Grüne-Unabhängige

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News

  • Sonntag, August 04, 2024

    Erfreuliche Zunahme der Anzahl Bio-Betriebe in Baselland

    Im Jahr 2023 steigt im Baselbiet der Anteil von Bio-Betrieben in der Landwirtschaft auf 19,3%. Jedoch hat die Zahl aller Landwirtschaftsbetriebe um sechs Betriebe (resp. 0,7%) abgenommen. Das ist ein neuer Tiefststand für den Kanton Basel-Landschaft. (ch)

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  • Freitag, August 02, 2024

    Reduktion des Energieverbrauches 2020-2022

    Der Energieverbrauch im Kanton Basel-Landschaft hat sich in den Jahren 2020-2022 um 2,7% reduziert. Einen grossen Einfluss hatte das Erdgas, dessen Verbrauch sich um 17,1% reduzierte. Diese Reduktion lässt sich auf die Energiekrise im Jahr 2022 zurückführen. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Abnahme des Energieverbrauchs ist die Photovoltaik. (lbe)

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  • Dienstag, März 19, 2024

    Ostermarsch als Friedenszeichen

    "Demilitarisierung statt Aufrüstung" lautet das Motto des diesjährigen Ostermarschs. Am Ostersonntag in Bern wird die langjährige Tradition fortgesetzt.(lh)

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Leserbriefe

Brauchtumsfeuer töten viele Igel

Brauchtumsfeuer schaden nicht nur der Umwelt, sondern bedeuten oft auch viel Tierleid. Kleintiere wie beispielsweise Igel und Reptilien suchen Schutz unter dem Holzhaufen, wenn diese schon Tage vor dem Anzünden aufgehäuft werden. Wird der Holzhaufen dann angezündet, können die Tiere nicht mehr flüchten, weil um den Haufen herum Menschen stehen. So rufen Tierschutzverbände auch immer dazu auf, erst am „Feiertag“ das Holz auf einem Haufen zu schichten. Oder eben ganz darauf zu verzichten.

(Name der Redaktion bekannt)
 
 
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Die Grünen-Unabhängigen arbeiten in Bildungsfragen eng mit dem Komitee Starke Schule beider Basel zusammen.
 

02.08.2024

Ein Atomwaffenverbot ist dringender denn je

Das Risiko einer nuklearen Eskalation wird immer realer, potenzielle Nuklearkrisen spitzen sich zu. Die Atomkriegsuhr ist eine Mahnung an alle Beteiligten, Massnahmen zu ergreifen, um die Welt sicherer zu machen.

Eine sehr angespannte geopolitische Lage

Jedes Jahr quantifiziert das Bulletin of the Atomic Scientists (Berichtsblatt der Atomwissenschaftler*innen) die Gefahr eines hypothetischen Weltuntergangs mit Hilfe der Weltuntergangsuhr. Im Jahr 2024 standen die Zeiger auf 90 Sekunden vor Mitternacht (2019 waren es zwei Minuten vor). Der technologische Fortschritt, der Zusammenbruch zahlreicher internationaler Verträge und die ständige Modernisierung der Atomwaffenarsenale erhöhen leider die Wahrscheinlichkeit eines Atomkriegs. Angesichts dieser Situation ist die Stärkung des Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW), dem wichtigsten internationalen nuklearen Abrüstungsvertrag, nötiger denn je.

Die bisherige Situation in der Schweiz

Nachdem der Bundesrat eine parlamentarische Motion, die den Beitritt zum TPNW verlangt,  immer wieder verschoben hatte, gab er im März 2024 bekannt, dass die Schweiz dem TPNW vorerst nicht beitreten wird. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen weigert sich die Schweiz damit, sich für die Ächtung von Atomwaffen auszusprechen.

Atomwaffen

Der TPNW (“Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons”) ist ein internationaler Vertrag zur nuklearen Abrüstung mit dem Ziel der weltweiten Abschaffung von Atomwaffen. Der Vertrag wurde 2017 von den Vereinten Nationen verabschiedet, trat am 22. Januar 2021 in Kraft und wurde bisher von 93 Staaten unterzeichnet. Darunter sind Länder, die der Schweiz sehr ähnlich sind (in Bezug auf Grösse und neutrale aussenpolitische Haltung), wie z. B. Österreich.

