bundesrat ohne Zustimmung des Volkes weitere geschützte Tierarten auf die Liste der zu regulierenden geschützten Tierarten setzen. Mögliche Anwärter dafür sind Biber, Luchs, Graureiher, Höckerschwan und Graugans. Daneben verpasste man es, den Feldhasen, den Birkhahn, das Schneehuhn und die Waldschnepfe neu zu schützen. Sie dürfen weiterhin gejagt werden, obwohl ihre Anzahl teilweise drastisch abnimmt. Auch die brutale Fuchsbaujagd würde mit dem revidierten Gesetz nicht verboten.

Der Schutz der Wildtierkorridore, die Nachsuche nach verletzen Tieren nach der Jagd, der verbesserte Schutz von Waldschnepfe und Enten, die Verbesserung der finanziellen Mittel für die Kantone haben bei genauem Hinsehen keine nennenswerte positive Effekte, sie sind bereits heute durch die bestehende Gesetzgebung genügend geregelt. Jedenfalls wiegen sie die erheblichen Nachteile dieser vorgeschlagenen Revision nicht auf.

Die Grünen-Unabhängigen lehnen aus den erwähnten Gründen die Revision ab.

Marie-Louise Rentsch, Grüne-Unabhängige