Atomwaffen geben keine Sicherheit

China, Russland und die USA geben enorme Summen aus, um ihre Atomwaffenarsenale zu vergrössern oder zu modernisieren. Iran reichert weiterhin Uran an, Nordkorea baut Atomwaffen und Langstreckenraketen, und die nukleare Aufrüstung in Pakistan und Indien geht weiter. Auch der Krieg im Gazastreifen droht zu einer unvorhersehbaren Bedrohung zu eskalieren. All dies erhöht die allgegenwärtige Gefahr eines Atomkriegs. Insbesondere der Ukrainekrieg macht deutlich, dass Atomwaffen in erster Linie als Instrument der Einschüchterung und Erpressung eingesetzt werden, das Konflikte verschärft, anstatt sie zu lösen.

Der TPNW stärkt die humanitäre Tradition der Schweiz

Es ist im Sicherheitsinteresse der Schweiz , wenn die demokratischen Prozesse innerhalb der UNO im Bereich des Völkerrechts gestärkt werden. Der Beitritt zu diesem Vertrag ist pragmatisch und wirksam: Die Schweiz würde weiterhin gute Dienste leisten und ihre Position als kleinen neutralen Staat verteidigen, der sich für die humanitären Rechte und das Völkerrecht engagiert. Es ist mehr denn je an der Zeit, dass die Schweiz ihre humanitäre Verantwortung wahrnimmt!

Jetzt die Atomwaffenverbots-Initiative unterschreiben: Allianz für ein Atomwaffenverbot

Joris Fricker
Sekretär Gruppe Schweiz ohne Armee

 
 

29.05.2024

Primeo senkt den Vergütungspreis von privaten Photovoltaikanlagen

Es ist logisch, dass bei Strommangel der Strom immer teurer wird, da ein Mangel besteht. Auch ist es verständlich, dass ich als privater Stromlieferant für den Strombezug mehr bezahlen muss als das, was ich für den in meiner Photovoltaikanlage produzierten Strom bekomme. Der Anbieter hat auch mehr Aufwand, um eine Unterversorgung durch Wasserkraft, Windkraft usw. zu decken.

Die privaten Stromlieferanten, die meist Strom aus Photovoltaikanlagen produzieren, tragen dazu bei, den Mangel an Strom in Grenzen zu halten. Zudem produzieren sie sehr umweltbewusst. Nach neusten veröffentlichten Meldungen der Primeo wird die Vergütung für die gelieferten Kilowattstunden (kWh) gesenkt. Begründet wird die Senkung folgendermassen: Man beziehe sich nun auf den Marktpreis, der tiefer liege als der im Moment bezahlte Preis und somit müsse künftig auch weniger bezahlt werden. Das heisst, ich bekomme für meinen gelieferten Strom aus der Photovoltaikanlage künftig noch weniger Geld.

Müsste dies nicht umgekehrt sein?

Die Nachfrage bestimmt den Preis, dachte ich. Das heisst: Besteht ein Mangel an Strom, so steigt der Vergütungspreis. Besteht hingegen kein Bedarf an Strom, so sinkt der Preis. Nun höre ich immer wieder, dass wir einen Strommangel haben und private Photovoltaikanlagen gefördert und neue Windräder gebaut werden sollen. Neue Anlagen, so die Idee, sollen subventioniert und in einem beschleunigten Verfahren bewilligt werden.

Sind private Photovoltaikanlagen ein Verlustgeschäft?

Nach der Meldung, dass der Vergütungspreis von privat produziertem Strom von Primeo gesenkt wird, frage ich mich, ob der Mangel an Strom eine Fake-News ist. Wo ist die Rendite für mein privat investiertes Geld? Die Subventionen reichen bei weitem nicht für den Bau einer Photovoltaikanlage. Was bleibt nach der Amortisation und den Unterhaltskosten überhaupt noch übrig? Ab wann kann ich mit dem grünen Bereich (Gewinnzone) meiner Investition rechnen? Muss ich damit rechnen, dass sich meine Investitionen nie bezahlt machen? Es ist verrückt, dass ich als Stromlieferant für den sogenannten «Mangel an Strom» sogar noch Geld bezahle.

Wo sind die Reaktionen der Parteien? Wird dies einfach so hingenommen?
Wie sieht es mit der Intervention von allen Parteien aus, vor allem der Grünen, welche den Umweltschutz als grossen Aufhänger haben in ihrem Programm?

René Meier

 

15.05.2024

Neues Bundesgesetz mit erheblichen Nachteilen

Ende September haben Bundesrat und Parlament das „Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien“ verabschiedet. Damit soll der CO2-Ausstoss reduziert und die Klimaerwärmung bekämpft werden. Das neue Gesetz hat jedoch erhebliche Nachteile für unsere Natur und Umwelt, weshalb ein überparteiliches Komitee das Referendum erfolgreich ergriffen hat. Das Stimmvolk kann nun am 9. Juni über das neue Gesetz abstimmen.

Wird das Gesetz angenommen, werden automatisch folgende bestehenden Gesetze geändert: Energiegesetz, Stromversorgungsgesetz, Raumplanungsgesetz und das Waldgesetz.

Auswirkungen des neuen Gesetzes

Mit dem neuen von Parlament und Bundesrat vorgeschlagenen Gesetz soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2035 verdreifacht und bis zum Jahr 2050 vervierfacht werden. Bei diesen Zahlen nicht miteinberechnet ist die Wasserkraft, die ebenfalls ausgebaut werden soll. Faktisch bedeutet dies eine Verschandlung grosser Teile unserer Landschaft mit Solar-, Biogas- und Windkraftanlagen. Insgesamt sollen diese neuen Anlagen bis ins Jahr 2040 sechs Terawattstunden (6´000´000´000 kWh) liefern.

Erreicht werden kann dieses Ziel nur, wenn im Rahmen von 16 Wasserkraftprojekten die Speicherseen vergrössert, die Staumauern und die Pumpkapazität erhöht und die Restwassermengen in den Flüssen vermindert wird. Dies hat erhebliche Nachteile für die Fische, welche in vielen Flussabschnitten nicht mehr leben können. Mit der geplanten Änderung des Raumplanungsgesetzes können Biogas- und Solaranlagen auch ausserhalb der Bauzonen errichtet werden. Und Windkraftwerke können auch in Wäldern gebaut werden.

Geschichtliches

Nach dem Reaktorunfall in Fukushima befasste sich der Bundesrat und das Parlament eingehend mit der Energiestrategie 2050, welcher als Kernelement den Ausstieg aus der Atomenergie und einer Totalrevision des Energiegesetzes vorsieht. Die Stimmbevölkerung hat diese Strategie an der Urne deutlich befürwortet. Seitdem produziert die Schweiz mehr Strom aus erneuerbaren Energien. Bereits heute stammt der Strom aus den Schweizer Steckdosen zu 80% aus erneuerbaren Energien.[1]

2023 ist der Stromverbrauch um 1,7% gesunken, die Stromproduktion jedoch um 13,5% gestiegen. Es wurde 15.2% mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert. Es gab sogar einen Strom-Ausfuhrüberschuss von 6.4 TWh. Das heisst: Die Schweiz verkauft mehr Strom ins Ausland als sie einkauft. Die Schweiz ist also auf dem besten Weg die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen: Bis ins Jahr 2050 sollen die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert werden.

Die Grünen-Unabhängigen sind in dieser Frage gespalten

Die Vorlage ist komplex und sie tangiert zwei wichtige Grundsätze der Grünen-Unabhängigen: Das neue Gesetz trägt zu einer gewünschten Reduktion der Klimaerwärmung bei. Das neue Gesetz belastet aber auch unsere Umwelt in einem erheblichen Masse. Im Vorstand der Grünen-Unabhängigen gehen die Meinungen, ob das Gesetz befürwortet oder abgelehnt werden soll, auseinander.

Für mich ist der beschleunigte Zubau der Natur mit Windrädern und anderen Anlagen sowie der Ausbau der 16 bestehenden Wasserkraftanlagen schädlich und in diesem Masse nicht notwendig, um das Klimaziel zu erreichen. Deshalb werde ich am 9. Juni ein Nein zu dieser Vorlage in die Urne einlegen.

Marie-Louise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige

 
 
27.02.2024

Fasnachtsfeuer in Wintersingen - umweltgerecht ist anders

Brauchtumsfeuer haben in der Schweiz eine lange Tradition. Eigentlich müssten nur wenige Regeln beachtet werden, damit es nicht zu schädlichen Umweltauswirkungen kommen würde. Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) und das Lufthygieneamt beider Basel (LHA) haben dazu auf der Webseite des Kantons ein Merkblatt publiziert.

Das folgende Foto zeigt einmal mehr: In Wintersingen wurden beim diesjährigen Fasnachtsfeuer die Anweisungen betreffend umweltgerechte Brauchtumsfeuer nicht eingehalten.

Wohl wurde ein Teil des verwendeten Astmaterials eine gewisse Zeit gelagert; allerdings ungeschützt am Waldrand. Inzwischen wurde dieses feuchte Holz von unzähligen Insekten und anderen Kleintieren besiedelt. Zusätzlich sammelten im Februar die Aktiven bei den Einwohner/-innen auch frisches Schnittgut, welches am gleichen Ort am Waldrand deponiert wurde.

Für das Fasnachtsfeuer wurde sodann das gesamte Astmaterial zum Feuerplatz gebracht und aufgeschichtet. Mehrere Personen mit  Kranen und Traktoren mit Anhängern waren dabei den ganzen Samstag im Einsatz. Am Sonntagabend wohnte lediglich eine kleine Gruppe von 20 bis 25 Personen dem Fasnachtsfeuer bei.

Die Grünen-Unabhängigen sind nicht gegen die Tradition eines Brauchtumsfeuer. Dies sollte aber ausschliesslich mit trockenem Stückholz oder Baumstämmen geschehen, so wie es im  Merkblatt des Kantons vorgeschrieben ist. Obstbaumschnitt und anderes Schnittholz holt die Firma Kym AG aus  Diegten gratis ab und führt es unter Einhaltung der Emissionsgrenzwerte einer thermischen Verwendung zu. Bei der offenen Verbrennung auf dem Fasnachtsfeuer werden die Emissionsgrenzwerte hingegen massiv überschritten. Mit einer solchen Tradition tun wir uns und unseren Kindern keinen Gefallen.

Marielouise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige

 

06.02.2024

Zur Kenntnis genommen, mehr aber auch nicht …

Ende Januar hat der Baselbieter Landrat die Petition „Banntage ohne Geböller“ zur Kenntnis genommen und ist damit der Empfehlung der Petitionskommission gefolgt. Das Schiessen am Banntag liege in der Verantwortung der einzelnen Gemeinden, der Landrat sieht deshalb ebenso wie die Regierung kein Handlungsbedarf. Das Problem bleibt bestehen.

Angela Weihrich, Generalssekretärin der Sicherheitsdirektion (SID), hat zuvor in Ihrer Stellungnahme in gleicher Weise argumentiert und auch die vorberatende Petitionskommission fand wenig Gehör für das Anliegen der Grünen-Unabhängigen.

Eine Zweier-Delegation der Petenten zeigten in der Petitionskommission ein umfassendes Fotomaterial von den Banntagen aus Liestal und Sissach. Ein Teil der Kommissionsmitglieder anerkannte anhand des Fotomaterials, dass durch das Banntagschiessen durchaus eine gewisse Gefährdung von Mensch und Tier besteht und das Reglement nicht eingehalten wird. Zwei von den sieben Kommissionsmitgliedern wollte denn auch die Petition als Postulat an den Regierungsrat überweisen, damit dieser sich mit den Aspekten Sicherheit für Mensch und Tier, Tierschutz und Umweltschutz auseinandersetzt. Doch die Mehrheit der bürgerlich dominierten Petitionskommission entschied sich mit 2:5 Stimmen dagegen.

Bereits beim Hearing bekannte sich Landrat Heinz Lerf (FDP) als langjähriger praktizierender Banntägler der 4. Rotte und begeisterter Verfechter des Banntagsschiessen. Er war es auch, der dem Landrat den Beschluss der Petitionskommission mitteilte und nicht die ebenfalls anwesende Kommissionspräsidentin Irène Wolf von der EVP. Natürlich wieder als starker Fürsprecher des Banntagschiessens vermochte er die bürgerliche Mehrheit mit seinen langen Ausführungen zur Tradition des Schiessens zu überzeugen. Landrat Roger Boerlin, Fraktionspräsident SP, sprach sich für die Überweisung als Postulat aus. Er bezeichnete seine Fraktion „Als Einsamer Rufer in der Wüste“ und lag damit sehr richtig, denn keiner der bürgerlichen Landräte aus SVP, FDP, GLP und auch niemand von der EVP stimmte für die Überweisung als Postulat. Die SP-Fraktion (18) stimmte geschlossen dafür. Weniger geschlossen stimmten die Grünen ab. Von 12 waren 4 dagegen.“ Das Schlussresultat zur Überweisung als Postulat unterlag 26:56. die Petition wurden mit 79:3 Stimmen zur Kenntnis genommen.

Mit der Behandlung der Petition im Landrat wurden die Fragen betreffend Gefahren, Sicherheit, Umweltschutz und Tierschutz unbeantwortet gelassen. Die Gemeinden seien hierfür alleine zuständig. Die Grünen-Unabhängigen teilen diese Position nicht und prüfen, ob diese Forderung des Schiessverbots an Banntagen an die Gemeinden gerichtet werden soll.

Marie-Louise Rentsch
Vorstand Grüne-Unabhängige


  
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